HRB 13896

NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte gemeinnützige GmbH

Amtsgericht Nürnberg · Bayern

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Brieger Str. 2, 90471 Nürnberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Nürnberg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
22.02.2022
Datenstand
2025-09-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Achim Weiskopf

Nürnberg

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-28

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. NMM Nürnberger Mohn- und Merkstätten für Blinde und Sehbehinderte gemeinnützige GmbH Nürnberg

Gegenstand des Unternehmens

1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist . die Förderung der Behindertenhilfe; . die Förderung von Kunst und Kultur; . die Förderung der Berufsbildung; . die Förderung des Wohlfahrtswesens; . die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und . die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch . die Errichtung, den Betrieb und Unterhalt von Werkstätten für behinderte Menschen, von Förderstätten und Heimen bzw. sonstigen Wohnstätten durch die Vorhaltung von ambulanten Angeboten und anderen auf den Sozialgesetzbüchern IX und XII basierenden Dienstleistungen und Einrichtungen - insbesondere für erwachsen Blinde und Sehbehinderte mit zusätzlicher Behinderung oder sonstigen Leistungseinschränkungen. Es werden unter anderem kombinierte Wohn- und Betreuungsangebote (Betreutes Wohnen oder andere Wohnformen) im Sinne des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes- WBVG an hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 AO angeboten. Eine Erweiterung der Teilhabe am Arbeitsleben kann auch als sog. "anderer Leistungsanbieter" gem. § 60 SGB IX erfolgen. . Unterstützung, Begleitung, Beratung und Information von Menschen mit Behinderung, insbesondere erwachsenen Blinden und Sehbehinderten mit zusätzlicher Behinderung oder sonstigen Leistungseinschränkungen, von Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern und von Behörden, Firmen und Institutionen mittels Betrieb eines mobilen Beratungs- , Sozial- und Rehabilitationsdienstes. . Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Erbringung existenzsichernder Leistungen, u.a. auch Leistungen zu Lebensunterhalt. . Freizeitmaßnahmen und andere soziale Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände von Menschen mit Behinderung. . Organisation und Durchführung von öffentlich zugänglichen Kulturveranstaltungen jeder Art. 4. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die (vergünstigte) Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 5. Die Mittelbeschaffung geschieht zudem durch Spendenentgegennahmen sowie aus Schenkungen, Vermächtnissen und sonstigen Zuwendungen Dritter. Solche Mittel kann die Gesellschaft teilweise oder vollständig an die vorgenannten steuerbegünstigten Körperschaften weiterleiten, wobei vorrangig die der Gesellschaft angeschlossenen Unternehmen in ihrer Eigenschaft als steuerbegünstigte Körperschaften gefördert werden sollen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 6. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes unmittelbar dienlich sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung weitere Zweckbetriebe betreiben. 7. Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, eigene Tochtergesellschaften zu gründen sowie Zweigniederlassungen zu errichten, welche unmittelbar dem Gesellschaftszweck dienen. 8. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2 Absatz 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen von Leistungen, insbesondere durch das Erbringen von Dienstleistungen jeglicher Art sowie durch Nutzungsüberlassung, durch Lieferung oder durch Überlassung von Personal. Zu den vorgenannten Leistungen gehören vor allem Verwaltungsleistungen im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages. 9. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere mit der zum Untrnehmensverbund gehörenden Tochter und Beteiligungsgesellschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehört derzeit die folgende Körperschaft: . NWW Soziale Dienste GmbH Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch weitere Kooperationen im Sinne planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen als der genannten Körperschaft eingehen, sofern diese die Voraussetzungen des §§ 51 bis 68 AO erfüllen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Veränderungen
HRB 13896 HRB 13896: NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte gemeinnützige GmbH, Nürnberg, Brieger Str. 2, 90471 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 hat die Änderungen der …
HRB 13896: NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte gemeinnützige GmbH, Nürnberg, Brieger Str. 2, 90471 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 hat die Änderungen der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) sowie § 6 (Organe der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist . die Förderung der Behindertenhilfe; . die Förderung von Kunst und Kultur; . die Förderung der Berufsbildung; . die Förderung des Wohlfahrtswesens; . die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und . die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch . die Errichtung, den Betrieb und Unterhalt von Werkstätten für behinderte Menschen, von Förderstätten und Heimen bzw. sonstigen Wohnstätten durch die Vorhaltung von ambulanten Angeboten und anderen auf den Sozialgesetzbüchern IX und XII basierenden Dienstleistungen und Einrichtungen - insbesondere für erwachsen Blinde und Sehbehinderte mit zusätzlicher Behinderung oder sonstigen Leistungseinschränkungen. Es werden unter anderem kombinierte Wohn- und Betreuungsangebote (Betreutes Wohnen oder andere Wohnformen) im Sinne des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes- WBVG an hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 AO angeboten. Eine Erweiterung der Teilhabe am Arbeitsleben kann auch als sog. "anderer Leistungsanbieter" gem. § 60 SGB IX erfolgen. . Unterstützung, Begleitung, Beratung und Information von Menschen mit Behinderung, insbesondere erwachsenen Blinden und Sehbehinderten mit zusätzlicher Behinderung oder sonstigen Leistungseinschränkungen, von Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern und von Behörden, Firmen und Institutionen mittels Betrieb eines mobilen Beratungs-, Sozial- und Rehabilitationsdienstes. . Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Erbringung existenzsichernder Leistungen, u.a. auch Leistungen zu Lebensunterhalt. . Freizeitmaßnahmen und andere soziale Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände von Menschen mit Behinderung. . Organisation und Durchführung von öffentlich zugänglichen Kulturveranstaltungen jeder Art. 4. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die (vergünstigte) Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 5. Die Mittelbeschaffung geschieht zudem durch Spendenentgegennahmen sowie aus Schenkungen, Vermächtnissen und sonstigen Zuwendungen Dritter. Solche Mittel kann die Gesellschaft teilweise oder vollständig an die vorgenannten steuerbegünstigten Körperschaften weiterleiten, wobei vorrangig die der Gesellschaft angeschlossenen Unternehmen in ihrer Eigenschaft als steuerbegünstigte Körperschaften gefördert werden sollen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 6. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes unmittelbar dienlich sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung weitere Zweckbetriebe betreiben. 7. Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, eigene Tochtergesellschaften zu gründen sowie Zweigniederlassungen zu errichten, welche unmittelbar dem Gesellschaftszweck dienen. 8. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2 Absatz 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen von Leistungen, insbesondere durch das Erbringen von Dienstleistungen jeglicher Art sowie durch Nutzungsüberlassung, durch Lieferung oder durch Überlassung von Personal. Zu den vorgenannten Leistungen gehören vor allem Verwaltungsleistungen im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages. 9. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere mit der zum Untrnehmensverbund gehörenden Tochter und Beteiligungsgesellschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehört derzeit die folgende Körperschaft: . NWW Soziale Dienste GmbH Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch weitere Kooperationen im Sinne planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen als der genannten Körperschaft eingehen, sofern diese die Voraussetzungen des §§ 51 bis 68 AO erfüllen.
Veränderungen
HRB 13896 HRB 13896: NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte gemeinnützige GmbH, Nürnberg, Brieger Str. 2, 90471 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2020 hat die Änderung des § …
HRB 13896: NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte gemeinnützige GmbH, Nürnberg, Brieger Str. 2, 90471 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2020 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung der Behindertenhilfe; - die Förderung von Kunst und Kultur; - die Förderung der Berufsbildung; - die Förderung des Wohlfahrtswesens; - die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und - die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - die Errichtung, den Betrieb und Unterhalt von Werkstätten für behinderte Menschen, von Förderstätten und Heimen bzw. sonstigen Wohnstätten, durch die Vorhaltung von ambulanten Angeboten und anderen auf den Sozialgesetzbüchern IX und XII basierenden Dienstleistungen und Einrichtungen - insbesondere für erwachsene Blinde und Sehbehinderte mit zusätzlicher Behinderung oder sonstigen Leistungseinschränkungen. Es werden unter anderem kombinierte Wohn- und Betreuungsangebote (Betreutes Wohnen oder andere Wohnformen) im Sinne des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes - WBVG an hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 AO angeboten. Eine Erweiterung der Teilhabe am Arbeitsleben kann auch als sog. "anderer Leistungsanbieter" gem. § 60 SGB IX erfolgen. - Unterstützung, Begleitung, Beratung und Information von Menschen mit Behinderung, insbesondere erwachsenen Blinden und Sehbehinderten mit zusätzlicher Behinderung oder sonstigen Leistungseinschränkungen, von Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern und von Behörden, Firmen und Institutionen. - Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Erbringung existenzsichernder Leistungen, u.a. auch Leistungen zum Lebensunterhalt. - Freizeitmaßnahmen und andere soziale Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände von Menschen mit Behinderung. - Organisation und Durchführung von öffentlich zugänglichen Kulturveranstaltungen jeder Art. Des Weiteren ist Gegenstand des Unternehmens die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2. genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften, die Träger von Einrichtungen des Sozial- und Wohlfahrtswesens sind. Die Mittelbeschaffung geschieht vor allem durch Spendenentgegennahmen sowie aus Schenkungen, Vermächtnissen und sonstigen Zuwendungen Dritter. Solche Mittel wird die Gesellschaft vollständig an die vorgenannten steuerbegünstigten Körperschaften weiterleiten, wobei vorrangig die der Gesellschaft angeschlossenen Unternehmen in ihrer Eigenschaft als steuerbegünstigte Körperschaften gefördert werden sollen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden.
Veränderungen
HRB 13896 NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte gemeinnützige GmbH, Nürnberg, Brieger Str. 2, 90471 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2011 hat die Satzung neu gefasst; dabei…
NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte gemeinnützige GmbH, Nürnberg, Brieger Str. 2, 90471 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2011 hat die Satzung neu gefasst; dabei wurden insbesondere geändert: §§ 2 (Zweck der Gesellschaft, Unternehmensgegenstand) und 3 (Gemeinnützigkeit). Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung der Behindertenhilfe; - die Förderung von Kunst und Kultur; - die Förderung der Berufsbildung; - die Förderung des Wohlfahrtswesens und - die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - die Errichtung, den Betrieb und Unterhalt von Werkstätten für behinderte Menschen, von Förderstätten und Heimen bzw. sonstigen Wohnstätten, durch die Vorhaltung von ambulanten Angeboten und anderen auf den Sozialgesetzbüchern IX und XII basierenden Dienstleistungen und Einrichtungen - insbesondere für erwachsene Blinde und Sehbehinderte mit zusätzlicher Behinderung oder sonstigen Leistungseinschränkungen; - Unterstützung, Begleitung, Beratung und Information von Menschen mit Behinderung, insbesondere erwachsenen Blinden und Sehbehinderten mit zusätzlicher Behinderung oder sonstigen Leistungseinschränkungen, von Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern und von Behörden, Firmen und Institutionen. - Freizeitmaßnahmen und andere soziale Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände von Menschen mit Behinderung; - Organisation und Durchführung von öffentlich zugänglichen Kulturveranstaltungen jeder Art. 4. Des Weiteren ist Gegenstand des Unternehmens die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2. genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften, die Träger von Einrichtungen des Sozial- und Wohlfahrtswesens sind. Die Mittelbeschaffung geschieht vor allem durch Spendenentgegennahmen sowie aus Schenkungen, Vermächtnissen und sonstigen Zuwendungen Dritter. Solche Mittel wird die Gesellschaft vollständig an die vorgenannten steuerbegünstigten Körperschaften weiterleiten, wobei vorrangig die der Gesellschaft angeschlossenen Unternehmen in ihrer Eigenschaft als steuerbegünstigte Körperschaften gefördert werden sollen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.