HRA 50319

omstudios OHG

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-28 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

3 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36o IN 4661/21 · omstudios OHG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36o IN 4661/21
Wirksam am
24.02.2022
Registerbezug
Berlin, HRA 50319
36o IN 4661/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

omstudios OHG, Erkelenzdamm 59-61, Portal 3 B, 10999 Berlin,
vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter
Dennis Timor Kardum und Marcus Pöllen
Register-Nr.: Amtsgericht Charlottenburg HRA 50319
Geschäftszweig: Filmbranche

- Schuldnerin -

Beschluss:

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.

Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 50319 B HRA 50319 B: omstudios OHG, Berlin, Erkelenzdamm 59-61, Portal 3 B, 10999 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 3 HGB aufgelöst.
HRA 50319 B: omstudios OHG, Berlin, Erkelenzdamm 59-61, Portal 3 B, 10999 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 3 HGB aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36o IN 4661/21 · omstudios OHG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36o IN 4661/21
Wirksam am
23.11.2021
Registerbezug
Berlin, HRA 50319
36o IN 4661/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

omstudios OHG, Erkelenzdamm 59-61, Portal 3 B, 10999 Berlin,
vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Dennis Timor Kardum und Marcus Pöllen,
Register-Nr.: Amtsgericht Charlottenburg HRA 50319
Geschäftszweig: Filmbranche
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 17.11.2021 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jesko Stark
Budapester Straße 35, 10787 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.02.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 21.12.2021, 10:10 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 29.03.2022, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
10. Die Verfahren 36o IN 4661/21 und 36o IN 5326/21 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 36o IN 4661/21 führt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 50319 B HRA 50319 B: omstudios OHG, Berlin, Erkelenzdamm 59-61, Portal 3 B, 10999 Berlin. Nicht mehr Gesellschafter: 1. Doss, Frederic; Nicht mehr Gesellschafter: 4. Steinmann, Jeremias Martin
HRA 50319 B: omstudios OHG, Berlin, Erkelenzdamm 59-61, Portal 3 B, 10999 Berlin. Nicht mehr Gesellschafter: 1. Doss, Frederic; Nicht mehr Gesellschafter: 4. Steinmann, Jeremias Martin
Neueintragungen
HRA 50319 B HRA 50319 B: omstudios OHG, Berlin, Erkelenzdamm 59-61, Portal 3 B, 10999 Berlin (Unternehmensgegenstand: Dienstleistungen im Bereich Postproduktion.). Firma: omstudios OHG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin…
HRA 50319 B: omstudios OHG, Berlin, Erkelenzdamm 59-61, Portal 3 B, 10999 Berlin (Unternehmensgegenstand: Dienstleistungen im Bereich Postproduktion.). Firma: omstudios OHG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Erkelenzdamm 59-61, Portal 3 B, 10999 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Gesellschafter: 1.
Doss, Frederic, *XX.XX.XXXX, Berlin; Gesellschafter: 2.
Kardum, Dennis Timor, *XX.XX.XXXX, Berlin; Gesellschafter: 3.
Pöllen, Marcus, *XX.XX.XXXX, Berlin; Gesellschafter: 4.
Steinmann, Jeremias Martin, *XX.XX.XXXX, Berlin; Rechtsform: Offene Handelsgesellschaft

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.