HRB 24716
OLTG Dienstleistung & Service GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Gersdorfer Str. 5, 02894 Reichenbach/O.L.Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Reichenbach/O.L.
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 04.05.2021
- Datenstand
- 2025-09-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Marcel Friebel
Görlitz
einzelvertretungsberechtigt;Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- absolutio Verwaltungs GmbH Görlitz
Gegenstand des Unternehmens
Reinigung von Straßen und Gehwegen inkl. Sommer- und Winterdienst; Pflege und Wartungsarbeiten an Straßen, Wegen und Plätzen inkl. Mahd der Straßenränder; Ausschilderung, Absperrung und Reinigungsarbeiten bei Veranstaltungen im Freien; Pflege von Grün- und Parkanlagen, Kinderspielplätzen und Anpflanzungen; Reinhaltung und Unterhaltung fließender Gewässer II. Ordnung sowie stehender Gewässer; Landschaftsbau; Tiefbauarbeiten insbesondere Bau und Wartung Vollbiologischer Kleinkläranlagen; Reparatur, Instandsetzung und Neugestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie verwandte Tätigkeiten; Beton- und Mauerwerksbauarbeiten; Innenausbau insbesondere Malerarbeiten, Trockenbau, Putz- und sonstige Ausbautätigkeiten; Wiederaufbau und Durchführung von Integrationsprojekten im Rahmen der Beschäftigung behinderter Menschen am ersten Arbeitsmarkt. Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Personengesellschaften in eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 560 IN 279/21 · OLTG Dienstleistung & Service GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 560 IN 279/21
- Wirksam am
- 02.05.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 24716
Aktenzeichen: 560 IN 279/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OLTG Dienstleistung & Service GmbH, Gersdorfer Straße 5, 02894 Reichenbach/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 24716
vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Friebel
- wurde die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin am 21.04.2022 festgesetzt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden Olbrichtplatz 1 01099 Dresden
oder bei dem
Landgericht Dresden Lothringer Str. 1 01069 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, dass die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24716 HRB 24716: OLTG Dienstleistung & Service GmbH, Reichenbach/O.L., Gersdorfer Str. 5, 02894 Reichenbach/O.L.. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 30.04.2021, AZ: 531 IN 279/21, ist das Insolvenzverfah…
Forderungsprüfung 560 IN 279/21 · OLTG Dienstleistung & Service GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 560 IN 279/21
- Wirksam am
- 30.04.2021
- Registerbezug
- Dresden, HRB 24716
560 / 531 IN 279/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OLTG Dienstleistung & Service
GmbH, Gersdorfer Straße 5, 02894 Reichenbach/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB
24716
vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Friebel
- wurde am 30.04.2021 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Irmgard Niemeyer-Uhlmann, Budapester Straße 5, 01069 Dresden,
Telefon geschäftlich: 0351 5634520 Telefax: 0351 5634512
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
05.06.2021 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung der mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalterin
|die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind
durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum
16.07.2021 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich
einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem Amtsgericht Dresden -Insolvenzgericht- einzulegen. Die Frist beginnt am
dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Plattform
www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher zugestellt,
beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der Zustellung der
Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts
erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift
rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem
Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde
soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes
eingereicht werde
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
531 IN 279/21 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 30.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 560 IN 279/21 · OLTG Dienstleistung & Service GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 560 IN 279/21
- Wirksam am
- 16.04.2021
- Registerbezug
- Dresden, HRB 24716
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der OLTG Dienstleistung &
Service GmbH, Gersdorfer Straße 5, 02894 Reichenbach/O.L., Amtsgericht Dresden
, HRB 24716
vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Friebel
1. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, im Zusammenhang mit der
Fortführung des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin Verbindlichkeiten mit dem
Rang von Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 2 InsO gegenüber
a. dem Baustoffzentrum Ritter & Gerstberger GmbH & Co.KG, Königshainer Weg 2,
02829 Markersdorf, für den Ankauf von Granitplatten und Betonborden bis zum
Höchstbetrag von 3.600,00 ?,
b. der Betonwerk Schuster GmbH, Streitbuschweg 4, 02733 Cunewalde, bis zum
Höchstbetrag von 600,00 ?,
c. der Sachsenernergie AG, 01054 Dresden, für den Bezug elektrischer Energie
bis zum Höchstbetrag von 350,00 ?,
d. der Telekom Deutschland GmbH, Kundenbuchhaltung Insolvenzen. Brandenburger
Straße 11, 04103 Leipzig, für Telekommunikationsleistungen bis zum Höchstbetrag
von 300,00 ?,
zu begründen.
2. Der Schuldnerin wird die Verfügungsbefugnis über die sich aus Ziffer 1
ergebenden Gegenleistungsansprüche entzogen und auf die vorläufige
Insolvenzverwalterin übertragen.
3. Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat im Falle einer Antragsrücknahme, der
Abweisung des Antrags mangels Masse, der übereinstimmenden Erledigungserklärung
oder der Verwerfung des Antrags als unzulässig die nach Ziffer1 begründeten
Verbindlichkeiten vor Aufhebung ihrer Bestellung aus dem vorläufig verwalteten
Vermögen zu berichtigen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
531 IN 279/21 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 16.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 560 IN 279/21 · OLTG Dienstleistung & Service GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 560 IN 279/21
- Wirksam am
- 24.03.2021
- Registerbezug
- Dresden, HRB 24716
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der OLTG Dienstleistung &
Service GmbH, Gersdorfer Straße 5, 02894 Reichenbach/O.L., Amtsgericht Dresden
, HRB 24716
vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Friebel
1. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, im Zusammenhang mit der
Fortführung des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin und mit der
Insolvenzgeldvorfinanzierung Verbindlichkeiten mit dem Rang von
Masseverbindlichkeiten gem. § 55 Abs. 2 InsO bezüglich der bei der
Vorfinanzierung entstehenden Kosten, Zinsen und Gebühren gegenüber dem
vorfinanzierenden Bankinstitut, der Commerzbank AG, Altmarkt 7, 01067 Dresden,
zu begründen. Diese Ermächtigung ist begrenzt auf einen Gesamtbetrag von
2.500,00 ? (in Worten Zweitausendfünfhundert).
2. Der Schuldnerin wird die Verfügungsbefugnis über die sich aus Ziffer 1
ergebenden Gegenleistungsansprüche entzogen und auf die vorläufige
Insolvenzverwalterin übertragen.
3. Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat im Falle einer Antragsrücknahme, der
Abweisung des Antrags mangels Masse, der übereinstimmenden Erledigungserklärung
oder der Verwerfung des Antrags als unzulässig die nach Ziffer 1 begründeten
Verbindlichkeiten vor Aufhebung seiner Bestellung aus dem vorläufig verwalteten
Vermögen zu berichtigen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
531 IN 279/21 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 24.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24716 HRB 24716: OLTG Dienstleistung & Service GmbH, Reichenbach/O.L., Gersdorfer Str. 5, 02894 Reichenbach/O.L.. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 03.03.2021, AZ: 531 IN 279/21, ist ein vorläufiger Ins…
Insolvenzbekanntmachung 560 IN 279/21 · OLTG Dienstleistung & Service GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 560 IN 279/21
- Wirksam am
- 03.03.2021
- Registerbezug
- Dresden, HRB 24716
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der OLTG Dienstleistung &
Service GmbH, Gersdorfer Straße 5, 02894 Reichenbach/O.L., Amtsgericht Dresden
, HRB 24716
vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Friebel
- wurde am 03.03.2021 um 09:55 Uhr Irmgard Niemeyer-Uhlmann, Budapester Straße
5, 01069 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 5634520, Website
www.kanzlei-nul.de, Telefax 0351 5634512 zu der vorläufigen
Insolvenzverwalterin bestellt.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten,
es sei denn, die vorläufige Insolvenzverwalterin stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Beschränkung
der Verfügungsbefugnis findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
531 IN 279/21 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 03.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24716 HRB 24716: OLTG Dienstleistung & Service GmbH, Reichenbach/O.L., Gersdorfer Str. 5, 02894 Reichenbach/O.L.. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2018 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Ausgeschiede…
HRB 24716 HRB 24716: absolutio Verwaltungs GmbH, Görlitz, Hospitalstr. 21, 02826 Görlitz. Die Gesellschafterversammlung vom 08.09.2017 mit Nachtrag vom 28.09.2017 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenst…
HRB 24716 HRB 24716: OLTG Dienstleistung & Service GmbH, Reichenbach/O.L., Gersdorfer Str. 5, 02894 Reichenbach/O.L.. Bestellt: Geschäftsführer: Friebel, Marcel, Görlitz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Wohn…
HRB 24716 absolutio Verwaltungs GmbH, Görlitz, Hospitalstr. 21, 02826 Görlitz.Geschäftsanschrift: Hospitalstr. 21, 02826 Görlitz.
HRB 24716 absolutio Verwaltungs GmbH, Görlitz (Hospitalstr. 21, 02826 Görlitz). Prokura erloschen: Grüner, Thomas, Meran/Italien, *XX.XX.XXXX.
HRB 24716 absolutio Verwaltungs GmbH, Görlitz (Hospitalstr. 21, 02826 Görlitz). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.06.2006. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb und Verwaltung von Beteil…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.