HRB 5091

Oberfränkische Glas & Design GmbH

Amtsgericht Coburg · Bayern

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Eisfelder Str. 54, 96465 Neustadt bei Coburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Neustadt bei Coburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
11.02.2019
Datenstand
2025-10-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Gunther Neef

Oberkotzau

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-29 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Herstellung und Handel von Christbaumschmuck und Dekoration aller Art.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 92/18 · Oberfränkische Glas & Design GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 92/18
Wirksam am
19.01.2022
Registerbezug
Coburg, HRB 5091
IN 92/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Oberfränkische Glas & Design GmbH, Eisfelder Straße 54, 96465 Neustadt bei Coburg, vertreten durch den Geschäftsführer Neef Gunther, Sonnenplatz 4, 95028 Hof
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5091
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.02.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 19.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5091 HRB 5091: Oberfränkische Glas & Design GmbH, Neustadt bei Coburg, Eisfelder Str. 54, 96465 Neustadt bei Coburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hömerlein, Ralf, Haßfurt, *XX.XX.XXXX.
HRB 5091: Oberfränkische Glas & Design GmbH, Neustadt bei Coburg, Eisfelder Str. 54, 96465 Neustadt bei Coburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hömerlein, Ralf, Haßfurt, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 92/18 · Oberfränkische Glas & Design GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 92/18
Wirksam am
15.08.2018
Registerbezug
Coburg, HRB 5091
IN 92/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Oberfränkische Glas & Design GmbH, Eisfelder Straße 54, 96465 Neustadt bei
Coburg, vertreten durch die Geschäftsführer Hömerlein Ralf, Kilianstraße 27 a,
97437 Haßfurt und Neef Gunther, Sonnenplatz 4, 95028 Hof
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5091
- Schuldnerin -

Der Sachwalter hat die Gewährung eines Abschlags auf die für seine Tätigkeiten
als Sachwalter zu erwartende Vergütung beantragt.
Der Antrag kann von berechtigten Beteiligten bis zum 30. August 2018 auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Anträge und Stellungnahmen
hierzu können bis zum Ablauf eben dieser Frist beim Insolvenzgericht Coburg
eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Insolvenzgericht Coburg
erklärt werden.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 15.08.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 92/18 · Oberfränkische Glas & Design GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 92/18
Wirksam am
30.05.2018
Registerbezug
Coburg, HRB 5091
IN 92/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

Oberfränkische Glas & Design GmbH, Eisfelder Straße 54, 96465 Neustadt bei
Coburg, vertreten durch die Geschäftsführer Hömerlein Ralf und Neef Gunther
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5091
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Handel von Christbaumschmuck und
Dekoration aller Art
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 30.05.2018 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt unter
Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu
verfügen (§ 270 Abs. 1 Satz 1 InsO)
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Thomas Linse
Rosenauer Straße 22, 96450 Coburg
Telefon: +49(9561)8034800
Telefax: +49(9561)803434
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 20.06.2018 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders
bedeutsame Rechtshandlungen; insbesondere Veräußerung des Grundbesitzes aus
freier Hand §§ 276, 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO) und 277 (Anordnung der
Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) InsO bezeichneten Angelegenheiten
wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Mittwoch, 11.07.2018
11:00 Uhr
Sitzungssaal 356, 3. Stock, Heiligkreuzstr. 22, Amtsgericht Coburg

6. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Mittwoch, 11.07.2018
11:00 Uhr
Sitzungssaal 356, 3. Stock, Heiligkreuzstr. 22, Amtsgericht Coburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 28.03.2018 beim Insolvenzgericht Coburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 30.05.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5091 HRB 5091: Oberfränkische Glas & Design GmbH, Neustadt bei Coburg, Eisfelder Str. 54, 96465 Neustadt bei Coburg. Bestellt: Geschäftsführer: Neef, Gunther, Oberkotzau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 5091: Oberfränkische Glas & Design GmbH, Neustadt bei Coburg, Eisfelder Str. 54, 96465 Neustadt bei Coburg. Bestellt: Geschäftsführer: Neef, Gunther, Oberkotzau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 5091 Oberfränkische Glas & Design GmbH, Neustadt bei Coburg, Eisfelder Str. 54, 96465 Neustadt bei Coburg. Die Haftung der Gesellschaft für die in dem Betrieb der Oberfränkische Glas- und Spielzeug K.G. Fritz Rem…
Oberfränkische Glas & Design GmbH, Neustadt bei Coburg, Eisfelder Str. 54, 96465 Neustadt bei Coburg. Die Haftung der Gesellschaft für die in dem Betrieb der Oberfränkische Glas- und Spielzeug K.G. Fritz Rempel Company Inh. Ralf Rempel e.K. mit dem Sitz in Neustadt b. Coburg (Amtsgericht Coburg, HRA 1270) begründeten Verbindlichkeiten und der Übergang der im Betrieb begründeten Forderungen sind ausgeschlossen.
Neueintragungen
HRB 5091 Oberfränkische Glas & Design GmbH, Neustadt bei Coburg, Eisfelder Str. 54, 96465 Neustadt bei Coburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2011. Geschäftsanschrift: Eisfelder…
Oberfränkische Glas & Design GmbH, Neustadt bei Coburg, Eisfelder Str. 54, 96465 Neustadt bei Coburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2011. Geschäftsanschrift: Eisfelder Str. 54, 96465 Neustadt bei Coburg. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Herstellung und Handel von Christbaumschmuck und Dekoration aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Hömerlein, Ralf, Haßfurt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.