VR 871

Ökumenischer Krankenpflegeverein Klingenmünster - Gleiszellen - Gleishorbach e.V.

Amtsgericht Landau · Rheinland-Pfalz

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Klingenmünster

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Registerdaten

Sitz
Klingenmünster
Datenstand
2025-01-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Protestantischer Krankenpflegeverein Klingenmünster e.V. Klingenmünster

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

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Veränderungen
VR 871 VR 871: Protestantischer Krankenpflegeverein Klingenmünster e.V., Klingenmünster (Am Vogelgesang 38, 67655 Kaiserslautern). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertra…
VR 871: Protestantischer Krankenpflegeverein Klingenmünster e.V., Klingenmünster (Am Vogelgesang 38, 67655 Kaiserslautern). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 12.07.2017 und der Mitgliederversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 12.07.2017 mit dem "St. Elisabethenverein Klingenmünster - Gleiszellen-Gleishorbach e.V." mit Sitz in Gleiszellen-Gleishorbach (Amtsgericht Landau in der Pfalz VR 535) und mit dem "Evangelischer Krankenpflegeverein Gleiszellen-Gleishorbach e.V." mit dem Sitz in Gleiszellen-Gleishorbach (Amtsgericht Landau in der Pfalz VR 936) durch Aufnahme verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.