HRB 51323
Omega Aufzüge UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Offenbach am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Offenbach am Main
- Datenstand
- 2024-03-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 180/19 · Omega Aufzüge UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 180/19
- Wirksam am
- 16.12.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 51323
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 14.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 180/19 · Omega Aufzüge UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 180/19
- Wirksam am
- 01.06.2023
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 51323
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Omega Aufzüge UG (haftungsbeschränkt), Hermannstraße 5, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51323),
vertreten durch:
1. Ivan Tomic, Richard-Wagner-Straße 38, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
2. Zuhdija Jasaragic, Wilhelmshöher Straße 16, 38723 Seesen, (Geschäftsführer), wird die Nachtragsverteilung der vor und während der Dauer des Insolvenzverfahrens begründeten Steuererstattungen (vgl. BGF Urteil vom 28.02.2012 - VII R 36/11), hinsichtlich möglicher Zahlungen des Insolvenzschuldners sowie möglicher Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen für Zeitraum eintragen, angeordnet.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach, 31.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 180/19 · Omega Aufzüge UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 180/19
- Wirksam am
- 20.04.2023
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 51323
Offenbach am Main, 20.04.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 180/19 · Omega Aufzüge UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 180/19
- Wirksam am
- 04.01.2023
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 51323
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 13.02.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 180/19 · Omega Aufzüge UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 180/19
- Wirksam am
- 15.01.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 51323
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Omega Aufzüge UG
(haftungsbeschränkt), Hermannstraße 5, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am
Main, HRB 51323), vertr. d.: 1. Ivan Tomic, Richard-Wagner-Straße 38, 63069
Offenbach am Main, (Geschäftsführer), 2. Zuhdija Jasaragic, Wilhelmshöher
Straße 16, 38723 Seesen, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des
vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach
am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Vergütung inkl. Zuschlag nach §§ 11, 3 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, (Ffm.-Fach 447),
Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95
91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de, wird gestattet, den
festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen, soweit ausreichend Masse
vorhanden ist. Vorschüsse sind entsprechend anzurechnen.
Begründung:
I.
Gemäß § 63 Abs. 3 S. 1 InsO wird die Tätigkeit des vorläufigen
Insolvenzverwalters gesondert vergütet. Für die Vergütung des vorläufigen
Insolvenzverwalters gelten die in den §§ 1-10 InsVV enthaltenen Regelungen über
die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in den §§ 11-13
InsVV nichts anderes bestimmt ist. In der Regel erhält der vorläufige
Insolvenzverwalter dabei 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bzgl. des
Vermögens, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens
erstreckt (§ 63 Abs. 3 S. 2 InsO). Berechnungsgrundlage für die Vergütung des
vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der
Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung. Bei der
Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist als Indiz für die Insolvenzmasse von
den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen
Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen.
Bringt der vorläufige Insolvenzverwalter dagegen in seinem Vergütungsantrag
einen höheren Wert in Ansatz, so hat er glaubhaft darzulegen, dass der später
erzielte Mehrerlös nicht auf eine erst nach Beendigung des Eröffnungsverfahrens
eingetretenen Entwicklung beruht, sondern nur der Wert erzielt worden ist, den
der betreffende Gegenstand objektiv zuvor schon hatte (Graeber/
Graeber-InsVV-Online, 2021, § 11 InsVV, Rn. 13 ff.). Danach beläuft sich der
Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen
Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des
vorläufigen Insolvenzverwalters auf 10.580,28 EUR.
Auf die Ausführungen im Vergütungsantrag vom 30.12.2020 wird ergänzend Bezug
genommen. Mit Schreiben vom 30.12.2020 beantragt die der vorläufige
Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen auf Grundlage der
oben angeführten Berechnungsmasse. Insgesamt beantragt er eine Vergütung i. H.
v. 45 % der Regelvergütung gem. § 2 Abs. 1 InsVV zzgl. Auslagenpauschale i. H.
v. XXXXX EUR und die jeweils darauf entfallende Umsatzsteuer. Dabei macht der
vorläufige Insolvenzverwalter neben der Regelvergütung einen Zuschlag gem. § 3
InsVV i. H. v. 20 % für unkooperatives/obstruktives Verhalten des Schuldners
geltend. Aus der Berechnungsmasse i. H. v. 10.580,28 EUR ergibt sich eine
Regelvergütung i. H. v. XXXXX EUR gem. § 2 Abs. 1 InsVV. Gemäß § 63 Abs. 3 S. 2
InsO erhält der vorläufige Insolvenzverwalter in der Regel 25 % der Vergütung
der Insolvenzverwalterin, demnach i. H. v. XXXXX EUR.
II.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters sind
bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom
Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form
von Zu- und Abschlägen gem. §§ 11, 10, 3 InsVV Rechnung getragen werden.
a. unkooperatives/obstruktives Verhalten des Schuldners
Der vorläufige Insolvenzverwalter macht im Vergütungsantrag einen Zuschlag i.
H. v. 20 % geltend. In der Regel ist davon auszugehen, dass die Schuldnerin
bzw. die Organe der Schuldnerin ihren Pflichten gem. §§ 22, 97 InsO im
vorläufigen Insolvenzverfahren entsprechend den Möglichkeiten nachkommen und
mitwirken. Eine fehlende Mitwirkung, Verweigerung jedweder Zusammenarbeit oder
sogar ein dagegen gerichtetes Handeln kann zu einer wesentlichen Erschwernis
der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters und einem damit
einhergehenden erheblichen Mehraufwand führen, der einen Zuschlag gem. § 3
InsVV rechtfertigt (Graeber/Graeber-InsVV-Online, 2021, § 11 InsVV, Rn. 131).
Unter Berücksichtigung des Einzelfalls, wobei auf die Ausführungen im
Vergütungsantrag vom 30.12.2020 Bezug genommen wird, wird ein Zuschlag i. H. v.
10 % als gerechtfertigt und angemessen angesehen.
III.
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 Abs. 3 InsVV nach
seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz
fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten
zwölf Monate 15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je
angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters
beträgt.
IV.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von der vorläufigen Insolvenzverwalterin zu
entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn
der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer
Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten
Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete
Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der
Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige
Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283
Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung
durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die
öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist
der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung
einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige
Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.01.2021.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 180/19 · Omega Aufzüge UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 180/19
- Wirksam am
- 31.01.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 51323
(haftungsbeschränkt), Hermannstraße 5, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am
Main, HRB 51323), vertr. d.: 1. Ivan Tomic, Richard-Wagner-Straße 38, 63069
Offenbach am Main, (Geschäftsführer), 2. Zuhdija Jasaragic, Wilhelmshöher
Straße 16, 38723 Seesen, (Geschäftsführer),hat der Insolvenzverwalter gemäß §
208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der
künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 31.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 51323 HRB 51323: Omega Aufzüge UG (haftungsbeschränkt), Offenbach am Main, Richard-Wagner-Straße 38, 63069 Offenbach am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 180/19 · Omega Aufzüge UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 180/19
- Wirksam am
- 30.12.2019
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 51323
Omega Aufzüge UG (haftungsbeschränkt), Hermannstraße 5, 63069 Offenbach am Main
(AG Offenbach am Main , HRB 51323),
vertreten durch:
1. Ivan Tomic, Richard-Wagner-Straße 38, 63069 Offenbach am Main,
(Geschäftsführer),
2. Zuhdija Jasaragic, Wilhelmshöher Straße 16, 38723 Seesen, (Geschäftsführer),
wird heute um 12:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, (Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322
Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95 91 10 - 80, E-Mail:
mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Beschwerdeberechtigt
ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 27.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 180/19 · Omega Aufzüge UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 180/19
- Wirksam am
- 08.11.2019
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 51323
Aufzüge UG (haftungsbeschränkt), Hermannstraße 5, 63069 Offenbach am Main (AG
Offenbach am Main , HRB 51323), vertr. d.: 1. Ivan Tomic, Richard-Wagner-Straße
38, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), 2. Zuhdija Jasaragic,
Sternstraße 6, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist am 7.11.2019
gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche,
(Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10
- 0, Fax: 069/95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt
worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 07.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 51323 HRB 51323: Omega Aufzüge UG (haftungsbeschränkt), Offenbach am Main, Hermannstraße 5, 63069 Offenbach am Main. Geschäftsanschrift: Richard-Wagner-Straße 38, 63069 Offenbach am Main.
HRB 51323 HRB 51323: Omega Aufzüge UG (haftungsbeschränkt), Offenbach am Main, Hermannstraße 5, 63069 Offenbach am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.02.2018 Die Gesellschafterver…
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