HRB 17177
Nußbaum Metallhandel GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Ferdinand-Porsche-Straße 7, 86825 Bad WörishofenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bad Wörishofen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 02.03.2021
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Peter Thomas Nußbaum
Kaufbeuren
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Großhandel mit Metallen sowie der Betrieb eines Metalllagers mit Schneidecenter.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 1 IN 89/20 · Nußbaum Metallhandel GmbH · Insolvenzgericht Memmingen
- Insolvenzgericht
- Memmingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 89/20
- Wirksam am
- 09.06.2022
- Registerbezug
- Memmingen, HRB 17177
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nußbaum Metallhandel GmbH, Ferdinand-Porsche-Straße 7, 86825 Bad Wörishofen, vertreten durch den Geschäftsführer Nußbaum Peter Thomas, Heuweg 4, 86825 Bad Wörishofen
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 17177
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 09.06.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.08.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 09.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 89/20 · Nußbaum Metallhandel GmbH · Insolvenzgericht Memmingen
- Insolvenzgericht
- Memmingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 89/20
- Wirksam am
- 23.12.2021
- Registerbezug
- Memmingen, HRB 17177
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
1 IN 89/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nußbaum Metallhandel GmbH, Ferdinand-Porsche-Straße 7, 86825 Bad Wörishofen, vertreten durch den Geschäftsführer Nußbaum Peter Thomas, Heuweg 4, 86825 Bad Wörishofen
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 17177
- Schuldnerin -
Die Vergütung des Rechtsanwalts Konrad Menz, Frauenstraße 14, 89073 Ulm, für die Tätigkeit als vorl. Insolvenzverwalter wurde festgesetzt.
Gründe
I.
Mit Beschluss vom 18.12.2020 ordnete das Insolvenzgericht vorläufige Insolvenzverwaltung an und bestellte den Antragsteller zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Mit Schreiben vom 07.12.2021 beantragt der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung einer Vergütung.
Dazu beantragt er Zuschläge in Höhe von insgesamt 70 Prozentpunkten für:
|die Betriebsfortführung
|komplexe Rechtsfragen
|Insolvenzgeldvorfinanzierung und Personal
Wegen des weiteren Inhalts wird auf den Vergütungsantrag Bezug genommen.
II.
Dem Antrag kann nicht in voller Höhe entsprochen werden.
1.
Das Vermögen, das die Berechnungsgrundlage gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 InsVV bildet beträgt mit dem Verwalter EUR 2.047.505,79.
2.
Dem Antrag des vorl. Insolvenzverwalter bezüglich der Art der Erhöhungstatbestände kann gefolgt werden. Nicht gefolgt werden kann dem Verwalter in der Gewichtung dieser Tätigkeiten.
Regelmäßig erhält der erst vorläufige Verwalter 25 % der Vergütung des endgültigen Verwalters, § 11 InsVV.
Dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters wird gemäß § 63 Abs. 1 Satz 3 InsO durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen. § 3 InsVV konkretisiert diese gesetzlichen Vorgaben beispielhaft durch Zu- und Abschlagstatbestände. Maßgebend ist, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand. Das Insolvenzgericht hat bei der Festsetzung der Vergütung die in Betracht kommenden Tatbestände im Einzelnen zu überprüfen und zu beurteilen. Einer Bewertung der Höhe jedes einzelnen Zu- oder Abschlags bedarf es nicht. Es genügt, wenn der Tatrichter die möglichen Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach prüft und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt, so die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Die vom Verwalter aufgeführten Erhöhungstatbestände weisen Überschneidungen auf. So soll die Problematik bzgl. der italienischen Filiale sowohl die Insolvenzgeldvorfinanzierung als auch die Betriebsfortführung erschwert haben. Gleiches gilt für die "UMA Problematik", die die Betriebsfortführung erschwerte und gleichzeitig als komplexe Rechtsfrage zu lösen war. Auch wäre ohne die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes eine Betriebsfortführung nicht möglich gewesen.
Ebenso ist der Umstand zu berücksichtigen, dass die im Antrag genannten mehreren Betriebsstätten neben dem Produktionsbetrieb in Bad Wörishofen nur jeweils aus einem Vertriebsbüro mit nur einem Mitarbeiter bestand. Dabei ist insgesamt der Schwellenwert von 20 Mitarbeitern gerade um einen Mitarbeiter überschritten worden.
Der BGH hat bereits entschieden, dass in einem größeren Insolvenzverfahren der regelmäßig anfallende Mehraufwand des Insolvenzverwalters im Grundsatz bereits dadurch abgegolten ist, dass die größere Vermögensmasse zu einer höheren Vergütung führt. Zuschläge für einen quantitativ höheren Aufwand setzen daher die Darlegung voraus, dass der tatsächlich erforderliche Aufwand erheblich über dem bei vergleichbaren Massen Üblichen liegt (BGH, Beschluss vom 21. September 2017 - IX ZB 28/14).
Die Aufarbeitung komplexer Rechtsfragen und eine eher aufwändige Betriebsfortführung muss deshalb im Verhältnis zur vorliegend hohen Masse gesehen werden.
3.
Die Gesamtwürdigung aller im Antrag genannten Umstände ergibt die Angemessenheit eines Zuschlages von 50 % auf die Regelvergütung. Damit sind die weiteren Erschwernisse der Tätigkeit des vorl. Verwalters ausreichend berücksichtigt. Für Details der Berechnung wird auf beigefügtes Berechnungsblatt verwiesen, welches Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Memmingen
Buxacher Str. 6
87700 Memmingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind ab 01.01.2022 als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 09.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 17177 HRB 17177: Nußbaum Metallhandel GmbH, Bad Wörishofen, Ferdinand-Porsche-Straße 7, 86825 Bad Wörishofen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Memmingen vom 01.03.2021 (Az. 1…
Insolvenzplan 1 IN 89/20 · Nußbaum Metallhandel GmbH · Insolvenzgericht Memmingen
- Insolvenzgericht
- Memmingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 89/20
- Wirksam am
- 01.03.2021
- Registerbezug
- Memmingen, HRB 17177
In dem Verfahren über den Antrag d.
Nußbaum Metallhandel GmbH, Ferdinand-Porsche-Straße 7, 86825 Bad Wörishofen,
vertreten durch den Geschäftsführer Nußbaum Peter Thomas, Heuweg 4, 86825 Bad
Wörishofen
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 17177
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Metallhandel und -bearbeitung
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.03.2021 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Konrad Menz
Frauenstraße 14, 89073 Ulm
Telefon: +49(731)92288-27
Telefax: +49(731)92288-88
Email: menz@derra-ul.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 12.04.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.05.2021 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie
über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 12.04.2021,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Kreis-und Stadtsparkasse Kaufbeuren
Ludwigstraße 26, 87600 Kaufbeuren
|Freistaat Bayern, vertr. durch das Finanzamt Memmingen
Bodenseestraße 6, 87700 Memmingen
|Bundesagentur für Arbeit München
Kapuzinerstraße 26, 80337 München
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 17.12.2020 beim Insolvenzgericht Memmingen eingegangen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 01.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 89/20 · Nußbaum Metallhandel GmbH · Insolvenzgericht Memmingen
- Insolvenzgericht
- Memmingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 89/20
- Wirksam am
- 18.12.2020
- Registerbezug
- Memmingen, HRB 17177
In dem Verfahren über den Antrag d.
Nußbaum Metallhandel GmbH, Ferdinand-Porsche-Straße 7, 86825 Bad Wörishofen,
vertreten durch den Geschäftsführer Nußbaum Peter Thomas, Heuweg 4, 86825 Bad
Wörishofen
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 17177
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
erlässt das Amtsgericht Memmingen am 18.12.2020 folgenden
Beschluss
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 18.12.2020 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Konrad Menz,
Frauenstraße 14, 89073 Ulm, Telefon: +49(731)92288-27, Telefax: +49(731)
92288-88, Email: menz@derra-ul.de.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu
erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der
Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO
beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen.
Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die
Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Es wird gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz InsO angeordnet, dass Verfügungen
der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt bzw. einstweilen
eingestellt, § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
Gem. § 21 Abs. 2 InsO werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter folgende
Befugnisse übertragen: - Kassenführung - Eingehung von Verbindlichkeiten zu
Lasten der späteren Insolvenzmasse gegenüber Versorgungsunternehmen (Strom,
Wasser, Telefon, Internet); - Vorfinanzierung von Insolvenzgeld für die
Arbeitnehmer; weiter wird er zu der damit verbundenen Eingehung von
Verpflichtungen zu Lasten der späteren Insolvenzmasse ermächtigt.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird beauftragt, den Beschluss an die Drittschuldner
zuzustellen.
Amtsgericht Memmingen, 18.12.2020 - Insolvenzgericht -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 17177 HRB 17177: Nußbaum Metallhandel GmbH, Bad Wörishofen, Ferdinand-Porsche-Straße 7, 86825 Bad Wörishofen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Mock, Bernhard, Kaufbeuren, *XX.XX.XXXX.
HRB 17177 HRB 17177: Nußbaum Metallhandel GmbH, Bad Wörishofen, Ferdinand-Porsche-Straße 7, 86825 Bad Wörishofen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2019 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleich…
HRB 17177 HRB 17177: Nußbaum Metallhandel GmbH, Bad Wörishofen, Ferdinand-Porsche-Straße 7, 86825 Bad Wörishofen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.11.1985. Die Gesellschafterversammlu…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.