HRA 350884

NTL GmbH & Co. KG

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 24 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Reutlingen

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Registerdaten

Sitz
Reutlingen
Datenstand
2024-05-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-20

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Internationale Spedition Willi Betz Reutlingen
  2. Willi Betz Spedition Reutlingen
  3. Willi B e t z Reutlingen
  4. Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG Reutlingen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

24
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 24 IN 21/21 · NTL GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tübingen
Insolvenzgericht
Tübingen
Aktenzeichen
24 IN 21/21
Wirksam am
25.02.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRA 350884
24 IN 21/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NTL GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin NTL Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Straße 68, 72766 Reutlingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Tchavdar Dimitrov Kavrakov
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 350884
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Gerhard Walter, Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 19.09.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.534.573,30 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 45 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 19.09.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 45 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 28.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 24 IN 21/21 · NTL GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tübingen
Insolvenzgericht
Tübingen
Aktenzeichen
24 IN 21/21
Wirksam am
21.08.2025
Registerbezug
Stuttgart, HRA 350884
24 IN 21/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NTL GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin NTL Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Straße 68, 72766 Reutlingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Tchavdar Dimitrov Kavrakov
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 350884
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

hat das Amtsgericht Tübingen am 05.06.2025 beschlossen:

Der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Gerhard Walter, Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen, wird mit sofortiger Wirkung gemäß § 59 InsO auf eigenen Antrag aus wichtigem Grund aus seinem Amt entlassen, § 59 InsO.
Zugleich wird
Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff,
Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen,
Telefon: 07071 5630707,
Telefax: 07071 5630708,
Email: info@walter-riegger-partner.de
zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Tübingen -Insolvenzgericht- 05.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 24 IN 21/21 · NTL GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tübingen
Insolvenzgericht
Tübingen
Aktenzeichen
24 IN 21/21
Wirksam am
20.05.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRA 350884
24 IN 21/21

In dem Verfahren über den Antrag

NTL GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 68, 72766 Reutlingen, vertreten durch die
persönlich haftende Gesellschafterin NTL Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Straße
68, 72766 Reutlingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Tchavdar
Dimitrov Kavrakov, geboren am XX.XX.XXXX, Föttingerzeile 47, 12277 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 350884
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Gerhard Walter, Hagellocher Weg 1, 72070 Tübingen, wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro
der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 21.04.2021.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 206.160,00 EUR
auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 11.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 350884 HRA 350884: NTL GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Amtsgericht Tübingen, 24 IN 21/21)…
HRA 350884: NTL GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Amtsgericht Tübingen, 24 IN 21/21) aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 24 IN 21/21 · NTL GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tübingen
Insolvenzgericht
Tübingen
Aktenzeichen
24 IN 21/21
Wirksam am
30.04.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRA 350884
24 IN 21/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NTL GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 68, 72766 Reutlingen, vertreten durch die
persönlich haftende Gesellschafterin NTL Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Straße
68, 72766 Reutlingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Tchavdar
Dimitrov Kavrakov, geboren am XX.XX.XXXX, Föttingerzeile 47, 12277 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 350884
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

Gegenstand des Unternehmens:
vormals Betrieb einer Spedition

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 30.04.2021 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Gerhard Walter
Hagellocher Weg 1, 72070 Tübingen
Telefon: 07071 9456660
Telefax: 07071 9456650
Email: info@walter-riegger-partner.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 04.06.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
07.07.2021, 09.30 Uhr . Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht
eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund,
ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann,
kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger"
entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu
Übermittlungsweg und Signatur.

Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb,
das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die
Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung
einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht
auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein
Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten
würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es
der Antragstellung bis 07.07.2021, 09.30 Uhr ,damit die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
15.06.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 350884 HRA 350884: Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen. Firma geändert; nun: NTL GmbH & Co. KG. Personenbezogene Daten (Firmierung geändert; bisher: "…
HRA 350884: Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen. Firma geändert; nun: NTL GmbH & Co. KG. Personenbezogene Daten (Firmierung geändert; bisher: "Betz Gesellschaft mit beschränkter Haftung") geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: NTL-Verwaltungs GmbH, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 350334), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Firmierung geändert und aus technischen Gründen hier neu vorgetragen zur Rötung: Persönlich haftender Gesellschafter: Betz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 350334).
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 24 IN 21/21 · NTL GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tübingen
Insolvenzgericht
Tübingen
Aktenzeichen
24 IN 21/21
Wirksam am
29.01.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRA 350884
24 IN 21/21

In dem Verfahren über den Antrag

NTL GmbH & Co. KG, vertreten durch d. persönl. haft. Gesellschafter,
Max-Planck-Straße 68, 72766 Reutlingen
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 27.01.2021 um 10:30
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Gerhard Walter
Hagellocher Weg 1, 72070 Tübingen
Telefon: 07071 9456660, Fax: 07071 9456650
info@walter-riegger-partner.de, www.walter-riegger-partner.de
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2, 2. Alt. InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der
Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger
Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom
07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen
und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S.
v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen
der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines
Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848
gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 27.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 350884 HRA 350884: Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen. Aufgehoben als Zweigniederlassung: 01458 Hermsdorf. Aufgehoben als Zweigniederlassung: 15236 J…
HRA 350884: Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen. Aufgehoben als Zweigniederlassung: 01458 Hermsdorf. Aufgehoben als Zweigniederlassung: 15236 Jacobsdorf. Aufgehoben als Zweigniederlassung: 85716 Lohof. Aufgehoben als Zweigniederlassung: 94036 Passau, Geschäftsanschrift: Indurstriestr. 14c, 94036 Passau. Aufgehoben als Zweigniederlassung: 66117 Saarbrücken. Prokura erloschen: Bisinger, Rainer, Bempflingen, *XX.XX.XXXX; Herrmann, Ulrich, Sonnenbühl, *XX.XX.XXXX; Hess, Sven, Pliezhausen, *XX.XX.XXXX; Metz, Peter, Lichtenstein, *XX.XX.XXXX; Muller, Jean, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX; Sonntag, Gerd, Eningen unter Achalm, *XX.XX.XXXX.
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HRA 350884 HRA 350884:Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen.Prokura erloschen: Stoyanov, Boyan, Passau, *XX.XX.XXXX.
HRA 350884:Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen.Prokura erloschen: Stoyanov, Boyan, Passau, *XX.XX.XXXX.
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HRA 350884 HRA 350884:Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen.Prokura erloschen: Kemmler, Joachim, Eningen unter Achalm, *XX.XX.XXXX.
HRA 350884:Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen.Prokura erloschen: Kemmler, Joachim, Eningen unter Achalm, *XX.XX.XXXX.
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HRA 350884 HRA 350884:Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen.Prokura erloschen: Heberle, Werner, Reutlingen, *XX.XX.XXXX.
HRA 350884:Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen.Prokura erloschen: Heberle, Werner, Reutlingen, *XX.XX.XXXX.
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HRA 350884 Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Betz Gesellschaft mit beschränkter H…
Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Betz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 350334), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Bisinger, Rainer, Bempflingen, *XX.XX.XXXX.
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Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen. Prokura erloschen: Bisinger, Wolfgang, Reutlingen, *XX.XX.XXXX.
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Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Hess, Sven, Pliezhausen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Glück, Walter, Engstingen, *XX.XX.XXXX.
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Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen. Prokura erloschen: Bisinger, Rainer, Bempflingen, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Bisinger, Wolfgang, Reutlingen, *XX.XX.XXXX.
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HRA 350884 Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen. Prokura erloschen: Kirchner, Ralf, Dettingen an der Erms, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Bisinger, Rainer, Be…
Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen. Prokura erloschen: Kirchner, Ralf, Dettingen an der Erms, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Bisinger, Rainer, Bempflingen, *XX.XX.XXXX.
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HRA 350884 Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen. Prokura erloschen: Jakob, Erich, Schiffweiler. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gese…
Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen. Prokura erloschen: Jakob, Erich, Schiffweiler. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen beschränkt auf die Zweigniederlassung 66117 Saarbrücken: Muller, Jean, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX.
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HRA 350884 Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Passau, 94036 Passau, Geschäftsansc…
Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Passau, 94036 Passau, Geschäftsanschrift: Indurstriestr. 14c, 94036 Passau. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen beschränkt auf die Zweigniederlassung 94036 Passau: Stoyanov, Boyan, Passau, *XX.XX.XXXX.
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Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen.Prokura erloschen: Mosch, Hans Ulrich, Reutlingen, *XX.XX.XXXX.
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Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen.Aufgehoben als Zweigniederlassung: Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG Zweigniederlassung Berlin, 10117 Berlin.
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Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen.Geschäftsanschrift: Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen. Prokura erloschen: Frankenhauser, Karl-Otto, Reutlingen.
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HRA 350884 Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, (Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen).Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Glü…
Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen, (Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen).Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Glück, Walter, Engstingen, *XX.XX.XXXX; Metz, Peter, Lichtenstein, *XX.XX.XXXX.
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HRA 350884 Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen (Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen). Prokura erloschen: Dr. Thume, Alexander, München, *XX.XX.XXXX.
Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen (Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen). Prokura erloschen: Dr. Thume, Alexander, München, *XX.XX.XXXX.
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HRA 350884 Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen (Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen). Prokura erloschen: Kraus, Wilhelm, Reutlingen.
Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG, Reutlingen (Max-Planck-Str. 68, 72766 Reutlingen). Prokura erloschen: Kraus, Wilhelm, Reutlingen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.