VR 4338

Obdachlosenhilfe linker Niederrhein e.V.

Amtsgericht Krefeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Krefeld

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Registerdaten

Sitz
Krefeld
Datenstand
2024-12-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-18

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 91 IN 59/17 · Obdachlosenhilfe linker Niederrhein e.V. · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 59/17
Wirksam am
23.10.2026
Registerbezug
Krefeld, VR 4338
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 59/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Vereinsregister des Amtsgerichts Krefeld unter VR 4338 eingetragenen Verein Obdachlosenhilfe linker Niederrhein e.V., Oberstraße 19-21, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Frank Helmut Faustmann, Kortwiese 17, 45307 Essen

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 8.569,47 € zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 26.08.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Krefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 44 eingesehen werden.

91 IN 59/17
Amtsgericht Krefeld, 22.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 91 IN 59/17 · Obdachlosenhilfe linker Niederrhein e.V. · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 59/17
Wirksam am
09.09.2026
Registerbezug
Krefeld, VR 4338
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 59/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Krefeld unter VR 4338 eingetragenen Verein Obdachlosenhilfe linker Niederrhein e.V., Oberstraße 19-21, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Frank Helmut Faustmann, Kortwiese 17, 45307 Essen

ist am 24.01.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Deshalb wird Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung

zur Anhörung zur Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO), zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (§ 177 InsO), zur Erörterung der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters, zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters, bestimmt auf den 19.10.2026..
Der Termin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 44 eingesehen werden.

91 IN 59/17
Amtsgericht Krefeld, 07.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 91 IN 59/17 · Obdachlosenhilfe linker Niederrhein e.V. · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 59/17
Wirksam am
09.09.2026
Registerbezug
Krefeld, VR 4338
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 59/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Vereinsregister des Amtsgerichts Krefeld unter VR 4338 eingetragenen Verein Obdachlosenhilfe linker Niederrhein e.V., Oberstraße 19-21, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Frank Helmut Faustmann, Kortwiese 17, 45307 Essen

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 159.353,19 EUR.

Es wird keine Quote gezahlt werden können.

Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 44 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

91 IN 59/17
Amtsgericht Krefeld, 09.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.