GnR 868
Nutzergenossenschaft Neue Bahnstadt Opladen eG
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Leverkusen
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Registerdaten
- Sitz
- Leverkusen
- Rechtsform
- Eingetragene Genossenschaft
- Letzte Eintragung
- 11.12.2023
- Datenstand
- 2025-01-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Carsten Ohle
Leverkusen
Gisela Delcuve
Leverkusen
Guido Jürgensen
Bergisch Gladbach
Reinhard Schüren
Leverkusen
Özgen Islamoglu
Leverkusen
Allgemeine Vertretungsregelung
- Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorstand bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats für in einem sachlichen Zusammenhang stehende Geschäfte, deren Wert 30.000,00 EUR übersteigen und der Zustimmung der Generalversammlung für in einem sachlichen Zusammenhang stehende Geschäfte, deren Wert 100.000,00 EUR übersteigen. Für in einem sachlichen Zusammenhang stehende Geschäfte, deren Wert 500.000,00 EUR übersteigen, bedarf der Vorstand der Zustimmung von drei Viertel der Generalversammlung.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-29 Chronologischen Auszug ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
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Abrufstand 2025-01-25 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- I.D.G.-Nutzergenossenschaft Neue Bahnstadt Opladen eG Leverkusen
Gegenstand des Unternehmens
Die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, sichere, sozial verantwortbare sowie wirtschaftliche Wohnungs- Büro- und Gewerberaumversorgung mit lebenslangen, vererbbaren Nutzungsrechten auf Basis der Gebäudeplanung zum Bauvorhaben der Genossenschaft. Der Erwerb, die Errichtung, die Bewirtschaftung von Wohnungen, Büros, Gebäuden und Gemeinschaftsanlagen sowie Folgeeinrichtungen, wie Läden, Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen, insbesondere zur nachhaltigen Schaffung und nutzungsmäßigen Überlassung von Räumen mit barrierefreiem Zugang im Rahmen eines Projekts in Leverkusen Opladen unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Grundsätze einschließlich der Beratung bei Konflikten zwischen Bewohnern bzw. Bewohnerinnen, der Mediation, der Durchführung von Streitschlichtungsverfahren sowie aller ergänzenden Maßnahmen und Dienstleistungen im Rahmen des Genossenschaftszwecks. Die Genossenschaft errichtet ein Bauvorhaben.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 70g IN 81/23 · Nutzergenossenschaft Neue Bahnstadt Opladen eG · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70g IN 81/23
- Wirksam am
- 21.02.2024
- Registerbezug
- Köln, GnR 868
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Köln unter GnR 868 eingetragenen Nutzergenossenschaft Neue Bahnstadt Opladen eG, Adam-Riese-Str. 10, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Guido Jürgensen, Herrn Özgen Islamoglu, Frau Gisela Delcuve, Herrn Carsten Ohle und Herrn Dr. Reinhard Schüren,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
30.04.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 30.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70g IN 81/23
Amtsgericht Köln, 20.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 70g IN 81/23 · Nutzergenossenschaft Neue Bahnstadt Opladen eG · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70g IN 81/23
- Wirksam am
- 06.12.2023
- Registerbezug
- Köln, GnR 868
Über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Köln unter GnR 868 eingetragenen Nutzergenossenschaft Neue Bahnstadt Opladen eG, Adam-Riese-Str. 10, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Guido Jürgensen, Herrn Özgen Islamoglu, Frau Gisela Delcuve, Herrn Carsten Ohle und Herrn Dr. Reinhard Schüren,
Geschäftszweig: Die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, sichere, sozial verantwortbare sowie wirtschaftliche Wohnungs-, Büro- und Gewerberaumversorgung
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.12.2023, um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.05.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Neu, Im Zollhafen 22, 50678 Köln
Telefon: 02191 499 18-13, Fax: 02191 499 18-40, www.atn-ra.de.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.01.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 20.02.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 31.01.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70g IN 81/23
Amtsgericht Köln, 01.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 70g IN 81/23 · Nutzergenossenschaft Neue Bahnstadt Opladen eG · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70g IN 81/23
- Wirksam am
- 28.06.2023
- Registerbezug
- Köln, GnR 868
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Köln unter GnR 868 eingetragenen Nutzergenossenschaft Neue Bahnstadt Opladen eG, Adam-Riese-Str. 10, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Guido Jürgensen, Adam-Riese-Str. 10, 51379 Leverkusen und Herrn Özgen Islamoglu, Adam-Riese-Str. 10, 51379 Leverkusen und Herrn Dr. Reinhard Schüren, Adam-Riese-Str. 10, 51379 Leverkusen und Herrn Carsten Ohle, Adam-Riese-Str. 10, 51379 Leverkusen und Frau Gisela Delcuve, Adam-Riese-Str. 10, 51379 Leverkusen
Geschäftszweig: Die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, sichere, sozial verantwortbare sowie wirtschaftliche Wohnungs- Büro- Gewerberaumversorgung
ist am 26.06.2023, um 13:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Neu, Im Zollhafen 22, 50678 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70g IN 81/23
Amtsgericht Köln, 26.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
GnR 868 GnR 868: Nutzergenossenschaft Neue Bahnstadt Opladen eG, Leverkusen (Adam-Riese-Straße 10, 51379 Leverkusen). Bestellt als Vorstand: Ohle, Carsten, Leverkusen, *XX.XX.XXXX; Dr. Schüren, Reinhard, Leverkusen,…
GnR 868 GnR 868: Nutzergenossenschaft Neue Bahnstadt Opladen eG, Leverkusen (Adam-Riese-Straße 10, 51379 Leverkusen). Bestellt als Vorstand: Delcuve, Gisela, Leverkusen, *XX.XX.XXXX.
GnR 868 GnR 868: Nutzergenossenschaft Neue Bahnstadt Opladen eG, Leverkusen (Adam-Riese-Straße 10, 51379 Leverkusen). Nicht mehr Vorstand: Dahlke-Franz, Christine, Leverkusen, *XX.XX.XXXX; Donsbach, Angelika, Leverk…
GnR 868 GnR 868: Nutzergenossenschaft Neue Bahnstadt Opladen eG, Leverkusen (Burscheider Straße 386, 51381 Leverkusen). Nicht mehr Vorstand: Euwens, Thomas, Kleve, *XX.XX.XXXX; Ohle, Carsten, Leverkusen, *XX.XX.XXXX…
GnR 868 GnR 868: Nutzergenossenschaft Neue Bahnstadt Opladen eG, Leverkusen (Burscheider Straße 386, 51381 Leverkusen). Nicht mehr Vorstand: Lindfeld, Daniela, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX; Weber, Thomas, Leverkus…
GnR 868 GnR 868: Nutzergenossenschaft Neue Bahnstadt Opladen eG, Leverkusen (Burscheider Straße 386, 51381 Leverkusen). Die Generalversammlung vom 31.08.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 5 (Eintrittsgeld), § 1…
GnR 868 GnR 868: I.D.G.-Nutzergenossenschaft Neue Bahnstadt Opladen eG, Leverkusen (Buscheider Straße 386, 51381 Leverkusen). Die Generalversammlung vom 07.07.2016 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Firma und Sit…
GnR 868 GnR 868: I.D.G.-Nutzergenossenschaft Neue Bahnstadt Opladen eG, Leverkusen (Burscheider Straße 386, 51381 Leverkusen). eingetragene Genossenschaft. Die Gesellschaft hat ihren Sitz von Düsseldorf (Amtsgericht…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.