HRA 495

Offermanns-Willuhn OWI KG

Amtsgericht Rostock · Mecklenburg-Vorpommern

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Rühn

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Registerdaten

Sitz
Rühn
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Offermanns-Willuhn OWI OHG Rühn

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Veränderungen
HRA 495 HRA 495:Offermanns-Willuhn OWI OHG, Rühn, Pustohler Chaussee, 18246 Rühn.Rechtsform geändert, nun: Kommanditgesellschaft. Firma geändert, nun: Neue Firma: Offermanns-Willuhn OWI KG. Änderung der Geschäftsans…
HRA 495:Offermanns-Willuhn OWI OHG, Rühn, Pustohler Chaussee, 18246 Rühn.Rechtsform geändert, nun: Kommanditgesellschaft. Firma geändert, nun: Neue Firma: Offermanns-Willuhn OWI KG. Änderung der Geschäftsanschrift: Pustohl 24, 18246 Rühn. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sie mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Offermanns, Manfred, Klein Upahl, *XX.XX.XXXX; Willuhn, Hartmut, Klein Upahl, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRA 495 Offermanns-Willuhn OWI OHG, Rühn, Pustohler Chaussee, 18246 Rühn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse i…
Offermanns-Willuhn OWI OHG, Rühn, Pustohler Chaussee, 18246 Rühn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2013 mit der OWI Hähnchengrill Rühn GmbH ehemals Ilberstedter Hähnchengrill GmbH mit Sitz in Rühn (Amtsgericht Rostock HRB 12557) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 495 Offermanns-Willuhn OWI OHG, Rühn, Pustohler Chaussee, 18246 Rühn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse i…
Offermanns-Willuhn OWI OHG, Rühn, Pustohler Chaussee, 18246 Rühn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2013 mit der OWI Hähnchengrill Plau GmbH mit Sitz in Rühn (Amtsgericht Rostock HRB 12231) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.