HRB 98527
ODL Vertrieb GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Mörlenbach
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Registerdaten
- Sitz
- Mörlenbach
- Datenstand
- 2024-03-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Odenwälder Lebensmittel GmbH Mörlenbach
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 9 IN 568/20 · ODL Vertrieb GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 568/20
- Wirksam am
- 17.10.2022
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 98527
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 95 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
X EUR abzüglich zu Lasten der Masse delegierter
Regelaufgaben
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8, 10 InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 83.275,66 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Vielmehr bedarf es der Gewährung eines Zuschlages um die Tätigkeiten des Insolvenzverwalters in dem Verfahren angemessen zu entgelten. Im vorliegenden Verfahren musste sich der Insolvenzverwalter mit einer komplexen und undurchsichtigen Konzern- und Organisationsstruktur auseinandersetzen. Zudem wirkten die Organe der Schuldnerin nicht ordnungsgemäß mit, sodass der Insolvenzverwalter einen erheblichen Mehraufwand mit der Ermittlung der schuldnerischen Verhältnisse hatte. Hinzu kommt, dass die Buchhaltung der Schuldnerin unvollständig und nicht aktuell war, sodass der Insolvenzverwalter auch insoweit eine Aufarbeitung vorzunehmen hatte. Die unvollständige Buchhaltung erschwerte wirkte sich zudem auch auf die Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten aus. Diese waren nur unter erschwerten Bedingungen zu ermitteln und durchzusetzen. In der Gesamtheit erscheint der von dem Insolvenzverwalter geltend gemachte Zuschlag von 95% angemessen und notwendig umd den Arbeitsaufwand des Verwalters angemessen zu entlohnen.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 17.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 568/20 · ODL Vertrieb GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 568/20
- Wirksam am
- 22.09.2022
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 98527
Amtsgericht Darmstadt, 22.09.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IN 568/20 · ODL Vertrieb GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 568/20
- Wirksam am
- 13.06.2022
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 98527
Amtsgericht Darmstadt, 13.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 568/20 · ODL Vertrieb GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 568/20
- Wirksam am
- 06.09.2021
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 98527
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert Rechtsanwälte PartGmbB, Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt, Tel.: 06151-520144-0, Fax: 06151-520144-9, Internet: www.trebing-bert.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 01.12.2020 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 52.342,97 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Zudem wurden Zuschläge i.H.v. 10 % der Regelvergütung beantragt. Der Zuschlag wurde für den Mehraufwand durch den obstruktiven Schuldner beantragt. Die Gläubiger hatten Gelegenheit zur Stellungnahme. Einwände wurden nicht erhoben.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 03.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 568/20 · ODL Vertrieb GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 568/20
- Wirksam am
- 30.07.2021
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 98527
Amtsgericht Darmstadt, 30.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 568/20 · ODL Vertrieb GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 568/20
- Wirksam am
- 01.03.2021
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 98527
Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 98527), vertr. d.:
Kerstin Pütz, Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach, (Geschäftsführerin), hat
der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Darmstadt, 01.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 98527 HRB 98527: ODL Vertrieb GmbH, Mörlenbach, Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 9 IN 568/20 · ODL Vertrieb GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 568/20
- Wirksam am
- 08.02.2021
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 98527
69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 98527), vertr. d.: Kerstin Pütz,
Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach, (Geschäftsführerin), ist am 05.02.2021
um 17:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert Rechtsanwälte
PartGmbB, Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt, Tel.: 06151-520144-0, Fax:
06151-520144-9, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.03.2021 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 23.04.2021.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (12.03.2021)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (23.04.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 05.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 568/20 · ODL Vertrieb GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 568/20
- Wirksam am
- 23.12.2020
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 98527
- Insolvenzgericht -
9 IN 568/20
(bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren BAHN-BKK, Engelstraße 55, 48123 Münster,
vertreten durch:
KompetenzCenter Vollstreckung, Engelstraße 55, 48123 Münster,
- Antragstellerin -
g e g e n
ODL Vertrieb GmbH, Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB
98527),
vertreten durch:
Kerstin Pütz, Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach, (Geschäftsführerin),
- Antragsgegnerin -
wird der Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 01.12.2020 wegen
offensichtlicher Unrichtigkeit des Rubrums (Bezeichnung der Schuldnerin) gemäß
§ 319 ZPO von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Der Name der Schuldnerin lautet "ODL Vertrieb GmbH".
G r ü n d e :
Die Schuldnerin wurde mit Gesellschafterversammlung vom 06.11.2020 von
"Odenwälder Lebensmittel GmbH" in "ODL Vertrieb GmbH" umfirmiert.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 568/20 · ODL Vertrieb GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 568/20
- Wirksam am
- 02.12.2020
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 98527
der Odenwälder Lebensmittel GmbH, Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach, (AG
Darmstadt HRB 98527) vertr. d.: Kerstin Pütz, Klein-Breitenbach 2, 69509
Mörlenbach, (Geschäftsführerin), ist am 01.12.2020 um 14.00 Uhr gegen die
Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert Rechtsanwälte
PartGmbB, Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt, Tel.: 06151-520144-0, Fax:
06151-520144-9, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de
bestellt worden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 98527 HRB 98527: Odenwälder Lebensmittel GmbH, Mörlenbach, Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach. Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlosse…
HRB 98527 HRB 98527: Odenwälder Lebensmittel GmbH, Mörlenbach, Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach. Nicht mehr Geschäftsführerin: Jäger, Lisa, Wald-Michelbach, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführerin: Pütz, Kers…
HRB 98527 HRB 98527: Odenwälder Lebensmittel GmbH, Mörlenbach, Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.08.2017 mit Änderung vom 09.10.2018. Geschäftsan…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.