HRB 219199

OFS GmbH

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

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Sitz: Hannover

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Registerdaten

Sitz
Hannover
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-23

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Veröffentlichungen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 903 IN 534/20 - 0 - · OFS GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
903 IN 534/20 - 0 -
Wirksam am
09.04.2024
Registerbezug
Hannover, HRB 219199
903 IN 534/20 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OFS GmbH, Bayernstraße 21, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 219199), vertr. d.: 1. Jan-Philipp Turbato, Feuersteinweg 5, 30455 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Rainer Bruno Hans Griese, Bayernstr. 21, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Beratender Betriebswirt (VWA) Andreas Mittendorff festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 45 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 30.11.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 223.983,28 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Die beantragten Zuschläge für die Ermittlung von Anfechtungsansprüchen (10%), die Insolvenzgeldvorfinanzierung (25%) und die Sanierungsbemühungen (10%) werden bewilligt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist in der Zeit des Antragsverfahren bereits umfangreich in die genannten Tätigkeiten eingestiegen und hat eigenständige Ermittlungen - ohne die Hinzuziehung Dritter- vorgenommen.
Die Ermittlungen von Anfechtungsrechten oder Maßnahmen zur Vorbereitung der Sicherung einer Durchsetzung künftiger Anfechtungsansprüche können einen Zuschlag rechtfertigen (Graeber/Graeber, § 11 Rnr. 134). Bei der Ermittlung und Beurteilung insolvenzspezifischer Ansprüche ergab sich für den vorläufigen Insolvenzverwalter ein Mehraufwand durch das COVInsAG. Die umfangreiche Stellungnahme zu den Anfechtungsansprüchen hat er ferner nicht als Sachverständiger vorgenommen.
Die Insolvenzgeldvorfinanzierung wurde innerhalb kürzester Zeit für über 40 Mitarbeitern vom vorläufigen Insolvenzverwalter in die Wege geleitet. Die Belastungen des vorläufigen Insolvenzverwalters bei einer überdurchschnittlichen Anzahl an Mitarbeitern (über 20 Arbeitnehmer) in einem zeitlich eng begrenzten Rahmen begründen den beantragten Zuschlag.
Sanierungsbemühungen können einen Zuschlag rechtfertigen und gehören nicht zu den Regelaufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters (Graeber/Graeber, § 11 Rnr. 191). Im Antragsverfahren führte der vorläufige Verwalter bereits Gespräche mit potentiellen Interessenten, erstellte eine Grundsatzvereinbarung zur Vorbereitung einer übertragenden Sanierung. Das Gericht erkennt den Mehraufwand an und bewilligt den beantragten Zuschlag in voller Höhe.
Abzusetzen war hingegen der gewünschte Zuschlag in Höhe von 10 % für den Erhalt von Arbeitsplätzen. Die Verwaltervergütung ist erfolgsunabhängig (Graeber/Graeber, § 11 Rnr. 161). Der Erfolg stellt kein messbares Kriterium dar. Ein Zuschlag kann nicht damit begründet werden, dass die vorbereitenden Tätigkeiten zum Erhalt der Arbeitsplätze geführt haben, zumal diese auch den Sanierungsbemühungen und der übertragenden Sanierung zuzuordnen sind.
Abschließend wird festgehalten, dass bei der Gesamtbetrachtung des vorläufigen Insolvenzverfahrens der gewährte Gesamtzuschlag von 45 % der Höhe nach als angemessen betrachtet werden.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 28.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 903 IN 534/20 - 0 - · OFS GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
903 IN 534/20 - 0 -
Wirksam am
07.02.2024
Registerbezug
Hannover, HRB 219199
903 IN 534/20 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OFS GmbH, Bayernstraße 21, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 219199), vertr. d.: 1. Jan-Philipp Turbato, Feuersteinweg 5, 30455 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Rainer Bruno Hans Griese, Bayernstr. 21, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Hannover, 06.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 903 IN 534/20 - 0 - · OFS GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
903 IN 534/20 - 0 -
Wirksam am
27.12.2022
Registerbezug
Hannover, HRB 219199
903 IN 534/20 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OFS GmbH, Bayernstraße 21, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 219199), vertr. d.: 1. Jan-Philipp Turbato, Feuersteinweg 5, 30455 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Rainer Bruno Hans Griese, Bayernstr. 21, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 11.01.2023, 09:30 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Herrn Rainer Bruno Hans Griese zur Abgeltung aller gegenseitiger Ansprüche und zur Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 22.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 219199 HRB 219199: OFS GmbH, Hannover, Regus, Bahnhofstraße 8, 30159 Hannover. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 219199: OFS GmbH, Hannover, Regus, Bahnhofstraße 8, 30159 Hannover. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 903 IN 534/20 - 0 - · OFS GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
903 IN 534/20 - 0 -
Wirksam am
04.02.2021
Registerbezug
Hannover, HRB 219199
903 IN 534/20 - 0 -: Über das Vermögen der OFS GmbH, Bayernstraße 21, 30855
Langenhagen (AG Hannover, HRB 219199), vertr. d.: 1. Jan-Philipp Turbato,
(Geschäftsführer), 2. Rainer Bruno Hans Griese, (Geschäftsführer), ist am
01.02.2021 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Beratender Betriebswirt (VWA) Andreas Mittendorff, Am
Markte 13, 30159 Hannover, Tel.: 0511 357721-0, Fax: 0511 357721-40.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.04.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 21.04.2021, 09:30 Uhr, Saal 226, 2.
Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161
Hannover eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den
Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und
Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover,
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover
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Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
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sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
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Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 03.02.2021

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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 903 IN 534/20 - 0 - · OFS GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
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Wirksam am
16.12.2020
Registerbezug
Hannover, HRB 219199
903 IN 534/20 - 0 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der OFS
GmbH, Bayernstraße 21, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 219199), vertr. d.:
1. Jan-Philipp Turbato, (Geschäftsführer), 2. Rainer Bruno Hans Griese,
(Geschäftsführer), ist am 15.12.2020 um 16:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Beratender Betriebswirt (VWA)
Andreas Mittendorff, Am Markte 13, 30159 Hannover, Tel.: 0511 357721-0, Fax:
0511 357721-40 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover,
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 15.12.2020

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Veränderungen
HRB 219199 HRB 219199: OFS GmbH, Hannover, Regus, Bahnhofstraße 8, 30159 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Griese, Rainer Bruno Hans, Uetze OT Obershagen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 219199: OFS GmbH, Hannover, Regus, Bahnhofstraße 8, 30159 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Griese, Rainer Bruno Hans, Uetze OT Obershagen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 219199 HRB 219199: OFS GmbH, Hannover, Regus, Bahnhofstraße 8, 30159 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Becker, Edgar, Hannover, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Turbato, Jan-Philipp, Ronnenberg, *XX.X…
HRB 219199: OFS GmbH, Hannover, Regus, Bahnhofstraße 8, 30159 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Becker, Edgar, Hannover, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Turbato, Jan-Philipp, Ronnenberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Neueintragungen
HRB 219199 HRB 219199: OFS GmbH, Hannover, Regus, Bahnhofstraße 8, 30159 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.10.2019 mit Änderung vom 11.12.2019. Geschäftsanschrift: Regus, Bahn…
HRB 219199: OFS GmbH, Hannover, Regus, Bahnhofstraße 8, 30159 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.10.2019 mit Änderung vom 11.12.2019. Geschäftsanschrift: Regus, Bahnhofstraße 8, 30159 Hannover. Gegenstand: Übernahme von Management-Funktionen, der Vermittlung von Aufträgen und Dienstleistungen im Bereich Unternehmensberatung, insbesondere in den Bereichen Kostenoptimierung, Verwaltung, Personal, Organisation, Controlling, Einkauf, Logistik, Interimsmanagement und Beteiligungserwerb und -verkauf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Becker, Edgar, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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