HRB 11580
Nutzfahrzeuge Rohr GmbH
aktuell 25 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Ittlinger Str. 157, 94315 StraubingGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Straubing
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 08.07.2016
- Datenstand
- 2025-10-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Peter Leitner
Attersee
Jürgen Hackl
Schrobenhausen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen ProkuristenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Nutzfahrzeuge Rohr Beteiligungs GmbH Straubing
Gegenstand des Unternehmens
Fertigung, Handel und Vertrieb von Fahrzeugen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 53/16 · Nutzfahrzeuge Rohr GmbH · Insolvenzgericht Straubing
- Insolvenzgericht
- Straubing
- Aktenzeichen
- IN 53/16
- Wirksam am
- 27.07.2023
- Registerbezug
- Straubing, HRB 11580
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nutzfahrzeuge Rohr GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Leitner Peter, geboren am XX.XX.XXXX, Ittlinger Straße 157, 94315 Straubing
Registergericht: Amtsgericht Straubing Register-Nr.: HRB 11580
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Galgenbergstraße 2, 93053 Regensburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 23.05.2022.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um xx %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 23.05.2022 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um xx % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von BETRAG EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Straubing
Kolbstr. 11
94315 Straubing
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Straubing
Kolbstr. 11
94315 Straubing
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 26.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis IN 53/16 · Nutzfahrzeuge Rohr GmbH · Insolvenzgericht Straubing
- Insolvenzgericht
- Straubing
- Aktenzeichen
- IN 53/16
- Wirksam am
- 25.04.2023
- Registerbezug
- Straubing, HRB 11580
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nutzfahrzeuge Rohr GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Leitner Peter, geboren am XX.XX.XXXX, Ittlinger Straße 157, 94315 Straubing
Registergericht: Amtsgericht Straubing Register-Nr.: HRB 11580
- Schuldnerin -
findet mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung statt. Verfügbar sind 750.000,00 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 13.064.594,33 Euro.
Das Abschlagsverteilungsverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 24.04.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 53/16 · Nutzfahrzeuge Rohr GmbH · Insolvenzgericht Straubing
- Insolvenzgericht
- Straubing
- Aktenzeichen
- IN 53/16
- Wirksam am
- 10.11.2022
- Registerbezug
- Straubing, HRB 11580
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nutzfahrzeuge Rohr GmbH, Ittlinger Straße 157, 94315 Straubing, vertreten durch
den Geschäftsführer Leitner Peter, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Straubing Register-Nr.: HRB 11580
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 10.08.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 488 - 512 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.12.2022 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 09.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung IN 53/16 · Nutzfahrzeuge Rohr GmbH · Insolvenzgericht Straubing
- Insolvenzgericht
- Straubing
- Aktenzeichen
- IN 53/16
- Wirksam am
- 22.07.2021
- Registerbezug
- Straubing, HRB 11580
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Straubing
IN 53/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nutzfahrzeuge Rohr GmbH, Ittlinger Straße 157, 94315 Straubing, vertreten durch
den Geschäftsführer Leitner Peter, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Straubing Register-Nr.: HRB 11580
- Schuldnerin -
Die Vergütung und Auslagen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses
wurden festgesetzt.
Es folgt eine auszugsweise Veröffentlichung von Tenor und Beschlussbegründung:
Die Vergütung der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Europaplatz 1 a, 4020
Linz, Österreich, Ansprechpartner: Herr Timothy Mackie, für die Tätigkeit als
Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 15.04.2016 bis zum
03.07.2016, wird wie folgt festgesetzt:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, nach Rechtskraft dieses Beschlusses den
festgesetzten Betrag aus der verwalteten Insolvenzmasse zu entnehmen und dem
vorläufigen Gläubigerausschussmitglied auszubezahlen.
Gründe
Die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses haben gemäß §§ 21 Abs. 2
Satz 1 Nr. 1 a, 73 InsO Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit.
Für die Bestimmung der Vergütung ist gem. §§ 73 Abs. 2, 65 InsO die
Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) anzuwenden.
Die Vergütung ist gemäß § 17 InsVV nach dem Zeitaufwand der Mitglieder des
Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit unter Berücksichtigung der besonderen
Umstände des Einzelfalls zu bestimmen.
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß
Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 12.10.2020.
Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 InsVV beträgt die regelmäßige Vergütung eines
Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses zwischen 35,00 € und 95,00 € je
Stunde.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für seine
Tätigkeit im eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschuss wird im vorliegenden
Fall jedoch auf 150,00 EUR festgesetzt. Zur Begründung wird vollumfänglich auf
den Antrag des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds verwiesen. Besondere
Qualifikation/Fachkenntnisse bzw. besondere Erschwernisse hinsichtlich des
Umfangs der Tätigkeit wurden im Antrag nachvollziehbar dargelegt.
Der Zeitaufwand der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses ist die
vorrangige Bemessungsgrundlage für die Vergütung. Dieser umfasst dabei alle
Zeiten, die mit der Ausschusstätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang stehen,
wobei hier nicht nur der reine Zeitaufwand für die Sitzungen des
Gläubigerausschusses und sonstige Besprechungen zu berücksichtigen sind,
sondern auch der Zeitaufwand für das häusliche Studium, die Prüfung der
Rechnungen und der Bilanzführung sowie für etwaige notwendige Fahrzeiten.
Die aufgewendeten Stunden wurden im Antrag schlüssig dargelegt.
Für 10,75 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG
EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war in der gültigen Höhe von 19 % gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV
hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung
eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200
Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Straubing
Kolbstr. 11
94315 Straubing
oder bei dem
Landgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Straubing
Kolbstr. 11
94315 Straubing
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde beziehungsweise die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte.
Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt
werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei
einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist
nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift beziehungsweise die Erinnerungsschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde beziehungsweise Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 13.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 11580 HRB 11580: Nutzfahrzeuge Rohr GmbH, Straubing, Ittlinger Str. 157, 94315 Straubing. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Straubing vom 04.07.2016 (Az. IN 53/16) das Insolve…
Insolvenzbekanntmachung IN 53/16 · Nutzfahrzeuge Rohr GmbH · Insolvenzgericht Straubing
- Insolvenzgericht
- Straubing
- Aktenzeichen
- IN 53/16
- Wirksam am
- 04.07.2016
- Registerbezug
- Straubing, HRB 11580
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nutzfahrzeuge Rohr GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Ittlinger Straße
157,
94315 Straubing
Registergericht: Amtsgericht Straubing Register-Nr.: HRB 11580
- Schuldnerin -
-
hat der Insolvenzverwalter am 24.06.2016 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 04.07.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 53/16 · Nutzfahrzeuge Rohr GmbH · Insolvenzgericht Straubing
- Insolvenzgericht
- Straubing
- Aktenzeichen
- IN 53/16
- Wirksam am
- 14.06.2016
- Registerbezug
- Straubing, HRB 11580
In dem Verfahren über den Antrag d.
Nutzfahrzeuge Rohr GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Ittlinger Straße
157,
94315 Straubing
Registergericht: Amtsgericht Straubing Register-Nr.: HRB 11580
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Fertigung, Handel und Vertrieb von Fahrzeugen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
-
erlässt das Amtsgericht Straubing am 14.06.2016 folgenden
Beschluss
Der unter dem Aktenzeichen IN 53/16 am 02.06.2016 durch das Amtsgericht
Straubing-
Abteilung für Insolvenzsachen - erlassene Beschluss betreffend die Sicherung
des
Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen, wird dahingehend berichtigt,
dass
der letzte Satz im Tenor statt " Er wird insoweit zur Begründung von
Masseverbindlichkeiten gegenüber der Firma Leu Energie GmbH & Co.KG bis zu
einer
maximalen Höhe von 180 000 € (netto) durch den Abschluss entsprechender
Verträge
ermächtigt" richtigerweise lautet:
Er wird insoweit zur Begründung von Masseverbindlichkeiten gegenüber der Firma
Zaubzer Energie GmbH bis zu einer maximalen Höhe von 180 000 € (netto) durch
den
Abschluss entsprechender Verträge ermächtigt.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 14.06.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 53/16 · Nutzfahrzeuge Rohr GmbH · Insolvenzgericht Straubing
- Insolvenzgericht
- Straubing
- Aktenzeichen
- IN 53/16
- Wirksam am
- 02.06.2016
- Registerbezug
- Straubing, HRB 11580
In dem Verfahren über den Antrag d.
Nutzfahrzeuge Rohr GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Ittlinger Straße
157,
94315 Straubing
Registergericht: Amtsgericht Straubing Register-Nr.: HRB 11580
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Fertigung, Handel und Vertrieb von Fahrzeugen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
-
erlässt das Amtsgericht Straubing am 02.06.2016 folgenden
Beschluss
-
Der Beschluss über die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung vom
05.04.2016,
erweitert mit Beschluss vom 02.05.2016, wird zur Sicherung des
Schuldnervermögens vor
nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) um folgende Anordnungen
gemäß §§
21 Abs. 1, Abs. 2 InsO erweitert:
- Der Nutzfahrzeuge Rohr GmbH wird die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in
Bezug
auf den Abschluss von Verträgen hinsichtlich der sich aus der
Darlehensgewährung an
die Frech-Hoch Kühlwagen AG ergebenden Ansprüche, insbesondere für den Verkauf
dieser
Ansprüche, entzogen.
- Hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen in Bezug auf Ansprüche, die sich
aus der
Darlehensgewährung an die Frech-Hoch Kühlwagen AG ergeben, geht die
Verwaltungs- und
Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt
Dr.
Hubert Ampferl, über. Dies gilt insbesondere für den Verkauf der sich im
Zusammenhang
mit dem Darlehensvertrag vom 15.01.2013 ergebenden Ansprüche.
- Der Nutzfahrzeuge Rohr GmbH wird die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in
Bezug
auf den Abschluss von Verträgen mit der Firma Nutzfahrzeuge Beteiligung GmbH
entzogen. Der Nutzfahrzeuge Rohr GmbH wird insbesondere die Verwaltungs- und
Verfügungsbefugnis über alle sich aus dem Aktienkaufvertrag vom 28.05.2014
ergebenden
Rechte und Pflichten , einschließlich der Rechte und Pflichten aus der
Rückabwicklung
dieses Aktienkaufvertrags entzogen.
- Hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen mit der Firma Nutzfahrzeuge
Beteiligung
GmbH geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen
Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, über. Insbesondere
geht
die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über alle sich aus dem
Aktienkaufvertrag vom
28.05.2014 ergebenden Rechte und Pflichten der Nutzfahrzeuge Rohr GmbH,
einschließlich der Rechte und Pflichten aus der Rückabwicklung dieses
Aktienkaufvertrages, auf den vorläufigen Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt
Dr.
Hubert Ampferl, über.
- Der Nutzfahrzeuge Rohr GmbH wird die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen zur Veräußerung sowie zur Regelung
sämtlicher im Zusammenhang mit der Übertragung der Aktien an der Frech-Hoch
Kühlwagen
AG stehenden Rechtsbeziehungen entzogen.
- Hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen zur Veräußerung sowie zur Regelung
sämtlicher in Zusammenhang mit der Übertragung der Aktien an der Frech-Hoch
Kühlwagen
AG stehenden Rechtsbeziehungen geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf
den
vorläufigen Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, über.
- Der Nutzfahrzeuge Rohr GmbH wird die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in
Bezug
auf den Abschluss von Verträgen mit der Firma Leu Energie GmbH & Co.KG
entzogen.
- Hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen mit der Firma Leu Energie GmbH &
Co.KG
geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen
Insolvenzverwalter,
Herrn Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, über. Er wird insoweit zur Begründung
von
Masseverbindlichkeiten gegenüber der Firma Leu Energie GmbH & Co.KG bis zu
einer
maximalen Höhe von 180 000 € (netto) durch den Abschluss entsprechender
Verträge
ermächtigt.
- Der Nutzfahrzeuge Rohr GmbH wird die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in
Bezug
auf den Abschluss von Verträgen mit der Firma Zaubzer Energie GmbH entzogen.
- Hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen mit der Firma Zaubzer Energie GmbH
geht
die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter,
Herrn
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, über. Er wird insoweit zur Begründung von
Masseverbindlichkeiten gegenüber der Firma Leu Energie GmbH & Co.KG bis zu
einer
maximalen Höhe von 180 000 € (netto) durch den Abschluss entsprechender
Verträge
ermächtigt.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 02.06.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 53/16 · Nutzfahrzeuge Rohr GmbH · Insolvenzgericht Straubing
- Insolvenzgericht
- Straubing
- Aktenzeichen
- IN 53/16
- Wirksam am
- 04.05.2016
- Registerbezug
- Straubing, HRB 11580
In dem Verfahren über den Antrag d.
Nutzfahrzeuge Rohr GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Ittlinger Straße
157,
94315 Straubing
Registergericht: Amtsgericht Straubing Register-Nr.: HRB 11580
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
-
erlässt das Amtsgericht Straubing am 02.05.2016 folgenden
Beschluss
Der Beschluss über die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung vom
05.04.2016
wird um folgende Anordnungen gemäß § 21 Abs. 1, Abs. 2 InsO erweitert:
- Der Nutzfahrzeuge Rohr GmbH wird die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in
Bezug
auf den Abschluss von Verträgen mit der Firma Carrier Transicold Deutschland
GmbH
entzogen.
- Hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen mit der Firma Carrier Transicold
Deutschland GmbH geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den
vorläufigen
Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, über. Er wird
insoweit zur
Begründung von Masseverbindlichkeiten in Form von Lieferantenverbindlichkeiten
gegenüber der Firma Carrier Transicold Deutschland GmbH bis zu einer maximalen
Höhe
von 320 000 € (netto) durch den Abschluss entsprechender Verträge ermächtigt.
- Der Nutzfahrzeuge Rohr GmbH wird die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in
Bezug
auf den Abschluss von Verträgen mit der Firma AluTeam Fahrzeugtechnik GmbH
entzogen.
- Hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen mit der Firma AluTeam
Fahrzeugtechnik
GmbH geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen
Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, über. Er wird
insoweit zur
Begründung von Masseverbindlichkeiten in Form von Lieferantenverbindlichkeiten
gegenüber der Firma AluTeam Fahrzeugtechnik GmbH bis zu einer maximalen Höhe
von 200
000 € (netto) durch den Abschluss entsprechender Verträge ermächtigt.
- Der Nutzfahrzeuge Rohr GmbH wird die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in
Bezug
auf den Abschluss von Verträgen mit der Firma Air BP Ltd. entzogen.
- Hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen mit der Firma Air BP Ltd. geht die
Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter,
Herrn Dr.
Hubert Ampferl, über. Er wird insoweit zur Begründung von
Masseverbindlichkeiten
gegenüber der Firma Air BP Ltd. bis zu einer maximalen Höhe von 2 Mio (netto)
durch
den Abschluss entsprechender Verträge ermächtigt.
- Der Nutzfahrzeuge Rohr GmbH wird die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in
Bezug
auf den Abschluss von Verträgen mit der Firma North Air Ltd. entzogen.
- Hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen mit der Firma North Air Ltd. geht
die
Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter,
Herrn Dr.
Hubert Ampferl, über. Er wird insoweit zur Begründung von
Masseverbindlichkeiten
gegenüber der Firma North Air Ltd. bis zu einer maximalen Höhe von 5 Mio
(netto)
durch den Abschluss entsprechender Verträge ermächtigt.
- Der Nutzfahrzeuge Rohr GmbH wird die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in
Bezug
auf den Abschluss von Verträgen mit der Firma AFS Aviation Fuel Service GmbH
entzogen.
- Hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen mit der Firma AFS Aviation Fuel
Service
GmbH geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen
Insolvenzverwalter, Herrn Dr. Hubert Ampferl, über. Er wird insoweit zur
Begründung
von Masseverbindlichkeiten gegenüber der Firma AFS Aviation Fuel Service GmbH
bis zu
einer maximalen Höhe von 500 000 (netto) durch den Abschluss entsprechender
Verträge
ermächtigt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Straubing
Kolbstr. 11
94315 Straubing
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 04.05.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 11580 HRB 11580: Nutzfahrzeuge Rohr GmbH, Straubing, Ittlinger Str. 157, 94315 Straubing. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lanik, Michael, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung IN 53/16 · Nutzfahrzeuge Rohr GmbH · Insolvenzgericht Straubing
- Insolvenzgericht
- Straubing
- Aktenzeichen
- IN 53/16
- Wirksam am
- 05.04.2016
- Registerbezug
- Straubing, HRB 11580
-
In dem Verfahren über den Antrag d.
Nutzfahrzeuge Rohr GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Ittlinger Straße
157,
94315 Straubing
Registergericht: Amtsgericht Straubing Register-Nr.: HRB 11580
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
-
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und
2 InsO)
wird am 05.04.2016 um 15.30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs.
2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hubert
Ampferl,
Galgenbergstraße 2, 93053 Regensburg, Telefon: +49(941)2807370, Telefax:
+49(941)2807379.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Straubing
Kolbstr. 11
94315 Straubing
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
-
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 05.04.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 11580 HRB 11580: Nutzfahrzeuge Rohr GmbH, Straubing, Ittlinger Str. 157, 94315 Straubing. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hinz, Norbert, Dorsten-Rhade, *XX.XX.XXXX.
HRB 11580 HRB 11580: Nutzfahrzeuge Rohr GmbH, Straubing, Ittlinger Str. 157, 94315 Straubing. Bestellt: Geschäftsführer: Hinz, Norbert, Dorsten-Rhade, *XX.XX.XXXX.
HRB 11580 HRB 11580:Nutzfahrzeuge Rohr GmbH, Straubing, Ittlinger Str. 157, 94315 Straubing.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hackl, Jürgen, Schrobenhausen, *XX.XX.XXXX.
HRB 11580 HRB 11580:Nutzfahrzeuge Rohr GmbH, Straubing, Ittlinger Str. 157, 94315 Straubing.Bestellt: Geschäftsführer: Leitner, Peter, Attersee / Österreich, *XX.XX.XXXX.
HRB 11580 HRB 11580:Nutzfahrzeuge Rohr GmbH, Straubing, Ittlinger Str. 157, 94315 Straubing.Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2014 hat die Änderung der Ziffer 2.1. (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
HRB 11580 Nutzfahrzeuge Rohr GmbH, Straubing, Ittlinger Str. 157, 94315 Straubing. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ketterer, Berthold, Freiburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 11580 Nutzfahrzeuge Rohr GmbH, Straubing, Ittlinger Str. 157, 94315 Straubing. Bestellt: Geschäftsführer: Lanik, Michael, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
HRB 11580 Nutzfahrzeuge Rohr GmbH, Straubing, Ittlinger Str. 157, 94315 Straubing. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Horn, Peter, Gröbenzell, *XX.XX.XXXX.
HRB 11580 Nutzfahrzeuge Rohr GmbH, Straubing, Ittlinger Str. 157, 94315 Straubing. Bestellt: Geschäftsführer: Ketterer, Berthold, Freiburg, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Ketterer, Berthold, Freiburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 11580 Nutzfahrzeuge Rohr GmbH, Straubing, Ittlinger Str. 157, 94315 Straubing. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ketterer, Berthold, Freiburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 11580 Nutzfahrzeuge Rohr GmbH, Straubing, Ittlinger Str. 157, 94315 Straubing. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bleckenwegner, Reinhold, Eberschwang/Österreich, *XX.XX.XXXX.
HRB 11580 Nutzfahrzeuge Rohr Beteiligungs GmbH, Straubing, Ittlinger Str. 157, 94315 Straubing. Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 278.000,00 EUR und die Änderung der §§…
HRB 11580 Nutzfahrzeuge Rohr Beteiligungs GmbH, Straubing, Ittlinger Str. 157, 94315 Straubing. Die Nutzfahrzeuge Rohr GmbH mit dem Sitz in Straubing (Amtsgericht Straubing HRB 11050) ist auf Grund des Verschmelzungsv…
HRB 11580 Nutzfahrzeuge Rohr Beteiligungs GmbH, Straubing, Ittlinger Str. 157, 94315 Straubing.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.11.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2010 h…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.