HRA 12192

NRS gute Reise GmbH & Co. KG

Amtsgericht Nürnberg · Bayern

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hallplatz 2, 90402 Nürnberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Nürnberg
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
03.11.2020
Datenstand
2025-10-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Neukam - Reba GmbH

Nürnberg

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

NRS gute Reise Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH

Nürnberg

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

Schielein Reisen GmbH & Co. KG

Nürnberg

Kommanditist(in)

Stöcklein Reisen GmbH

Hausen

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 668/20 · NRS gute Reise GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 668/20
Wirksam am
03.02.2026
Registerbezug
Nürnberg, HRA 12192
IN 668/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NRS gute Reise GmbH & Co. KG, Hallplatz 2, 90402 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin NRS gute Reise Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrmann Alexander Johannes und Hopf Reinhold Horst
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 12192
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ast Manuel, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 20/015953/A

Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie ggf. die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.03.2026
- den etwaigen Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.

Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind ca. 119.000,00 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 3.200,00 € Neu-Masseverbindlichkeiten und 129.930,48 € Alt-Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis sowie das Verzeichnis der Massegläubiger sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 30.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 668/20 · NRS gute Reise GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 668/20
Wirksam am
22.12.2025
Registerbezug
Nürnberg, HRA 12192
IN 668/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NRS gute Reise GmbH & Co. KG, Hallplatz 2, 90402 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin NRS gute Reise Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrmann Alexander Johannes und Hopf Reinhold Horst
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 12192
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ast Manuel, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 20/015953/A

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Gericht beabsichtigt, über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin vom 16.09.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 23.01.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung der Insolvenzverwalterin vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 19.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 668/20 · NRS gute Reise GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 668/20
Wirksam am
21.07.2025
Registerbezug
Nürnberg, HRA 12192
IN 668/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NRS gute Reise GmbH & Co. KG, Hallplatz 2, 90402 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin NRS gute Reise Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrmann Alexander Johannes und Hopf Reinhold Horst
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 12192
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ast Manuel, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 20/015953/A

1. Die Prüfung der bis 07.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 17.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 668/20 · NRS gute Reise GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 668/20
Wirksam am
31.05.2021
Registerbezug
Nürnberg, HRA 12192
IN 668/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NRS gute Reise GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin NRS gute Reise Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Hallplatz
2, 90402 Nürnberg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrmann Alexander
Johannes, geboren am XX.XX.XXXX und Hopf Reinhold Horst, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 12192
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ast Manuel, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 20/015953/A
Rechtsanwältin Dr. Fehl-Weileder Elske, Schultze & Braun
Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH, Marienbergstraße 94,
90411 Nürnberg, Gz.: NRS gute Rei I IA
- vorl. Insolvenzverwalterin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen
Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Elske Fehl-Weileder, Marienbergstraße
94, 90411 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 16.04.2021.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang
elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und
Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 28.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 668/20 · NRS gute Reise GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 668/20
Wirksam am
22.04.2021
Registerbezug
Nürnberg, HRA 12192
IN 668/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NRS gute Reise GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin NRS gute Reise Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Hallplatz
2, 90402 Nürnberg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrmann Alexander
Johannes, geboren am XX.XX.XXXX und Hopf Reinhold Horst, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 12192
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ast Manuel, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 20/015953/A

Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag der vorläufigen
Insolvenzverwalterin vom 16.04.2021 (Blatt 292-308 der Gerichtsakte) zu
entscheiden.
Vor Entscheidung ist die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 21.05.2021
(Posteingang beim Insolvenzgericht) Einwendungen bzw. Anträge zu der
beantragten Vergütungsfestsetzung vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zu der
beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 22.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 12192 HRA 12192: NRS gute Reise GmbH & Co. KG, Nürnberg, Hallplatz 2, 90402 Nürnberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 29.10.2020 (Az. IN 668/20) das Insolvenzve…
HRA 12192: NRS gute Reise GmbH & Co. KG, Nürnberg, Hallplatz 2, 90402 Nürnberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 29.10.2020 (Az. IN 668/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan IN 668/20 · NRS gute Reise GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 668/20
Wirksam am
29.10.2020
Registerbezug
Nürnberg, HRA 12192
IN 668/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

NRS gute Reise GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin NRS gute Reise Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Hallplatz
2, 90402 Nürnberg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrmann Alexander
Johannes, geboren am XX.XX.XXXX und Hopf Reinhold Horst, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 12192
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ast Manuel, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 20/015953/A
Geschäftszweig/Beschäftigung: Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung
sonstiger Reservierungsdienstleistungen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 29.10.2020 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Dr. Elske Fehl-Weileder
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon: +49(911)60079-0
Telefax: +49(911)60079-10
Email: nbg@schubra.de

3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 03.12.2020 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.12.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 31.12.2020,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 18.08.2020 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 29.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 12192 HRA 12192: NRS gute Reise GmbH & Co. KG, Nürnberg, Hallplatz 2, 90402 Nürnberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 21.08.2020 (Az. IN 668/20) die vorläufige …
HRA 12192: NRS gute Reise GmbH & Co. KG, Nürnberg, Hallplatz 2, 90402 Nürnberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 21.08.2020 (Az. IN 668/20) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 668/20 · NRS gute Reise GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 668/20
Wirksam am
21.08.2020
Registerbezug
Nürnberg, HRA 12192
IN 668/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

NRS gute Reise GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin NRS gute Reise Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Hallplatz
2, 90402 Nürnberg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrmann Alexander
Johannes, geboren am XX.XX.XXXX und Hopf Reinhold Horst, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 12192
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ast Manuel, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 20/015953/A
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 21.08.2020 um 09:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet,
§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Dr. Elske
Fehl-Weileder, Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, Telefon: +49(911)60079-0,
Telefax: +49(911)60079-10, Email: nbg@schubra.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam
sind.

Dem Schuldner wird untersagt, Außenstände einzuziehen.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, das
vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, Kassenbestände und
Bankguthaben einzuziehen, freies Vermögen zu verwerten und insbesondere
Forderungen und Außenstände auf ein von ihr zu errichtendes Verfahrens-Konto
einzuziehen und dort zu verwahren.

Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es
sei denn, diese stimmt der Leistung an den Schuldner zu.

Den Gläubigern des Schuldners wird die Aufrechnung oder Verrechnung eingehender
Gelder mit Forderungen gegen den Schuldner untersagt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 21.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Vorgänge ohne Eintragung
HRA 12192 HRA 12192: NRS gute Reise GmbH & Co. KG, Nürnberg, Hallplatz 2, 90402 Nürnberg. (Die Veranstaltung, Vertrieb und Vermittlung von Reisen insbesondere Bus-, Bahn-, Flug- und Schiffs-Pauschalreisen.).
HRA 12192: NRS gute Reise GmbH & Co. KG, Nürnberg, Hallplatz 2, 90402 Nürnberg. (Die Veranstaltung, Vertrieb und Vermittlung von Reisen insbesondere Bus-, Bahn-, Flug- und Schiffs-Pauschalreisen.).
Veränderungen
HRA 12192 NRS gute Reise GmbH & Co. KG, Nürnberg, (Hallplatz 2, 90402 Nürnberg).Vertretungsbefugnis geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: NRS gute Reise Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Nürnberg (AG N…
NRS gute Reise GmbH & Co. KG, Nürnberg, (Hallplatz 2, 90402 Nürnberg).Vertretungsbefugnis geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: NRS gute Reise Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Nürnberg (AG Nürnberg HR B 17546), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.