HRB 7742
OMNIPLAST Deutschland GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ehringshausen
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Registerdaten
- Sitz
- Ehringshausen
- Datenstand
- 2024-12-29
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 8/20 · OMNIPLAST Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
- Insolvenzgericht
- Wetzlar
- Aktenzeichen
- 3 IN 8/20
- Wirksam am
- 06.08.2025
- Registerbezug
- Wetzlar, HRB 7742
xxx
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Auslagen zuzüglich
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 05.01.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied WMSW Warning Müller-Seils Wolf Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt D. Carsten Müller-Seils die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit und die Komplexität des Verfahrens berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wetzlar, 08.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 8/20 · OMNIPLAST Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
- Insolvenzgericht
- Wetzlar
- Aktenzeichen
- 3 IN 8/20
- Wirksam am
- 13.02.2024
- Registerbezug
- Wetzlar, HRB 7742
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 05.04.2024 bestimmt.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 05.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 15.03.2024 und dem vorstehenden Stichtag 05.04.2024 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 13.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 8/20 · OMNIPLAST Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
- Insolvenzgericht
- Wetzlar
- Aktenzeichen
- 3 IN 8/20
- Wirksam am
- 08.12.2023
- Registerbezug
- Wetzlar, HRB 7742
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 23.01.2024 bestimmt.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.01.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 02.01.2024 und dem vorstehenden Stichtag 23.01.2024 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 07.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 8/20 · OMNIPLAST Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
- Insolvenzgericht
- Wetzlar
- Aktenzeichen
- 3 IN 8/20
- Wirksam am
- 12.01.2023
- Registerbezug
- Wetzlar, HRB 7742
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 06.04.2023 bestimmt.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.04.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 23.02.2023 und dem vorstehenden Stichtag 06.04.2023 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 09.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 8/20 · OMNIPLAST Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
- Insolvenzgericht
- Wetzlar
- Aktenzeichen
- 3 IN 8/20
- Wirksam am
- 08.08.2022
- Registerbezug
- Wetzlar, HRB 7742
XXX
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 InsVV
XXX
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 12.12.2021 und ergänzend vom 09.01.2022 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Klaus Gerlach die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 85,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit und die Komplexität des Verfahrens berücksichtigt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wetzlar, 03.08.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 8/20 · OMNIPLAST Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
- Insolvenzgericht
- Wetzlar
- Aktenzeichen
- 3 IN 8/20
- Wirksam am
- 02.11.2020
- Registerbezug
- Wetzlar, HRB 7742
Deutschland GmbH, Am Bahnhof, 35630 Ehringshausen (AG Wetzlar, HRB 7742),
vertr. d.: Felix Hick, Höhenkirchner Straße 92, 85662 Hohenbrunn,
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds
Bundesagentur für Arbeit, Operativer Service am Standort der Agentur für Arbeit
Gießen festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann
in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen
werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
XXX EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 1 InsVV
XXX EUR Auslagen zuzüglich
XXX EUR Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.09.2020 beantragte das Gläubigerausschussmitglied
Bundesagentur für Arbeit, Operativer Service am Standort der Agentur für Arbeit
Gießen die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1 InsVV ein Stundensatz in
Höhe von 90,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde
insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die geltend gemachten Auslagen wurden nachgewiesen und waren vollumfänglich
erstattungsfähig.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1,
35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wetzlar, 30.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7742 HRB 7742: OMNIPLAST Deutschland GmbH, Ehringshausen, Am Bahnhof, 35630 Ehringshausen. Prokura erloschen: Schüller, Uwe, Ehringshausen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfah…
Forderungsprüfung 3 IN 8/20 · OMNIPLAST Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
- Insolvenzgericht
- Wetzlar
- Aktenzeichen
- 3 IN 8/20
- Wirksam am
- 30.03.2020
- Registerbezug
- Wetzlar, HRB 7742
Ehringshausen (AG Wetzlar, HRB 7742), vertr. d.: Felix Hick, Höhenkirchner
Straße 92, 85662 Hohenbrunn, (Geschäftsführer), ist am 30.03.2020 um 09:00 Uhr
das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky, c/o Schultze &
Braun, Software-Center 5a, 35037 Marburg, Tel.: 06421/9481350, Fax: 06421/
9481360, E-Mail: mlojowsky@schubra.de, Internet: www.schultze-braun.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.05.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 25.06.2020.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
Hier liegt der Antrag des Insolvenzverwalters vor wie folgt zu entscheiden: Der
eingesetzte Insolvenzverwalter Dr. Michael Lojowsky wird beibehalten.
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
Hier liegt der Antrag des Insolvenzverwalters vor darüber zu entscheiden, dass
über den Berichts- und Prüfungstermin hinaus der Gläubigerausschuss nicht
beibehalten werden soll,
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
Hier liegt der Antrag des Insolvenzverwalters vor darüber zu entscheiden, dass
der Insolvenzverwalter über den Verlauf und den Stand des Verfahrens
schriftlich Bericht erstattet bei jeder Gläubigerversammlung und in
halbjährlichen Abständen und Rechnung legt in jährlichen Abständen, erstmals
zum 31.12.2020,
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
Hier liegt der Antrag des Insolvenzverwalters vor darüber zu entscheiden, dass
die eingehenden Gelder bei der Sparkasse Marburg-Biedenkopf hinterlegt werden
sollen,
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
Hier liegt der Antrag des Insolvenzverwalters vor zu entscheiden, dass der
Geschäftsbetrieb stillgelegt bleiben soll,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Hier liegt der Antrag des Insolvenzverwalters vor darüber zu entscheiden, dass
der Insolvenzverwalter mit dem Forderungseinzug beauftragt wird,
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (14.05.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (25.06.2020) liegt, auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht,
keine Widersprüche erhoben werden.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 30.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7742 HRB 7742: OMNIPLAST Deutschland GmbH, Ehringshausen, Am Bahnhof, 35630 Ehringshausen. Einzelprokura: Schüller, Uwe, Ehringshausen, *XX.XX.XXXX.
HRB 7742 HRB 7742: OMNIPLAST Deutschland GmbH, Ehringshausen, Am Bahnhof, 35630 Ehringshausen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 7742 HRB 7742: OMNIPLAST Deutschland GmbH, Ehringshausen, Am Bahnhof, 35630 Ehringshausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2019. Geschäftsanschrift: Am Bahnhof, 35630 Ehrings…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.