HRB 50241

OK-Bau Management GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Heusenstamm

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Registerdaten

Sitz
Heusenstamm
Datenstand
2024-03-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-03

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 397/20 · OK-Bau Management GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 397/20
Wirksam am
14.12.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 50241
8 IN 397/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OK-Bau Management GmbH, Seligenstädter Grund 9, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 50241), vertr. d.: Helene Margarete Czarny, Frankfurter Straße 58, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 26.01.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 12.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 50241 HRB 50241: OK-Bau Management GmbH, Heusenstamm, Seligenstädter Grund 9, 63150 Heusenstamm. Prokura erloschen: Czarny, Otto Herbert, Heusenstamm, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insol…
HRB 50241: OK-Bau Management GmbH, Heusenstamm, Seligenstädter Grund 9, 63150 Heusenstamm. Prokura erloschen: Czarny, Otto Herbert, Heusenstamm, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 397/20 · OK-Bau Management GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 397/20
Wirksam am
25.03.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 50241
Geschäftsnummer: 8 IN 397/20

Am 23.03.2021 um 11:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen der OK-Bau Management GmbH, Seligenstädter Grund 9, 63150 Heusenstamm
(AG Offenbach am Main , HRB 50241), vertr. d.: Helene Margarete Czarny,
Frankfurter Straße 58, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführerin),.

Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider,
Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.:
069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20, bestellt worden.

Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.

Anmeldefrist: 17.05.2021.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich
und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 17.05.2021.

b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).

Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine
schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:

die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),

< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),

< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,

< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und

Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),

< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe
gem.

§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus
oder

beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der
Insolvenzver-

walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen
Tätigkeit

zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im
Insolvenzver-

fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).

< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie

kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und

ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),

< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)

insbesondere:

1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,

2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,

3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder
aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich

4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung

unter Wert (§§ 162,163 InsO),

abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw.
Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 07.06.2021 beim
Insolvenzgericht einzureichen.

Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen
Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten
wird.

Hinweis:

Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die
einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 24.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 397/20 · OK-Bau Management GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 397/20
Wirksam am
24.03.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 50241
8 IN 397/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

OK-Bau Management GmbH, Seligenstädter Grund 9, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach
am Main, HRB 50241),

vertreten durch: Helene Margarete Czarny, Frankfurter Straße 58, 63150
Heusenstamm, (Geschäftsführerin),

wird heute um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue
Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax:
069-6897476-20.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der
Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der
Insolvenzverwalterin.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 23.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 50241 HRB 50241: OK-Bau Management GmbH, Heusenstamm, Seligenstädter Grund 9, 63150 Heusenstamm. Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 397/20) vom 22.01.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzver…
HRB 50241: OK-Bau Management GmbH, Heusenstamm, Seligenstädter Grund 9, 63150 Heusenstamm. Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 397/20) vom 22.01.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 397/20 · OK-Bau Management GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 397/20
Wirksam am
22.01.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 50241
Az.: 8 IN 397/20 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der OK-Bau
Management GmbH, Seligenstädter Grund 9, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am
Main, HRB 50241), vertr. d.: Helene Margarete Czarny, Frankfurter Straße 58,
63150 Heusenstamm, (Geschäftsführerin), ist am 22.01.2021 gegen die
Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder
Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragsgegnerin
eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragsgegnerin, sind
nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/
o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main,
Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20 bestellt worden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 22.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 50241 HRB 50241: OK-Bau Management GmbH, Heusenstamm, Frankfurter Straße 58, 63150 Heusenstamm. Geschäftsanschrift: Seligenstädter Grund 9, 63150 Heusenstamm. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder…
HRB 50241: OK-Bau Management GmbH, Heusenstamm, Frankfurter Straße 58, 63150 Heusenstamm. Geschäftsanschrift: Seligenstädter Grund 9, 63150 Heusenstamm. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Czarny, Otto Herbert, Heusenstamm, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 50241 HRB 50241: OK-Bau Management GmbH, Heusenstamm, Frankfurter Straße 58, 63150 Heusenstamm. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2017. Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 58…
HRB 50241: OK-Bau Management GmbH, Heusenstamm, Frankfurter Straße 58, 63150 Heusenstamm. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2017. Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 58, 63150 Heusenstamm. Gegenstand: Management der Montageabwicklung sowie das Personalmanagement. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Czarny, Helene Margarete, Heusenstamm, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Geschäftsführer sind durch Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2017 ermächtigt, das Stammkapital bis zum XXXX um bis zu 12.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.