HRA 4932
Oberhessisches Backhaus Horst e.Kfr.
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Ringstraße 40a, 35112 FronhausenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Fronhausen
- Rechtsform
- eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
- Letzte Eintragung
- 07.12.2018
- Datenstand
- 2025-09-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Andrea Horst
Fronhausen
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-23 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 22 IN 121/18 (23) · Horst, Andrea · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 121/18 (23)
- Wirksam am
- 26.07.2022
- Registerbezug
- Marburg, HRA 4932
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.08.2022 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 20.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 121/18 (23) · Horst, Andrea · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 121/18 (23)
- Wirksam am
- 11.01.2022
- Registerbezug
- Marburg, HRA 4932
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.02.2022 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 10.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 121/18 (23) · Horst, Andrea · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 121/18 (23)
- Wirksam am
- 01.07.2021
- Registerbezug
- Marburg, HRA 4932
In dem Insolvenzverfahren Andrea Horst (früherer Name: Breit), geb. am XX.XX.XXXX, Ringstraße 7, 35112 Fronhausen, Inh. Oberhessisches Backhaus Horst e.Kfr. (AG Marburg , HRA 4932), wird für die bis zum 25.06.2021 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. Widersprüche sind auf der Geschäftstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 30.07.2021 bei dem Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Einwendungsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 25.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 22 IN 121/18 (23) · Horst, Andrea · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 121/18 (23)
- Wirksam am
- 03.03.2021
- Registerbezug
- Marburg, HRA 4932
(früherer Name: Breit), geb. am XX.XX.XXXX, Ringstraße 7, 35112 Fronhausen,
Inh. Oberhessisches Backhaus Horst e.Kfr. (AG Marburg , HRA 4932), sind
Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des
Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Lojowsky, Software Center
5a, 35037 Marburg, Tel.: 06421/94813-50, Fax: 06421/94813-60 wird gestattet,
den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Festsetzung der Vergütung beruht auf den § 63 Abs. III InsO i.V.m. §§ 11
Abs. 1, 2 Abs. 1, 3, 7 und 8 Abs. 3 der Insolvenzrechtlichen
Vergütungsverordnung (InsVV). Danach steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter
ein angemessener Bruchteil der Vergütung zu, die ihm als Insolvenzverwalter
zugestanden hätte. Dieser Bruchteil war entsprechend dem Antrag des vorläufigen
Insolvenzverwalters mit 25 % zu bemessen. Die Vergütung des
Insolvenzverwalters hätte gemäß § 2 Abs. 1 InsVV unter Zugrundelegung der vom
vorläufigen Insolvenzverwalter in seinem Gutachten festgestellten
Insolvenzmasse von 874.717,63 EUR 45.244,35 EUR betragen. Wegen der
Einzelheiten der Berechnung wird auf die in § 2 InsVV aufgeführten Regelsätze
verwiesen.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter war gemäß § 3 InsVV ein Zuschlag in Höhe von
insgesamt 82,54 % zu gewähren.
Nach § 8 Abs. 3 InsVV steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine
Auslagenpauschale in Höhe von 15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00
EUR je angefangenen Monat zu. Unter Zugrundelegung eines zeitlichen
Arbeitsaufwandes von zwei Monaten war eine entsprechende Auslagenpauschale
festzusetzen.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu
entrichtende Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Schuldnerin wurde zu dem Vergütungsantrag gehört. Eine Stellungnahme wurde
nicht abgegeben.
Es wurde antragsgemäß entschieden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße
48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 01.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 121/18 (23) · Horst, Andrea · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 121/18 (23)
- Wirksam am
- 25.01.2021
- Registerbezug
- Marburg, HRA 4932
In dem Insolvenzverfahren Andrea Horst (früherer Name: Breit), geb. am
XX.XX.XXXX, Ringstraße 7, 35112 Fronhausen, Inh. Oberhessisches Backhaus Horst
e.Kfr. (AG Marburg , HRA 4932), wird für die bis zum 22.01.2021 nachträglich
angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung im
schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl.
Widersprüche sind auf der Geschäftstelle zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis
spätestens 26.02.2021 bei dem Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der
Einwendungsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben
wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 22.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 121/18 (23) · Horst, Andrea · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 121/18 (23)
- Wirksam am
- 10.03.2020
- Registerbezug
- Marburg, HRA 4932
In dem Insolvenzverfahren Andrea Horst (früherer Name: Breit), geb. am
XX.XX.XXXX, Ringstraße 40a, 35112 Fronhausen, Inh. Oberhessisches Backhaus
Horst e.Kfr. (AG Marburg , HRA 4932), wird für die bis zum 09.03.2020
nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung
im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl.
Widersprüche sind auf der Geschäftstelle zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis
spätestens 14.04.2020 bei dem Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der
Einwendungsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben
wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 09.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 121/18 (23) · Horst, Andrea · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 121/18 (23)
- Wirksam am
- 08.01.2020
- Registerbezug
- Marburg, HRA 4932
In dem Insolvenzverfahren Andrea Horst (früherer Name: Breit), geb. am
XX.XX.XXXX, Ringstraße 40a, 35112 Fronhausen, Inh. Oberhessisches Backhaus
Horst e.Kfr. (AG Marburg , HRA 4932), wird für die Prüfung der bis zum
07.01.2020 nachträglich zu berichtigenden, nicht nachrangigen
Insolvenzforderungen, das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2
InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis
zum
11.02.2020
gegen den Grund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung bei dem
hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 07.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 121/18 (23) · Horst, Andrea · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 121/18 (23)
- Wirksam am
- 01.10.2019
- Registerbezug
- Marburg, HRA 4932
In dem Insolvenzverfahren Andrea Horst (früherer Name: Breit), geb. am
XX.XX.XXXX, Ringstraße 40a, 35112 Fronhausen, Inh. Oberhessisches Backhaus
Horst e.Kfr. (AG Marburg , HRA 4932), wird für die bis zum 26.09.2019
nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung
im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl.
Widersprüche sind auf der Geschäftstelle zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis
spätestens 31.10.2019 bei dem Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der
Einwendungsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben
wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 26.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 121/18 (23) · Horst, Andrea · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 121/18 (23)
- Wirksam am
- 14.02.2019
- Registerbezug
- Marburg, HRA 4932
(früherer Name: Breit), geb. am XX.XX.XXXX, Ringstraße 40a, 35112 Fronhausen,
Inh. Oberhessisches Backhaus Horst e.Kfr. (AG Marburg , HRA 4932), wird die
Veröffentlichung vom 23.01.2019 dahingehend korrigiert, als dass der
angeordnete fortgesetzte schriftliche Prüfungstermin am 10.04.2019 ist.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 12.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 121/18 (23) · Horst, Andrea · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 121/18 (23)
- Wirksam am
- 06.02.2019
- Registerbezug
- Marburg, HRA 4932
Breit), geb. am XX.XX.XXXX, Ringstraße 40a, 35112 Fronhausen, Inh.
Oberhessisches Backhaus Horst e.Kfr. (AG Marburg, HRA 4932), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten derzeit nicht ausreicht bzw. gegebenenfalls nicht
ausreichen wird.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 05.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 121/18 (23) · Horst, Andrea · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 121/18 (23)
- Wirksam am
- 01.02.2019
- Registerbezug
- Marburg, HRA 4932
(früherer Name: Breit), geb. am XX.XX.XXXX, Ringstraße 40a, 35112 Fronhausen,
Inh. Oberhessisches Backhaus Horst e.Kfr. (AG Marburg , HRA 4932), wird für den
angeordneten fortgesetzten schriftlichen Prüfungstermin am 10.04.2018 Stichtag
für den Eingang der nachträglichen Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter
bestimmt auf den 20.03.2019.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 23.01.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 121/18 (23) · Horst, Andrea · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 121/18 (23)
- Wirksam am
- 04.12.2018
- Registerbezug
- Marburg, HRA 4932
geb. am XX.XX.XXXX, Ringstraße 40a, 35112 Fronhausen, Inh. Oberhessisches
Backhaus Horst e.Kfr. (AG Marburg , HRA 4932), ist am 01.12.2018 um 08:30 Uhr
das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Lojowsky, Software Center
5a, 35037 Marburg, Tel.: 06421/94813-50, Fax: 06421/94813-60.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.01.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 23.01.2019, 10:00 Uhr, Saal 157,
Amtsgerichtsgebäude, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 03.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 121/18 (23) · Horst, Andrea · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 121/18 (23)
- Wirksam am
- 26.10.2018
- Registerbezug
- Marburg, HRA 4932
Andrea Horst (früherer Name: Breit), geb. am XX.XX.XXXX, Ringstraße 40a, 35112
Fronhausen, Inh. Oberhessisches Backhaus Horst e.Kfr. (AG Marburg , HRA 4932),
ist am 26.10.2018 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Lojowsky, Software Center
5a, 35037 Marburg, Tel.: 06421/94813-66, Fax: 06421/94813-60 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 26.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 4932 HRA 4932: Oberhessisches Backhaus Horst e.Kfr., Fronhausen, Ringstraße 40a, 35112 Fronhausen. (Herstellung und Vertrieb von Backwaren aller Art.). Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Ringstraße 40a, 35112 Fr…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.