HRB 13913
Omega Wirtschaftsgesellschaft mbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Nothaftstraße 6 c, 93053 RegensburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Regensburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 19.09.2019
- Datenstand
- 2025-10-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Geschäftsanschrift
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Pecunia Vermögens- und Grundstücks UG (haftungsbeschränkt)
HRB 13917 · Amtsgericht Regensburg
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 54 IN 41/16 · Omega Wirtschaftsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 54 IN 41/16
- Wirksam am
- 21.11.2025
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 13913
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Omega Wirtschaftsgesellschaft mbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nothaftstraße 6 c, 93053 Regensburg
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 13913
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. Der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Jochen König, wird gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 und 2 InsO auf seinen eigenen Antrag hin vorzeitig aus seinem Amt entlassen und Rechtsanwalt Ralf-Michael Dörr, Karlstraße 9, 91522 Ansbach, wird zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
2. Mit der Rechtskraft dieses Beschlusses scheidet der entlassene bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Jochen König, aus dem eröffneten Insolvenzverfahren aus.
Gründe:
I.
Über das Vermögen der Schuldnerin wurde mit Beschluss vom 13.06.2016 das Regelinsolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Jochen König zum Insolvenzverwalter bestellt.
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 19.11.2025 beantragt, ihn auf seinen eigenen Antrag hin vorzeitig aus seinem Amt zu entlassen und angeregt, seinen Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Ralf-Michael Dörr, zum neuen Insolvenzverwalter zu bestellen. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass die Bearbeitung des eröffneten Insolvenzverfahrens noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde. Er selbst möchte jedoch von seinem Amt als Insolvenzverwalter aus persönlichen Gründen entbunden werden. Er werde seine berufliche Tätigkeit als Insolvenzverwalter vollumfänglich beenden. Er rege an - um einen reibungslosen Übergang der Verfahrensdaten- und Informationen sowie die Kontinuität in der Verfahrensbearbeitung zu gewährleisten - seinen Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Ralf-Michael Dörr, zum neuen Insolvenzverwalter zu bestellen. Dieser verfüge sowohl über die zur Bearbeitung des vorliegenden Verfahrens erforderliche Qualifikation als auch über die notwendige Erfahrung und sei zur Übernahme des Amtes auch bereit.
Herr Rechtsanwalt Ralf-Michael Dörr könne auf die bisherigen Verfahrens- und Tabellensachbearbeiter sowie den gleichen Kanzleiapparat, insbesondere die zur Verfahrensbearbeitung verwendete Software, zurückgreifen. Ein aufwändiger Wissens- oder Datentransfer sei nicht erforderlich.
Der Insolvenzverwalter sicherte zu, dass er im Rahmen der Geltendmachung der Vergütung für seine bisherige Tätigkeit sicherstellen werde, dass die Vergütung für ihn sowie für seinen Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Ralf-Michael Dörr, für seine künftige Tätigkeit in der Summe die Vergütung nicht überschreiten werde, die er bei einer Abwicklung des Verfahrens bis zu dessen Ende zu beanspruchen gehabt hätte.
Herr Rechtsanwalt Ralf-Michael Dörr hat mit Schreiben vom 19.11.2025 erklärt, dass er zur Übernahme des Amts als Insolvenzverwalter bereit sei.
II.
Das Insolvenzgericht kann den Insolvenzverwalter gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 InsO aus wichtigem Grund vorzeitig aus seinem Amt entlassen. Die Entlassung kann auf Antrag des Insolvenzverwalters oder von Amts wegen erfolgen (§ 59 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Voraussetzung für die Entlassung des Insolvenzverwalters ist, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher wichtiger Grund besteht vorliegend darin, dass der Insolvenzverwalter seine berufliche Tätigkeit als Insolvenzverwalter beendet und es auch keinen Sinn macht, einen amtsunwilligen Insolvenzverwalter in seinem Amt zu halten.
Gegen seine Entlassung steht dem Insolvenzverwalter die sofortige Beschwerde zu (§ 59 Abs. 2 Satz 1 InsO).
Mit der Rechtskraft dieses Beschlusses scheidet der entlassene Insolvenzverwalter aus dem eröffneten Insolvenzverfahren aus (BGH NZI 2008, 114 Rn 6).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 21.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 54 IN 41/16 · Omega Wirtschaftsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 54 IN 41/16
- Wirksam am
- 31.05.2023
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 13913
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Omega Wirtschaftsgesellschaft mbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nothaftstraße 6 c, 93053 Regensburg
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 13913
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Abschluss von zwei gerichtlichen und einem außergerichtlichen Vergleich zur Beilegung von Rechtsstreiten
wird bestimmt auf
Dienstag, 20.06.2023, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 105, 1. Stock, Augustenstr. 5, 93049 Regensburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 30.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 54 IN 41/16 · Omega Wirtschaftsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 54 IN 41/16
- Wirksam am
- 21.10.2021
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 13913
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Omega Wirtschaftsgesellschaft mbH, Nothaftstraße 6 c, 93053 Regensburg,
vertreten durch den Liquidator Jahr Stefan,
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 13913
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.11.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 20.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 13913 HRB 13913: Omega Wirtschaftsgesellschaft mbH, Regensburg, Nothaftstraße 6 c, 93053 Regensburg. Ausgeschieden: Liquidator: Jahr, Stefan, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
HRB 13913 HRB 13913: Omega Wirtschaftsgesellschaft mbH, Regensburg, Nothaftstraße 6 c, 93053 Regensburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 13.06.2016 (Az. 54 IN 41/…
Forderungsprüfung 54 IN 41/16 · Omega Wirtschaftsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 54 IN 41/16
- Wirksam am
- 13.06.2016
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 13913
-
In dem Verfahren über den Antrag d.
Omega Wirtschaftsgesellschaft mbH, Nothaftstraße 6 c, 93053 Regensburg,
vertreten
durch den Liquidator Jahr Stefan, Käthe-Kollwitz-Str. 54, 04109 Leipzig, Gz.:
00787/15-J/ra
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 13913
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Grundstücks- und Wohnungswesen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
-
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 13.06.2016 um 11.35 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jochen König
Moststraße 33, 90762 Fürth
Telefon: +49(911)76675-0
Telefax: +49(911)76675-29
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 15.07.2016 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage
von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters),
162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter
Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan)
und
271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird
anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 25.08.2016
10:00 Uhr
Sitzungssaal 105, 1. Stock, Augustenstr. 5, Amtsgericht Regensburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
gem.
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 25.08.2016
10:00 Uhr
Sitzungssaal 105, 1. Stock, Augustenstr. 5, Amtsgericht Regensburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28
Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese
erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 28.01.2016 beim Insolvenzgericht Regensburg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Regensburg, Augustenstr. 3, 93049 Regensburg einzulegen. Die Frist
beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet
wird,
mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß §
9
InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche
Bekanntmachung
genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO
neben ihr
eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt,
sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs.
1 Satz
3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde
ist
schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
des
genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu
Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll
rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist
nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung
der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese
Entscheidung eingelegt werde.
-
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 13.06.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 54 IN 41/16 · Omega Wirtschaftsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 54 IN 41/16
- Wirksam am
- 23.02.2016
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 13913
-
In dem Verfahren über den Antrag der
Omega Wirtschaftsgesellschaft mbH, Nothaftstraße 6 c, 93053 Regensburg,
vertreten
durch den Liquidator Jahr Stefan
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 13913
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
-
Beschluss:
Der Beschluss vom 22.02.2016 ist aufgrund eines EDV-Versehens unvollständig
(Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde nicht ausgegeben) und
wird
deswegen unter Bezugnahme auf die Begründung des zu korrigierenden Beschlusses
wie
folgt neu gefasst:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und
2 InsO)
wird am 23.02.2016 um 09:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs.
2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Jochen König,
Moststr.
33, 90762 Fürth, Telefondurchwahl: +49(911)76675-25, Telefon: +49(911)76675-0,
Telefax: +49(911)76675-29.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Außenstände einzuziehen
sowie
Gelder der Schuldnerin in Besitz zu nehmen und treuhänderisch zu verwahren.
Leistungen von Drittschuldnern an die Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Die Aufrechnung oder Verrechnung eingehender Gelder/Zahlungen seitens der
Gläubiger
mit Forderungen der Schuldnerin sind nicht statthaft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
-
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 23.02.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 13913 HRB 13913: Omega Wirtschaftsgesellschaft mbH, Regensburg, Nothaftstraße 6 c, 93053 Regensburg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so …
HRB 13913 Omega Wirtschaftsgesellschaft mbH, Regensburg, Nothaftstraße 6 c, 93053 Regensburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.04.1994, zuletzt geändert am 24.09.2013. Die Gesellschaf…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.