HRA 91956
NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG
aktuell 19 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
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Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-05-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 67e IN 20/13 · NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67e IN 20/13
- Wirksam am
- 04.09.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 91956
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91956 eingetragenen NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG, Werner-Siemens-Straße 100, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 66839 eingetragene Verwaltung NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH, Werner-Siemens-Straße 100, 22113 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Ulrich Arlt
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 1.877.291,19 EUR zugrunde gelegt. 310 % des Regelsatzes Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 08.08.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, , Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67e IN 20/13
Amtsgericht Hamburg, 03.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 67e IN 20/13 · NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67e IN 20/13
- Wirksam am
- 04.09.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 91956
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91956 eingetragenen NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG, Werner-Siemens-Straße 100, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 66839 eingetragene Verwaltung NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH, Werner-Siemens-Straße 100, 22113 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Ulrich Arlt
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
03.11.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 aus.
Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67e IN 20/13
Amtsgericht Hamburg, 03.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67e IN 20/13 · NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67e IN 20/13
- Wirksam am
- 16.10.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 91956
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91956 eingetragenen NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG, Werner-Siemens-Straße 100, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 66839 eingetragene Verwaltung NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH, Werner-Siemens-Straße 100, 22113 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Ulrich Arlt,
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über die Ermächtigung des Insolvenzverwalters,
zur einvernehmlichen Beendigung des Rechtsstreits mit der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ("FHH Hamburg"), anhängig vor dem Verwaltungsgericht Hamburg, Az. 6 K 5326/15, an die FHH Hamburg einen Betrag von bis zu 250.000,- € zu zahlen und zur einvernehmlichen Beilegung dieser Angelegenheit Erkenntnisse über die Bonität des Geschäftsführers Herrn Hans-Ulrich Arlt, des Betriebsleiters Herrn Stefan Arlt und der Prokuristin Frau Annette Wolf an die FHH Hamburg weiterzugeben
bestimmt auf
Dienstag, 24.10.2023, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
67e IN 20/13
Amtsgericht Hamburg, 10.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67e IN 20/13 · NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67e IN 20/13
- Wirksam am
- 15.06.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 91956
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91956 eingetragenen NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG, Werner-Siemens-Straße 100, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 66839 eingetragene Verwaltung NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH, Werner-Siemens-Straße 100, 22113 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Ulrich Arlt, Hohenwischer Straße 25, 21129 Hamburg
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.07.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.06.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 413 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67e IN 20/13
Amtsgericht Hamburg, 15.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67e IN 20/13 · NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67e IN 20/13
- Wirksam am
- 03.12.2018
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 91956
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91956 eingetragenen
NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG, Werner-Siemens-Straße 100, 22113
Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,
die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 66839 eingetragene
Verwaltung NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH, Werner-Siemens-Straße 100, 22113
Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Ulrich Arlt
Verfahrensbevollmächtigte:
LWS Rechtsanwälte, Neuer Wall 41, 20354 Hamburg
wird der Termin vom 04.12.2018 aufgehoben.
Verlegungs- bzw. Aufhebungs-Grund: Rücknahme des Antrages.
67e IN 20/13
Amtsgericht Hamburg, 30.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67e IN 20/13 · NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67e IN 20/13
- Wirksam am
- 20.06.2018
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 91956
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91956 eingetragenen
NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG, Werner-Siemens-Straße 100, 22113
Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,
die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 66839 eingetragene
Verwaltung NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH, Werner-Siemens-Straße 100, 22113
Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Ulrich Arlt
Verfahrensbevollmächtigte:
LWS Rechtsanwälte, Neuer Wall 41, 20354 Hamburg
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
geprüft werden (§ 177 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 17.07.2018, 09:10 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage,
Sitzungssaal B405.
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet
haben, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin
geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Das persönliche Erscheinen von Gläubigern und Schuldner ist nicht
vorgeschrieben.
67e IN 20/13
Amtsgericht Hamburg, 18.06.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67e IN 20/13 · NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67e IN 20/13
- Wirksam am
- 17.01.2017
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 91956
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91956 eingetragenen
NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG, Werner-Siemens-Straße 100, 22113
Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,
die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 66839 eingetragene
Verwaltung NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH, Werner-Siemens-Straße 100, 22113
Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Ulrich Arlt
Verfahrensbevollmächtigte:
LWS Rechtsanwälte, Neuer Wall 41, 20354 Hamburg
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
geprüft werden (§ 177 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 06.04.2017, 10:10 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage,
Sitzungssaal B405.
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet
haben, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin
geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen
werden spätestens ab dem 30.01.2017 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B400 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
67e IN 20/13
Amtsgericht Hamburg, 16.01.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67e IN 20/13 · NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67e IN 20/13
- Wirksam am
- 23.12.2015
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 91956
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91956 eingetragenen
NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG, Werner-Siemens-Straße 100, 22113
Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,
die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 66839 eingetragene
Verwaltung NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH, Werner-Siemens-Straße 100, 22113
Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Ulrich Arlt
Verfahrensbevollmächtigte:
LWS Rechtsanwälte, Neuer Wall 41, 20354 Hamburg
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
geprüft werden (§ 177 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 11.02.2016, 10:55 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage,
Sitzungssaal B405.
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet
haben, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin
geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen
werden spätestens ab dem 11.01.2016 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B404 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
67e IN 20/13
Amtsgericht Hamburg, 22.12.2015
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67e IN 20/13 · NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67e IN 20/13
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 91956
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67e IN 20/13 · NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67e IN 20/13
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 91956
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67e IN 20/13 · NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67e IN 20/13
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 91956
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67e IN 20/13 · NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67e IN 20/13
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 91956
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67e IN 20/13 · NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67e IN 20/13
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 91956
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67e IN 20/13 · NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67e IN 20/13
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 91956
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 91956 NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG, Hamburg, Werner-Siemens-Str. 100, 22113 Hamburg. Prokura erloschen Arlt, Stefan, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Wolf, Annette, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsger…
Insolvenzbekanntmachung 67e IN 20/13 · NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67e IN 20/13
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 91956
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 91956 NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG, Hamburg, Buchheisterstr. Schuppen 74/Verwaltungsgebäude, 20457 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Werner-Siemens-Str. 100, 22113 Hamburg.
HRA 91956 NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG, Hamburg, Buchheisterstr. Schuppen 74/Verwaltungsgebäude, 20457 Hamburg.Geschäftsanschrift: Buchheisterstr. Schuppen 74/Verwaltungsgebäude, 20457 Hamburg.
HRA 91956 NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG, Hamburg (Buchheisterstr. Schuppen 74/Verwaltungsgebäude, 20457 Hamburg). Nach Heirat nunmehr Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigen…
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