HRB 91452

Objektgesellschaft Iserlohn mbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

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Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 80 IN 29/20 · Objektgesellschaft Iserlohn mbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
80 IN 29/20
Wirksam am
23.12.2025
Registerbezug
Köln, HRB 91452
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 29/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 91452 eingetragenen Objektgesellschaft Iserlohn mbH, Hans-Böckler-Str. 25, 59348 Lüdinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Polenz, Nottengartenweg 1 , 59348 Lüdinghausen

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Hammer Straße 176, 48153 Münster

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung X EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen X EUR
Zwischensumme X EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von X EUR X EUR
Endbetrag X EUR

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.12.2020 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens X EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse X EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach X EUR(§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 6 Gläubigern auf X EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 13.05.2025 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch X EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B eingesehen werden.

80 IN 29/20
Amtsgericht Münster, 19.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 29/20 · Objektgesellschaft Iserlohn mbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
80 IN 29/20
Wirksam am
02.12.2024
Registerbezug
Köln, HRB 91452
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 29/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 91452 eingetragenen Objektgesellschaft Iserlohn mbH, Hans-Böckler-Str. 25, 59348 Lüdinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Polenz, Nottengartenweg 1, 59348 Lüdinghausen

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.01.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

80 IN 29/20
Amtsgericht Münster, 29.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 29/20 · Objektgesellschaft Iserlohn mbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
80 IN 29/20
Wirksam am
01.12.2023
Registerbezug
Köln, HRB 91452
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 29/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 91452 eingetragenen Objektgesellschaft Iserlohn mbH, Hans-Böckler-Str. 25, 59348 Lüdinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Polenz, Nottengartenweg 1, 59348 Lüdinghausen

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.01.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

80 IN 29/20
Amtsgericht Münster, 01.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 80 IN 29/20 · Objektgesellschaft Iserlohn mbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
80 IN 29/20
Wirksam am
22.03.2022
Registerbezug
Köln, HRB 91452
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 29/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 91452 eingetragenen Objektgesellschaft Iserlohn mbH, Hans-Böckler-Str. 25, 59348 Lüdinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Polenz, Nottengartenweg 1, 59348 Lüdinghausen

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Hammer Straße 176, 48153 Münster wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxxxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 16 % unterliegen xxxxx EUR
Zwischensumme xxxxx EUR
zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer von xxxxx EUR xxxxx EUR
Endbetrag xxxxx EUR

Im Übrigen wird der Vergütungsfestsetzungsantrag vom 16.09.2021 zurückgewiesen.
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 22.09.2020 bis zum 01.12.2020 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens xxxxx EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug xxxxx EUR. Dabei hat nach Auffassung des Insolvenzgerichts keine erhebliche Befassung mit der Immobilie gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 InsVV stattgefunden hat, so dass lediglich der mit der Käuferin vereinbarte Verwertungskostenanteil in Höhe von 3 % des Kaufpreises, mithin 3 % von xxxxx EUR, in Höhe von xxxxx EUR anstatt xxxxx EUR in Ansatz zu bringen ist.

Zum Einen sind die vom Insolvenzverwalter zur Begründung der erheblichen Befassung mit der Immobilie genannten Tätigkeiten zumindest teilweise als Gutachter erledigt und insoweit bereits honoriert worden(Erstbesichtigung und Überblick über die Vermietungssituation, Feststellung der Höhe der monatlichen Nettokaltmieten in Höhe von ca. xxxxx EUR, Feststellung von Zurückbehaltungsrechten durch die Mieter im Hinblick auf die von ihnen mietvertraglich geschuldeten Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen - s. Antrag des Insolvenzverwalters vom 21.09.2020 - Seite 2 und 3, Blatt 40, 41 der Akte), zum Anderen stellen die Unterrichtung der Mieter über die Maßnahmen gemäß § 21 InsO, die Einsichtnahme des Grundbuchs und der Mietverträge Regeltätigkeiten dar.

Darüber ist nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund der Insolvenzverwalter bereits im Eröffnungsverfahren bezüglich der Immobilie die Verwertung vorbereitende Tätigkeiten entfaltet hat, wo es doch vorrangig nach seinen eigenen Angaben darum ging, die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung zum Zwecke der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung und Verwaltung der Immobilie vorzunehmen(s. Antrag vom 21.09.2020 - Seite 3 u. -).
Soweit der Insolvenzverwalter vorgibt, dass sich die Notwendigkeit hierzu ergab, da ein Kaufinteressent vorhanden war, der an einem kurzfristigen Erwerb der Immobilie interessiert war, ist festzuhalten, dass das Kaufinteresse dieses einen Kaufinteressenten zwar sehr konkret war, jedoch nicht an die Bedingung geknüpft wurde, dass der Abschluss des Kaufvertrages so zeitnah zu erfolgen hat, dass den Kauf vorbereitende Tätigkeiten bereits im Eröffnungsverfahren notwendig gewesen wären.
In der E-Mail vom 09.10.2021 ist schließlich in dem Zusammenhang lediglich mitgeteilt:
"Wir beabsichtigen das o.g. Objekt zu einem Preis von xxxxx EUR zu erwerben. Hierfür liegt uns bereits eine Finanzierungszusage der Sparkasse Iserlohn vor.
Wir werden nun den Kaufvertragsentwurf beauftragen und somit Kosten produzieren.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung."

Somit bestand schon gar kein Grund, über das gewöhnliche Maß an Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters Tätigkeiten hier konkret in Vorbereitung auf die Veräußerung der Immobilie zu entfalten.

Eine erhebliche Befassung scheidet somit bereits aus diesem Grund aus.
("Der vorläufige Insolvenzverwalter befasst sich in erheblichem Umfang mit Vermögensgegenständen, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, wenn er nach dem zeitlichen und sachlichen Maß der Befassung einen erheblichen Teil seiner Arbeitskraft auf die Bearbeitung des Vermögensgegenstandes verwendet und dabei das gewöhnliche Maß an Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters derart überschreitet, dass eine erhebliche Mehrbelastung des vorläufigen Verwalters durch die Befassung mit dem Vermögensgegenstand feststeht. Der erhebliche Umfang der Befassung muss sich dabei gerade auf den Vermögensgegenstand richten, welcher der Berechnungsgrundlage hinzuzurechnen ist. Erforderlich ist ein konkreter Vortrag des vorläufigen Insolvenzverwalters, welche Tätigkeiten er für den Vermögensgegenstand im Einzelfall entfaltet hat."
(NZI 2021, 838, beck-online)

Soweit der Insolvenzverwalter darüber hinaus vorgibt, dass bei nicht den Verkauf der Immobilie vorbereitenden Tätigkeiten die Gefahr bestand, dass die wesentliche Mieterin, die ein Fitness-Studio in der Immobilie betrieb, ihre Tätigkeit wegen der Corona Pandemie einstellen musste, ist festzuhalten, dass dieser Zeitpunkt seinerzeit bereits zum 01.11.2020(Lockdown) eingetreten ist und damit bereits entsprechende Fakten geschaffen worden sind und der Insolvenzverwalter selbst danach noch vorbereitende Tätigkeiten durch ein entsprechendes Schreiben an die Stadt Iserlohn zwecks Ermittlung des Grundbesitzabgabenrückstandes vom 09.11.2020, durch Schreiben an die Grundpfandrechtsgläubigerin, die Märkische Bank eG, vom 26.11.2020 und durch Schreiben an das Finanzamt Lüdinghausen vom 26.11.2020 entwickelt hat.

Auch die Ordnung der Bewirtschaftung hat kein Ausmaß angenommen, als dass sie eine erhebliche Befassung mit der Immobilie begründet.
Auch die Auseinandersetzung mit den zum Teil vorgenommen Mietkürzungen begründet eine solche nicht
("Der erhebliche Umfang einer Befassung ist stets im Hinblick auf den einzelnen Vermögenswert zu prüfen. Ist der Schuldner Eigentümer eines vermieteten Grundstücks und befasst sich der vorläufige Verwalter damit, die Mietforderungen durchzusetzen, stellt dies keine erhebliche Befassung mit dem Grundstück dar. Erforderlich sind vielmehr Tätigkeiten des Verwalters, die das Grundstück selbst betreffen und über die Einziehung von Mietforderungen hinausgehen."
(BGH Beschl. v. 10.6.2021 - IX ZB 51/19, BeckRS 2021, 18430 Rn. 27, beck-online)

Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxxxx EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von xxxxx EUR zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt xxxxx EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung des 1-fachen Regelsatzes und damit auf den Betrag von xxxxx EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 16.09.2021 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch xxxxx EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B eingesehen werden.

80 IN 29/20
Amtsgericht Münster, 22.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 29/20 · Objektgesellschaft Iserlohn mbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
80 IN 29/20
Wirksam am
01.09.2021
Registerbezug
Köln, HRB 91452
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 29/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 91452 eingetragenen Objektgesellschaft Iserlohn mbH, Hans-Böckler-Str. 25, 59348 Lüdinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Polenz, Nottengartenweg 1, 59348 Lüdinghausen

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 21.09.2021.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: nachträgliche Zustimmung zur freihändigen Veräußerung des schuldnerischen Grundstücks Auf der Aeumes 35, 58636 Iserlohn, Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 31.08.2021 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

80 IN 29/20
Amtsgericht Münster, 31.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 91452 HRB 91452: Objektgesellschaft Iserlohn mbH, Köln, Hans-Böckler-Straße 25, 59348 Lüdinghausen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (80 IN 29/20) vom 01.12.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das …
HRB 91452: Objektgesellschaft Iserlohn mbH, Köln, Hans-Böckler-Straße 25, 59348 Lüdinghausen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (80 IN 29/20) vom 01.12.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 91452 HRB 91452: Objektgesellschaft Iserlohn mbH, Köln, Speditionstr. 13, 40221 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hans-Böckler-Straße 25, 59348 Lüdinghausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mertens, Lucas, …
HRB 91452: Objektgesellschaft Iserlohn mbH, Köln, Speditionstr. 13, 40221 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hans-Böckler-Straße 25, 59348 Lüdinghausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mertens, Lucas, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Polenz, Jürgen, Lüdinghausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 91452 HRB 91452: Objektgesellschaft Iserlohn mbH, Köln, Widdersdorfer Straße 190, 50825 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Speditionstr. 13, 40221 Düsseldorf.
HRB 91452: Objektgesellschaft Iserlohn mbH, Köln, Widdersdorfer Straße 190, 50825 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Speditionstr. 13, 40221 Düsseldorf.
Neueintragungen
HRB 91452 HRB 91452: Objektgesellschaft Iserlohn mbH, Köln, Widdersdorfer Straße 190, 50825 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.06.2017. Geschäftsanschrift: Widdersdorfer Straße 19…
HRB 91452: Objektgesellschaft Iserlohn mbH, Köln, Widdersdorfer Straße 190, 50825 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.06.2017. Geschäftsanschrift: Widdersdorfer Straße 190, 50825 Köln. Gegenstand: der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien in Iserlohn, insbesondere in der Straße Auf der Aeumes 35 in Iserlohn, sowie von Beteiligungen an anderen Unternehmen, deren Gegenstand der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien und Immobilienkrediten ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mertens, Lucas, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.