GnR 513
Nutzergenossenschaft Samtweberviertel eG
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Düsseldorf
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Registerdaten
- Sitz
- Düsseldorf
- Rechtsform
- Eingetragene Genossenschaft
- Letzte Eintragung
- 10.10.2024
- Datenstand
- 2025-01-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Josef Hennebrüder
Wegberg
Jörg Greinert
Düsseldorf
Marisa Garcia Floriano
Köln
Allgemeine Vertretungsregelung
- Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Abrufstand 2025-01-25 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Errichtung von ausschließlich einem Bauvorhaben zur Förderung ihrer Mitglieder durch Errichtung sicherer, sozial verantwortbare sowie wirtschaftlicher Wohnungs-, Büro- und Gewerberaumversorgung. Schaffung der Voraussetzungen gem. Altersvorsorgeverträge Zertifizierungsgesetz (AltZertG). Der Erwerb, die Errichtung und die Bewirtschaftung von Wohnungen, Büros, Gebäuden und Gemeinschaftsanlagen sowie Folgeeinrichtungen, wie Läden, Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen, zur nachhaltigen Schaffung und nutzungsmäßigen Überlassung von Räumen mit barrierefreiem Zugang auf einem noch zu erwerbenden Grundstück in Krefeld, Samtweberviertel unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Grundsätze einschließlich der Beratung bei Konflikten zwischen Bewohnern bzw. Bewohnerinnen, der Mediation, der Durchführung von Streitschlichtungsverfahren sowie aller ergänzenden Maßnahmen und Dienstleistungen im Rahmen des Genossenschaftszwecks.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 500 IN 92/24 · Nutzergenossenschaft Samtweberviertel eG · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 500 IN 92/24
- Wirksam am
- 24.03.2025
- Registerbezug
- Düsseldorf, GnR 513
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter GnR 513 eingetragenen Nutzergenossenschaft Samtweberviertel eG, Erik-Nölting-Str. 24, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Marisa Garcia Floriano und Herrn Josef Hennebrüder
ist am 20.03.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
500 IN 92/24
Amtsgericht Düsseldorf, 21.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 500 IN 92/24 · Nutzergenossenschaft Samtweberviertel eG · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 500 IN 92/24
- Wirksam am
- 12.02.2025
- Registerbezug
- Düsseldorf, GnR 513
Über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter GnR 513 eingetragenen Nutzergenossenschaft Samtweberviertel eG, Erik-Nölting-Str. 24, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Marisa Garcia Floriano, Herrn Jörg Stauder und Herrn Jörg Greinert,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.02.2025, um 12:33 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt, Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 02.04.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand (Verwertung des Grundbesitzes, eingetragen beim AG Krefeld, Blatt 25065) ,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 19.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
500 IN 92/24
Düsseldorf, 11.02.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 500 IN 92/24 · Nutzergenossenschaft Samtweberviertel eG · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 500 IN 92/24
- Wirksam am
- 29.05.2024
- Registerbezug
- Düsseldorf, GnR 513
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter GnR 513 eingetragenen Nutzergenossenschaft Samtweberviertel eG, Erik-Nölting-Str. 24, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Marisa Garcia Floriano und Herrn Josef Hennebrüder
ist am 27.05.2024, um 17:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt, Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 92/24
Amtsgericht Düsseldorf, 27.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
GnR 513 GnR 513: Nutzergenossenschaft Samtweberviertel eG, Düsseldorf (Erik-Nölting-Straße 24, 40227 Düsseldorf). Bestellt als Vorstand: Stauder, Jörg, Brüggen, *XX.XX.XXXX.
GnR 513 GnR 513: Nutzergenossenschaft Samtweberviertel eG, Düsseldorf (Erik-Nölting-Straße 24, 40227 Düsseldorf). Die Generalversammlung vom 27.08.2019 hat u.a. eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand…
GnR 513 GnR 513: Nutzergenossenschaft Samtweberviertel eG, Düsseldorf (Erik-Nölting-Straße 24, 40227 Düsseldorf). Nicht mehr Vorstand: Bekemeier, Norbert, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
GnR 513 GnR 513: Nutzergenossenschaft Samtweberviertel eG, Düsseldorf (Erik-Nölting-Straße 24, 40227 Düsseldorf Nicht mehr Vorstand: Berisha, Isa, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Bekemeier, …
GnR 513 GnR 513: Nutzergenossenschaft Samtweberviertel eG, Düsseldorf (Erik-Nölting-Straße 24, 40227 Düsseldorf). eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 25.04.2016. Errichtung von ausschließlich einem Bauvorhaben …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.