HRA 96038

Odeon Party- & Catering-Service KG

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 1507 IN 233/20 · Odeon Party- & Catering-Service KG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 233/20
Wirksam am
12.08.2026
Registerbezug
München, HRA 96038
1507 IN 233/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Odeon Party- & Catering-Service KG, Tulbeckstraße 13, 80339 München, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Bielitzky Johann
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 96038
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1507 IN 233/20 · Odeon Party- & Catering-Service KG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 233/20
Wirksam am
20.04.2026
Registerbezug
München, HRA 96038
Az.: 1507 IN 233/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Odeon Party- & Catering-Service KG, Tulbeckstraße 13, 80339 München, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Zur Verteilung ist voraussichtlich ein Betrag in Höhe von 74.778,36 € verfügbar. Ausweislich des bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts München unter dem Aktenzeichen 1507 IN 233/20 niedergelegten Schlussverzeichnisses sind Forderungen in Höhe von 354.298,04 € zu berücksichtigen.

München, den 20.04.2026 Michael Bauer, Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter

Veröffentlicht durch das Amtsgericht - Insolvenzgericht - München

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 1507 IN 233/20 · Odeon Party- & Catering-Service KG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 233/20
Wirksam am
30.03.2026
Registerbezug
München, HRA 96038
1507 IN 233/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Odeon Party- & Catering-Service KG, Tulbeckstraße 13, 80339 München, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Bielitzky Johann
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 96038
- Schuldnerin -

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.05.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1507 IN 233/20 · Odeon Party- & Catering-Service KG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 233/20
Wirksam am
24.02.2026
Registerbezug
München, HRA 96038
1507 IN 233/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Odeon Party- & Catering-Service KG, Tulbeckstraße 13, 80339 München, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Bielitzky Johann
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 96038
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26 bis 29 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1507 IN 233/20 · Odeon Party- & Catering-Service KG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 233/20
Wirksam am
30.10.2025
Registerbezug
München, HRA 96038
1507 IN 233/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Odeon Party- & Catering-Service KG, Tulbeckstraße 13, 80339 München, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Bielitzky Johann
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 96038
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Bauer, Nymphenburger Straße 5, 80335 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 16 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 16 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 16.09.2025 (Blatt 207/215 d. A.).
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen. Zur Zusammensetzung der Berechnungsgrundlage wird auf den Vergütungsantrag vom 16.09.2025 (Blatt 208/211 d. A.) verwiesen.Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 InsVV erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % der Vergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV bezogen auf das Vermögen, auf welches sich seine Tätigkeit während des Insolvenzverfahrens erstreckt.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um insgesamt 47 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 16.09.2025 (Blatt 211 Rückseite/215 d. A.) wird Bezug genommen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um insgesamt 47 % gerechtfertigt.
Im einzelnen sind folgende Erhöhungstatbestände angefallen:
1. Betriebsfortführung (Zuschlag 22 %):
Zur Begründung wird auf den Vergütungsantrag vom 16.09.2025 (Blatt 212/213 d. A.) verwiesen.
Bei der Schuldnerin handelte es sich um einen klassischen Catering-Service.
Laut Aussagen des persönlich haftenden Gesellschafters bot das Unternehmen Speisen und Getränke für private und berufliche Anlässe an. Das Angebot reichte von Canapé über Finger-Food und verschiedene Buffets und Menüs bis hin zu kulinarischen Fest-Menüs. Zudem wurden auch Geschirr, Besteck und Gläser sowie Tischwäsche und Personal bereitgestellt.
Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wurde bis zur Insolvenzantragstellung in geringem Umfang aufrechterhalten. Bei Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bestand ein Auftragsbestand durch einige Stammkunden, welche auch im vorläufigen Insolvenzverfahren weiter bedient werden konnten.
Im Rahmen der Betriebsfortführungen waren durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eine Vielzahl von Maßnahmen zur Stabilisierung des Geschäftsbetriebes erforderlich.
Zu den Tätigkeiten im Rahmen der Betriebsfortführung:
1.1 Aufrechterhaltung der Infrastruktur:
Der vorläufige Insolvenzverwalter traf mit den involvierten Dienstleistern und Warenlieferanten Vereinbarungen, um die erforderliche Versorgung der Schuldnerin zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes sicherzustellen.
1.2 Liquiditäts- und Ertragsplanung:
Der vorläufige Insolvenzverwalter erstellte auf Basis der im schuldnerischen Unternehmen erhobenen Daten eine Liquiditäts- und Ertragsplanung.
1.3 Kontaktaufnahme mit der Lohnbuchhalterin:
Unmittelbar nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung setzte sich der vorläufige Verwalter mit der Lohnbuchhalterin in Verbindung. Durch die Abgabe von Zahlungszusagen stellte der vorläufige Insolvenzverwalter die Fortführung der Finanz- und Lohnbuchhaltung sicher.
1.4 Versicherungsschutz:
Der vorläufige Insolvenzverwalter überprüfte und stellte sicher, dass weiterhin Versicherungsschutz bestand.
Der ursprünglich beantragte Erhöhungssatz von 40 % wurde um 18 % gekürzt. Hinsichtlich der Vergleichsberechnung wird auf die Ausführungen in dem Vergütungsantrag vom 16.09.2025 (Blatt 213 d. A.) verwiesen.
Der von dem vorläufigen Insolvenzverwalter schließlich beantragte Zuschlag von 22 % war gerechtfertigt und daher festzusetzen.
2. Zahlungszusagen (Zuschlag 5 %):
Zur Begründung wird auf den Vergütungsantrag vom 16.09.2025 (Blatt 214 d. A.) verwiesen.
Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin einschließlich der Vitalfunktion konnte nur durch haftungsträchtige Kostenübernahmeerklärungen des vorläufigen Insolvenzverwalters unter anderem gegenüber den Energieversorgern, dem Telekommunikationsanbieter sowie der Betriebshaftpflichtversicherung aufrechterhalten werden.
Für diese Tätigkeit war dem vorläufigen Insolvenzverwalter ein Zuschlag von 5 % zu gewähren.
3. Sanierungsbemühungen (Zuschlag 20 %):
Zur Begründung wird auf den Vergütungsantrag vom 16.09.2025 (Blatt 214 Rückseite/215 d. A.) verwiesen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter war parallel zur Stabilisierung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin mit der Erarbeitung einer Sanierungslösung befasst. Im Zuge dessen hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit dem Gesellschafter intensive Gespräche geführt sowie Besprechungstermin mit den möglichen Interessenten organisiert.
Für die Bemühungen des vorläufigen Insolvenzverwalters war ein Zuschlag von 20 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 16 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 16 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1507 IN 233/20 · Odeon Party- & Catering-Service KG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 233/20
Wirksam am
01.06.2023
Registerbezug
München, HRA 96038
1507 IN 233/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Odeon Party- & Catering-Service KG, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Bielitzky Johann, geboren am XX.XX.XXXX, Tulbeckstraße 13, 80339 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 96038
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 20-25 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.07.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1507 IN 233/20 · Odeon Party- & Catering-Service KG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 233/20
Wirksam am
09.07.2020
Registerbezug
München, HRA 96038
1507 IN 233/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Odeon Party- & Catering-Service KG, vertreten durch den persönlich haftenden
Gesellschafter Bielitzky Johann, geboren am XX.XX.XXXX, Tulbeckstraße 13, 80339
München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 96038
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 07.07.2020 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 96038 HRA 96038: Odeon Party- & Catering-Service KG, München, Tulbeckstr. 13, 80339 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 02.07.2020 (Az. 1507 IN 233/20) das …
HRA 96038: Odeon Party- & Catering-Service KG, München, Tulbeckstr. 13, 80339 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 02.07.2020 (Az. 1507 IN 233/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1507 IN 233/20 · Odeon Party- & Catering-Service KG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 233/20
Wirksam am
03.07.2020
Registerbezug
München, HRA 96038
1507 IN 233/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

AOK Bayern Team Insolvenzen Süd, Rudolf-Diesel-Ring 23, 83607 Holzkirchen, Gz.:
87730136
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Odeon Party- & Catering-Service KG, vertreten durch den persönlich haftenden
Gesellschafter Bielitzky Johann
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 96038
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Cateringunternehmen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 02.07.2020 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Bauer
Nymphenburger Straße 5, 80335 München
Telefon: +49(89)30905860
Telefax: +49(89)309058610
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 12.08.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.10.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 01.10.2020,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 28.01.2020 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1507 IN 233/20 · Odeon Party- & Catering-Service KG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 233/20
Wirksam am
16.04.2020
Registerbezug
München, HRA 96038
1507 IN 233/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

AOK Bayern Team Insolvenzen Süd, Rudolf-Diesel-Ring 23, 83607 Holzkirchen, -
antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Odeon Party- & Catering-Service KG, vertreten durch den persönlich haftenden
Gesellschafter Bielitzky Johann, geboren am XX.XX.XXXX, 80339 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 96038
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 16.04.2020 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Michael Bauer,
Nymphenburger Straße 5, 80335 München, Telefon: +49(89)30905860, Telefax: +49
(89)309058610.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 96038 Odeon Party- & Catering-Service KG, München, Tulbeckstr. 13, 80339 München.(Party- und Cateringbetrieb samt dem dazugehörigem Service und alle damit verbundenen Tätigkeiten, auch im gastronomischen Bereich.)…
Odeon Party- & Catering-Service KG, München, Tulbeckstr. 13, 80339 München.(Party- und Cateringbetrieb samt dem dazugehörigem Service und alle damit verbundenen Tätigkeiten, auch im gastronomischen Bereich.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Tulbeckstr. 13, 80339 München. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Bielitzky, Johann, München, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Bielitzky-Korzeniowski, Thomasz, München, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Odeon Party- & Catering-Service GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 122808).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.