HRB 907

OBO-Werke GmbH

Amtsgericht Stadthagen · Niedersachsen

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stadthagen

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Registerdaten

Sitz
Stadthagen
Datenstand
2024-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-04

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. OBO-Industrieanlagen GmbH Stadthagen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 110/25 · OBO-Werke GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 110/25
Wirksam am
29.05.2026
Registerbezug
Stadthagen, HRB 907
47 IN 110/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OBO-Werke GmbH, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRB 907), vertr. d.: Oliver Mielke, Vor der Silbecke 3, 57482 Wenden, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Amartya Creditors Advisory UG, vertreten durch Herrn Norbert Krüger, Havelzeile 3, 24111 Kiel festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 24.03.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Amartya Creditors Advisory UG, vertreten durch Herrn Norbert Krüger, Havelzeile 3, 24111 Kiel die Festsetzung der Vergütung.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 28.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 110/25 · OBO-Werke GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 110/25
Wirksam am
29.05.2026
Registerbezug
Stadthagen, HRB 907
47 IN 110/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OBO-Werke GmbH, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRB 907), vertr. d.: Oliver Mielke, Vor der Silbecke 3, 57482 Wenden, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Timo Dargatz, Mitglied des Betriebsrats der Schuldnerin, c/o OBO-Werke GmbH, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e:
Das Gläubigerausschussmitglied Timo Dargatz, Mitglied des Betriebsrats der Schuldnerin, c/o OBO-Werke GmbH, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen die Festsetzung der Vergütung.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 28.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 110/25 · OBO-Werke GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 110/25
Wirksam am
30.04.2026
Registerbezug
Stadthagen, HRB 907
47 IN 110/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OBO-Werke GmbH, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRB 907), vertr. d.: Oliver Mielke, Vor der Silbecke 3, 57482 Wenden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge der Gläubigerausschussmitglieder Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Bückeburg, 29.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 110/25 · OBO-Werke GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 110/25
Wirksam am
15.04.2026
Registerbezug
Stadthagen, HRB 907
47 IN 110/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OBO-Werke GmbH, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRB 907), vertr. d.: Oliver Mielke, Vor der Silbecke 3, 57482 Wenden, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 10.04.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Bückeburg, 15.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 47 IN 110/25 · OBO-Werke GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 110/25
Wirksam am
02.02.2026
Registerbezug
Stadthagen, HRB 907
47 IN 110/25: Über das Vermögen der OBO-Werke GmbH, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRB 907), vertr. d.: Oliver Mielke, Vor der Silbecke 3, 57482 Wenden, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511/6262870, Fax: 0511/62628710, E-Mail: hannover@eckert.law.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.03.2026 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 22.04.2026, 10:00 Uhr, 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 02.02.2026

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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 110/25 · OBO-Werke GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 110/25
Wirksam am
26.11.2025
Registerbezug
Stadthagen, HRB 907
47 IN 110/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der OBO-Werke GmbH, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRB 907), vertr. d.: Oliver Mielke, Vor der Silbecke 3, 57482 Wenden, (Geschäftsführer), ist am 26.11.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511/6262870, Fax: 0511/62628710, E-Mail: hannover@eckert.law bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 26.11.2025

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Veränderungen
HRB 907 HRB 907: OBO-Werke GmbH, Stadthagen, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Hüther, Kurt, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellsch…
HRB 907: OBO-Werke GmbH, Stadthagen, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Hüther, Kurt, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Teichler, Torben, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 907 HRB 907: OBO-Werke GmbH, Stadthagen, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Krückeberg, Ulrich, Stadthagen, *XX.XX.XXXX.
HRB 907: OBO-Werke GmbH, Stadthagen, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Krückeberg, Ulrich, Stadthagen, *XX.XX.XXXX.
Berichtigungen
HRB 907 HRB 907: OBO-Werke GmbH, Stadthagen, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Hüther, Kurt, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 907: OBO-Werke GmbH, Stadthagen, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Hüther, Kurt, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 907 HRB 907: OBO-Werke GmbH, Stadthagen, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Karalus, Gerrit, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 907: OBO-Werke GmbH, Stadthagen, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Karalus, Gerrit, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 907 HRB 907: OBO-Industrieanlagen GmbH, Stadthagen, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen. Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 + 2 und mit ihr die Änderung …
HRB 907: OBO-Industrieanlagen GmbH, Stadthagen, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen. Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 + 2 und mit ihr die Änderung der Firma sowie des Unternehmensgegenstands beschlossen. Firma geändert, nun: OBO-Werke GmbH. Gegenstand geändert, nun: Die Erstellung, der Handel und die Verwaltung von Industrieanlagen, ferner die Herstellung und der Vertrieb von Kunstharzpressholz, Lagenholz und daraus hergestellten Fertigteilen sowie von Kunststofferzeugnissen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin, zu beteiligen.
Veränderungen
HRB 907 HRB 907: OBO-Industrieanlagen GmbH, Stadthagen, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2016 sowie der Zustimmun…
HRB 907: OBO-Industrieanlagen GmbH, Stadthagen, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.04.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.04.2016 mit der MBB Plastics GmbH mit Sitz in Stadthagen (Amtsgericht Stadthagen HRB 200026) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 907 HRB 907: OBO-Industrieanlagen GmbH, Stadthagen, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen. Bestellt als Geschäftsführer: Krückeberg, Ulrich, Stadthagen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kurt, Hüther, Hannover…
HRB 907: OBO-Industrieanlagen GmbH, Stadthagen, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen. Bestellt als Geschäftsführer: Krückeberg, Ulrich, Stadthagen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kurt, Hüther, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 907 HRB 907:OBO-Industrieanlagen GmbH, Stadthagen, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen.Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Nesemeier, Christof, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 907:OBO-Industrieanlagen GmbH, Stadthagen, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen.Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Nesemeier, Christof, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 907 OBO-Industrieanlagen GmbH, Stadthagen, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Freimuth, Gert-Maria, Münster, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Karalus, Gerrit, Hamburg, *XX.…
OBO-Industrieanlagen GmbH, Stadthagen, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Freimuth, Gert-Maria, Münster, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Karalus, Gerrit, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Dr. Nesemeier, Christof, Berlin, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 907 OBO-Industrieanlagen GmbH, Stadthagen, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen.Die Gesellschafterversammlung hat am 25.06.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.56…
OBO-Industrieanlagen GmbH, Stadthagen, Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen.Die Gesellschafterversammlung hat am 25.06.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Im übrigen wurde der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefaßt. Geschäftsanschrift: Am Bahnhof 5, 31655 Stadthagen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.