HRB 9781
NUKEM Technologies GmbH
aktuell 40 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Alzenau
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Registerdaten
- Sitz
- Alzenau
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 651 IN 100/24 · NUKEM Technologies GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
- Insolvenzgericht
- Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 651 IN 100/24
- Wirksam am
- 03.04.2025
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 9781
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NUKEM Technologies GmbH, Industriestraße 13, 63755 Alzenau, vertreten durch den Geschäftsführer Molodtsov Sergey
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9781
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte jfk. Jess Feketija Kollegen, Gartenstraße 9, 60596 Frankfurt
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marcus Winkler, Römerstraße 3, 63785 Obernburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
I. Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 12.03.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 379.040,66 EUR auszugehen.Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 11.264,59 EUR festzusetzen.
II. Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 70 %. Als Zuschlagsfaktoren wurden die Übertragung von Arbeitsverhältnissen (20 %) sowie die Verkaufsbemühungen betreffend Vermögenswerte des Anlagevermögens (60 %) angesetzt.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 12.03.2025 wird Bezug genommen.
Grundsätzlich sind die geltend gemachten Zuschlagstatbestände sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach gerechtfertigt. Hinsichtlich des Zuschlags für die Verkaufsbemühungen betreffend Vermögenswerte des Anlagevermögens ist allerdings einschränkend festzustellen, dass sich im Zuge dieser Verkaufsbemühungen des vorläufigen Insolvenzverwalters eine nicht unerhebliche Erhöhung der Berechnungsgrundlage und damit auch der Regelvergütung ergeben hat.
In einem solchen Fall ist eine Vergleichsberechnung vorzunehmen, da sonst die doppelte Vergütung desselben Sachverhalts die Folge wäre. Als Vergleichswert gegenüber der durch den vorläufigen Insolvenzverwalter korrekt angesetzten Berechnungsgrundlage wurde daher das im Eröffnungsgutachten ermittelte Aktivvermögen (101.558,25 EUR) herangezogen.
Statt einer Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR würde sich diese auf 6.366,74 EUR belaufen. Die Differenz ist von dem betragsmäßigen Wert des Zuschlags in Abzug zu bringen und der reduzierte Zuschlag in Ansatz zu bringen. Dieser würde statt der beantragten 60 % rund 49,13 % entsprechen.
In der vorzunehmenden Gesamtschau, welche alle maßgeblichen Umstände des (vorläufigen) Verfahren berücksichtigt, war daher ein Übersteigen des Regelsatzes um 70 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
III. Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 02.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 651 IN 100/24 · NUKEM Technologies GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
- Insolvenzgericht
- Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 651 IN 100/24
- Wirksam am
- 29.05.2024
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 9781
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NUKEM Technologies GmbH, Industriestraße 13, 63755 Alzenau, vertreten durch den Geschäftsführer Molodtsov Sergey
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9781
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte jfk. Jess Feketija Kollegen, Gartenstraße 9, 60596 Frankfurt
Terminsbestimmung:
der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1.) die Veräußerung der Gesellschaftsanteile an der Tochtergesellschaft NUKEM Technologies Engineering Services GmbH sowie wesentlicher Vermögensgegenstände des schuldnerischen Unternehmens, insbesondere immaterieller Vermögensgegenstände, im Rahmen eines Share Deals
2.) die Entscheidung über die Einstellung/Fortführung des Geschäftsbetriebs, sofern die Zustimmung zu Ziffer 1 nicht erteilt wird
wird bestimmt auf
Donnerstag, 27.06.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 5103, 1. Stock, Schloßplatz 5, 63739 Aschaffenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 29.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 651 IN 100/24 · NUKEM Technologies GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
- Insolvenzgericht
- Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 651 IN 100/24
- Wirksam am
- 29.04.2024
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 9781
In dem Verfahren über den Antrag d.
NUKEM Technologies GmbH, Industriestraße 13, 63755 Alzenau, vertreten durch den Geschäftsführer Molodtsov Sergey
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9781
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte jfk. Jess Feketija Kollegen, Gartenstraße 9, 60596 Frankfurt
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 29.04.2024 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Marcus Winkler, Römerstraße 3, 63785 Obernburg, Telefon: +49 (6022) 66 92 270, Telefax: +49 (6022) 66 92 279.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 29.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9781 HRB 9781: NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau. Eintragung der Vertretungsbefugnis unter lfd. Nr. 32 berichtigt: Geschäftsführer: Molodtsov, Sergey, 121165 Moskau, ul. Kievskaj…
HRB 9781 HRB 9781: NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau. Einzelprokura: Schramenko, Andreas, Karlstein, *XX.XX.XXXX.
HRB 9781 HRB 9781: NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau. Prokura erloschen: Gennel, Maxim, Waiblingen, *XX.XX.XXXX; Trumm, Waldemar, Alzenau, *XX.XX.XXXX.
HRB 9781 HRB 9781: NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau. Prokura erloschen: Zaretski, Vladimir, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 9781 HRB 9781: NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau. Einzelprokura: Gennel, Maxim, Waiblingen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Trum, Waldemar; Weichard, Andreas, Alzenau-Wasserlos, …
HRB 9781 HRB 9781: NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau. Bestellt: Geschäftsführer: Molodtsov, Sergey, 121165 Moskau, ul. Kievskaja 18 / Russische Föderation, *XX.XX.XXXX, mit der Befug…
HRB 9781 HRB 9781: NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Borisov, Ivan Alekseevitsch, Moskau / Russische Föderation, *XX.XX.XXXX; Kutscher, Ulf, Alzenau,…
HRB 9781 HRB 9781:NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Vogt, Daniela, Hanau, *XX.XX.XXXX.
HRB 9781 HRB 9781:NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau.Prokura erloschen: Petz, Manfred, Hammersbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 9781 HRB 9781:NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zorya, Valeriy, Sarov Region Nizhniy Novgorod / Russische Föderation, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Gesch…
HRB 9781 HRB 9781:NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau.Prokura erloschen: Steiner, Peter, Freigericht-Somborn, *XX.XX.XXXX.
HRB 9781 HRB 9781:NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau.Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 19.06.2014 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterv…
HRB 9781 HRB 9781:NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau.Bestellt: Geschäftsführer: Borisov, Ivan Alekseevitsch, Moskau / Russische Föderation, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; m…
HRB 9781 NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau. Prokura erloschen: Kannengießer, Ulf, Alzenau, *XX.XX.XXXX.
HRB 9781 NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau. Bestellt: Geschäftsführer: Zorya, Valeriy, Sarov Region Nizhniy Novgorod, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sic…
HRB 9781 NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau. Prokura erloschen: Diepenbruck, Wolfgang, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 9781 NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zinnkann, Heiner, Altenstadt-Lindheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Maurer, Jean-Martin, Aschaf…
HRB 9781 NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Petz, Manfred, Hammersbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 9781 NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kannengießer, Ulf, Alzenau, *XX.XX.XXXX.
HRB 9781 NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau. Prokura erloschen: Dr. Peters, Ralf, Alzenau, *XX.XX.XXXX.
HRB 9781 NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau.Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Kutscher, Ulf, Alzenau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im …
HRB 9781 NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Diepenbruck, Wolfgang, Köln, *XX.XX.XXXX; Weichard, Andre…
HRB 9781 NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau.Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2010 hat die Satzung neu gefasst.
HRB 9781 NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau.Prokura erloschen: Lawerentz, Christian, Laufach, *XX.XX.XXXX.
HRB 9781 NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, Industriestraße 13, 63755 Alzenau.Geschäftsanschrift: Industriestraße 13, 63755 Alzenau. Prokura erloschen: Fröhlich, Christian, Mainhausen, *XX.XX.XXXX.
Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.