HRB 120308HRB 120308: Ohland Straßen- und Tiefbau Gesellschaft m.b.H., Ebstorf, Brüggerfeld 10, 29574 Ebstorf. Bestellt als Geschäftsführer: Ohland, René Malte, Ebstorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit d…
HRB 120308: Ohland Straßen- und Tiefbau Gesellschaft m.b.H., Ebstorf, Brüggerfeld 10, 29574 Ebstorf. Bestellt als Geschäftsführer: Ohland, René Malte, Ebstorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ohland, Hannelore, Ebstorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 120308Ohland Straßen- und Tiefbau Gesellschaft m.b.H., Ebstorf, Brüggerfeld 10, 29574 Ebstorf. Bestellt als Geschäftsführer: Ohland, Edgar, Ebstorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im N…
Ohland Straßen- und Tiefbau Gesellschaft m.b.H., Ebstorf, Brüggerfeld 10, 29574 Ebstorf. Bestellt als Geschäftsführer: Ohland, Edgar, Ebstorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Ohland, Hannelore, Ebstorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 120308Ohland Straßen- und Tiefbau Gesellschaft m.b.H., Ebstorf, Brüggerfeld 10, 29574 Ebstorf.Geschäftsanschrift: Brüggerfeld 10, 29574 Ebstorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des…
Ohland Straßen- und Tiefbau Gesellschaft m.b.H., Ebstorf, Brüggerfeld 10, 29574 Ebstorf.Geschäftsanschrift: Brüggerfeld 10, 29574 Ebstorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.10.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tag mit der Ohland Straßen- und Tiefbaugesellschaft mbH mit Sitz in Dömitz (Amtsgericht Schwerin HRB 2785) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.