HRB 43956

OKSolar GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Elisabethenstraße 36d, 63225 Langen (Hessen)

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Langen (Hessen)
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
28.08.2023
Datenstand
2025-09-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Olaf Killmann

Langen (Hessen)

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Handelsregister

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Gegenstand des Unternehmens

Vermitttlung von Anlagen zur Gewinnung von regenerativen Energien, der eigenständige Betrieb solcher Anlagen und der Verkauf von Produkten zur Energieeinsparung

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 507/22 · OKSolar GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 507/22
Wirksam am
30.10.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43956
Veröffentlichungstext (Internet):

8 IN 507/22: In dem Insolvenzverfahren OKSolar GmbH, Elisabethenstraße 36d, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main, HRB 43956), vertr. d.: Olaf Killmann, Stockwerk 24, Elisabethenstraße 36 d, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), ist das Verfahren am
27.10.2025 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 27.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 507/22 · OKSolar GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 507/22
Wirksam am
28.01.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43956
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)

AZ: 8 IN 507/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OKSolar GmbH, Elisabethenstraße 36d, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 43956), vertr. d.: Olaf Killmann, Stockwerk 24, Elisabethenstraße 36 d, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 5708,14 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 3440,29 EUR.

Amtsgericht Offenbach am Main, 23.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 507/22 · OKSolar GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 507/22
Wirksam am
07.11.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43956
8 IN 507/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OKSolar GmbH, Elisabethenstraße 36d, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 43956), vertr. d.: Olaf Killmann, Stockwerk 24, Elisabethenstraße 36 d, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer),hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 07.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 507/22 · OKSolar GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 507/22
Wirksam am
17.08.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43956
Geschäftsnummer: 8 IN 507/22
Am 15.08.2023 um 15:15 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des OKSolar GmbH, Elisabethenstraße 36d, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 43956), vertr. d.: Olaf Killmann, Stockwerk 24, Elisabethenstraße 36 d, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, bestellt worden.

Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.

Anmeldefrist: 03.10.2023.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 03.10.2023.

b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).

Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:

die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,

< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).

< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),

< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),

abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 20.10.2023 beim Insolvenzgericht einzureichen.

Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.

Hinweis:
Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 17.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 507/22 · OKSolar GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 507/22
Wirksam am
16.08.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43956
8 IN 507/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

OKSolar GmbH, Elisabethenstraße 36d, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 43956),
vertreten durch:
Olaf Killmann, Stockwerk 24, Elisabethenstraße 36 d, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer),

wird heute um 15:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 15.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 507/22 · OKSolar GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 507/22
Wirksam am
21.02.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43956
Az.: 8 IN 507/22 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der OKSolar GmbH, Elisabethenstraße 36d, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 43956), vertr. d.: Olaf Killmann, Stockwerk 24, Elisabethenstraße 36 d, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), ist am 21.02.2023 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragsgegnerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragsgegnerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 21.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 43956 OKSolar GmbH, Langen (Hessen), Elisabethenstraße 36d, 63225 Langen (Hessen).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2008. Geschäftsanschrift: Elisabethenstraße 36d, 63225 Langen…
OKSolar GmbH, Langen (Hessen), Elisabethenstraße 36d, 63225 Langen (Hessen).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2008. Geschäftsanschrift: Elisabethenstraße 36d, 63225 Langen (Hessen). Gegenstand: Vermitttlung von Anlagen zur Gewinnung von regenerativen Energien, der eigenständige Betrieb solcher Anlagen und der Verkauf von Produkten zur Energieeinsparung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Killmann, Olaf, Langen (Hessen), *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.