HRB 32564

Offset-Druckerei Knack GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Druckerei Knack GmbH Frankfurt am Main

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 800/21 K-2-1 · Offset-Druckerei Knack GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 800/21 K-2-1
Wirksam am
01.07.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 32564
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Offset-Druckerei Knack GmbH, Wilhelmshöher Straße 140 60389 Frankfurt soll die Schlussverteilung erfolgen. Zur Verfügung stehen € 24.366,61 abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind festgestellte Insolvenzforderungen in Höhe von € 77.818,69. Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht für die Beteiligten aus beim Amtsgericht Frankfurt am Main, Klingerstraße 20 60313 Frankfurt am Main (810 IN 800/21 K-2-1).
Frankfurt am Main den, 26.06.2026, Amtsgericht Frankfurt am Main

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 800/21 K-2-1 · Offset-Druckerei Knack GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 800/21 K-2-1
Wirksam am
25.06.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 32564
810 IN 800/21 K-2-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Offset-Druckerei Knack GmbH, Wilhelmshöher Straße 140, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 32564), vertr. d.: Jens-Oliver Knack, Hofhausstraße 22 a, 60389 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:

Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX

Gründe:

Aus der maßgeblichen Masse von EUR erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 800/21 K-2-1 · Offset-Druckerei Knack GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 800/21 K-2-1
Wirksam am
25.06.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 32564
810 IN 800/21 K-2-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Offset-Druckerei Knack GmbH, Wilhelmshöher Straße 140, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 32564), vertr. d.: Jens-Oliver Knack, Hofhausstraße 22 a, 60389 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 24.08.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO), Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 800/21 K-2-1 · Offset-Druckerei Knack GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 800/21 K-2-1
Wirksam am
25.01.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 32564
810 IN 800/21 K-2-1 - In dem Insolvenzverfahren Offset-Druckerei Knack GmbH, Wilhelmshöher Straße 140, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 32564),
vertreten durch:
Jens-Oliver Knack, Hofhausstraße 22 a, 60389 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 13.03.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 27.03.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 17.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 800/21 K-2-1 · Offset-Druckerei Knack GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 800/21 K-2-1
Wirksam am
30.12.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 32564
810 IN 800/21 K-2-4 In dem Insolvenzverfahren Offset-Druckerei Knack GmbH, Wilhelmshöher Straße 140, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 32564), vertr. d.: Jens-Oliver Knack, Hofhausstraße 22 a, 60389 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 23.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 800/21 K-2-1 · Offset-Druckerei Knack GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 800/21 K-2-1
Wirksam am
24.11.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 32564
Amtsgericht Frankfurt am Main
22.11.2021
- Insolvenzgericht -
810 IN 800/21 K-2-4

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

Offset-Druckerei Knack GmbH, Wilhelmshöher Straße 140, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 32564),
vertreten durch:
Jens-Oliver Knack, Hofhausstraße 22 a, 60389 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),

werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt:

Vergütung: EUR xxx
Auslagenpauschale: EUR xxx
Umsatzsteuer: EUR xxx
Summe: EUR xxx

Gründe:

Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR xxx errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR xxx. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus die vorläufigen Insolvenzverwalterin in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der Betriebsfortführung die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 20%. Durch die vorzunehmende Vergleichsberechnung erhöht sich dadurch die Vergütung um 1.648,62 Euro.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR xxx ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 800/21 K-2-1 · Offset-Druckerei Knack GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 800/21 K-2-1
Wirksam am
06.10.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 32564
810 IN 800/21 K-2-4 Am 01.10.2021 um 10:45 Uhr ist das Insolvenzverfahren Offset-Druckerei Knack GmbH, Wilhelmshöher Straße 140, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 32564),
vertreten durch:
Jens-Oliver Knack, Hofhausstraße 22 a, 60389 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Claudia Bierhals, Raimundstraße 98, 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069/94548460, Fax: 069/945484677, E-Mail: kanzlei@rahuc.de, Internet: www.rahuc.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 06.12.2021
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 20.12.2021 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) bzw. Aufhebung der Anordnung (§ 272 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 800/21 K-2-1 · Offset-Druckerei Knack GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 800/21 K-2-1
Wirksam am
01.10.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 32564
810 IN 800/21 K: In dem Insolvenzverfahren Offset-Druckerei Knack GmbH, Wilhelmshöher Straße 140, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 32564),
vertreten durch:
Jens-Oliver Knack, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 01.10.2021 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Claudia Bierhals, Raimundstraße 98, 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069/94548460, Fax: 069/945484677, E-Mail: kanzlei@rahuc.de, Internet: www.rahuc.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Mit diesem Verfahren wird das weitere 810 IN 849/21 K verbunden. Das Verfahren 810 IN 800/21 K führt.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 800/21 K-2-1 · Offset-Druckerei Knack GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 800/21 K-2-1
Wirksam am
12.08.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 32564
810 IN 800/21 K: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Offset-Druckerei Knack GmbH, Wilhelmshöher Straße 140, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 32564), vertr. d.: Jens-Oliver Knack (Geschäftsführer), ist am 12.08.2021 um 16:16 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Claudia Bierhals, Raimundstraße 98, 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069/94548460, Fax: 069/945484677, E-Mail: kanzlei@rahuc.de, Internet: www.rahuc.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 32564 HRB 32564:Offset-Druckerei Knack GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelmshöher Str. 140, 60389 Frankfurt am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2015 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie glei…
HRB 32564:Offset-Druckerei Knack GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelmshöher Str. 140, 60389 Frankfurt am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2015 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 10.806,22 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Wilhelmshöher Str. 140, 60389 Frankfurt am Main. Neues Stammkapital: 87.500,00 EUR.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.