HRB 5091
Oberfränkische Glas & Design GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Eisfelder Str. 54, 96465 Neustadt bei CoburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Neustadt bei Coburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 11.02.2019
- Datenstand
- 2025-10-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Gunther Neef
Oberkotzau
einzelvertretungsberechtigtAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-26 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Herstellung und Handel von Christbaumschmuck und Dekoration aller Art.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung IN 92/18 · Oberfränkische Glas & Design GmbH · Insolvenzgericht Coburg
- Insolvenzgericht
- Coburg
- Aktenzeichen
- IN 92/18
- Wirksam am
- 19.01.2022
- Registerbezug
- Coburg, HRB 5091
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Oberfränkische Glas & Design GmbH, Eisfelder Straße 54, 96465 Neustadt bei Coburg, vertreten durch den Geschäftsführer Neef Gunther, Sonnenplatz 4, 95028 Hof
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5091
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.02.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 19.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5091 HRB 5091: Oberfränkische Glas & Design GmbH, Neustadt bei Coburg, Eisfelder Str. 54, 96465 Neustadt bei Coburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hömerlein, Ralf, Haßfurt, *XX.XX.XXXX.
Vergütungsfestsetzung IN 92/18 · Oberfränkische Glas & Design GmbH · Insolvenzgericht Coburg
- Insolvenzgericht
- Coburg
- Aktenzeichen
- IN 92/18
- Wirksam am
- 15.08.2018
- Registerbezug
- Coburg, HRB 5091
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Oberfränkische Glas & Design GmbH, Eisfelder Straße 54, 96465 Neustadt bei
Coburg, vertreten durch die Geschäftsführer Hömerlein Ralf, Kilianstraße 27 a,
97437 Haßfurt und Neef Gunther, Sonnenplatz 4, 95028 Hof
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5091
- Schuldnerin -
Der Sachwalter hat die Gewährung eines Abschlags auf die für seine Tätigkeiten
als Sachwalter zu erwartende Vergütung beantragt.
Der Antrag kann von berechtigten Beteiligten bis zum 30. August 2018 auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Anträge und Stellungnahmen
hierzu können bis zum Ablauf eben dieser Frist beim Insolvenzgericht Coburg
eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Insolvenzgericht Coburg
erklärt werden.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 15.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 92/18 · Oberfränkische Glas & Design GmbH · Insolvenzgericht Coburg
- Insolvenzgericht
- Coburg
- Aktenzeichen
- IN 92/18
- Wirksam am
- 30.05.2018
- Registerbezug
- Coburg, HRB 5091
In dem Verfahren über den Antrag d.
Oberfränkische Glas & Design GmbH, Eisfelder Straße 54, 96465 Neustadt bei
Coburg, vertreten durch die Geschäftsführer Hömerlein Ralf und Neef Gunther
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5091
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Handel von Christbaumschmuck und
Dekoration aller Art
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 30.05.2018 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt unter
Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu
verfügen (§ 270 Abs. 1 Satz 1 InsO)
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Thomas Linse
Rosenauer Straße 22, 96450 Coburg
Telefon: +49(9561)8034800
Telefax: +49(9561)803434
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 20.06.2018 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders
bedeutsame Rechtshandlungen; insbesondere Veräußerung des Grundbesitzes aus
freier Hand §§ 276, 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO) und 277 (Anordnung der
Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) InsO bezeichneten Angelegenheiten
wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 11.07.2018
11:00 Uhr
Sitzungssaal 356, 3. Stock, Heiligkreuzstr. 22, Amtsgericht Coburg
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 11.07.2018
11:00 Uhr
Sitzungssaal 356, 3. Stock, Heiligkreuzstr. 22, Amtsgericht Coburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 28.03.2018 beim Insolvenzgericht Coburg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 30.05.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5091 HRB 5091: Oberfränkische Glas & Design GmbH, Neustadt bei Coburg, Eisfelder Str. 54, 96465 Neustadt bei Coburg. Bestellt: Geschäftsführer: Neef, Gunther, Oberkotzau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 5091 Oberfränkische Glas & Design GmbH, Neustadt bei Coburg, Eisfelder Str. 54, 96465 Neustadt bei Coburg. Die Haftung der Gesellschaft für die in dem Betrieb der Oberfränkische Glas- und Spielzeug K.G. Fritz Rem…
HRB 5091 Oberfränkische Glas & Design GmbH, Neustadt bei Coburg, Eisfelder Str. 54, 96465 Neustadt bei Coburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2011. Geschäftsanschrift: Eisfelder…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.