HRB 266694

NRK Real Estate 99 GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Tisinstraße 19, 82041 Oberhaching

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Grünwald
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
10.03.2025
Datenstand
2025-10-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Ralph Reinhold

München

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Stand 2025-10-10

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Ankauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Verwaltung eigenen Vermögens.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 10451/24 · NRK Real Estate 99 GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 10451/24
Wirksam am
06.02.2026
Registerbezug
München, HRB 266694
1542 IN 10451/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NRK Real Estate 99 GmbH, Tisinstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 266694
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Anhängigmachen eines Rechtsstreits auf Zahlung von 24.500,00 € gegen Kalo Holding GmbH, Ottostraße 5, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Ralph Reinhold
wird bestimmt auf
Dienstag, 24.02.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 06.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 10451/24 · NRK Real Estate 99 GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 10451/24
Wirksam am
14.08.2025
Registerbezug
München, HRB 266694
1542 IN 10451/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NRK Real Estate 99 GmbH, Tisinstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 266694
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung zum Anhängigmachen eines Rechtsstreits auf Zahlung
von 12.500,00 € gegen
Kalo Holding GmbH, Ottostraße 5, 80333 München,
vertreten durch den Geschäftsführer Ralph Reinhold
wird bestimmt auf
Dienstag, 02.09.2025, 09:40 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 10451/24 · NRK Real Estate 99 GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 10451/24
Wirksam am
19.05.2025
Registerbezug
München, HRB 266694
1542 IN 10451/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NRK Real Estate 99 GmbH, Tisinstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 266694
- Schuldnerin -

hat die Insolvenzverwalterin am 15.05.2025 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 10451/24 · NRK Real Estate 99 GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 10451/24
Wirksam am
15.05.2025
Registerbezug
München, HRB 266694
1542 IN 10451/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NRK Real Estate 99 GmbH, Tisinstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 266694
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

In der anberaumten Gläubigerversammlung am 04. Juni.2025 um 10.30 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
ist über folgenden Tagesordnungspunkt abzustimmen:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Verkauf des gesamten im Eigentum der Schuldnerin stehenden Immobilienvermögens zu einem Gesamtkaufpreis von 2.790.000,00 €, davon ein Gesamtmassekostenanteil von brutto 3 % des der Bank zufließenden Betrages.
Im Einzelnen:
- Amtsgericht Meldorf, Grundbuch von Marne-Land, Blatt 1365, Flurstück 31. (Gebäude- und Freifläche, Goethestr. 23, Marne, mit insgesamt 2.208 Quadratmeter)
Zu Gunsten der Kieler Volksbank eG besteht eine Grundschuld über 750.000,00 € zzgl. 15 % Zinsen und 5 % Nebenleistungen. Die Kieler Volksbank betreibt neben der Zwangsverwaltung auch die Zwangsversteigerung.
- Amtsgericht Meldorf, Grundbuch von Heide, Blatt 1819, Flurstücke 3/36 und 7/63. (zwei Einheiten Gebäude- und Freifläche, Stettiner Str. 27 mit insgesamt 2.748 Quadratmeter)
Zu Gunsten der Kieler Volksbank eG ist eine Grundschuld über 2.350.000,00 € zzgl. 15 % Zinsen und 5 % Nebenleistungen eingetragen. Die Kieler Volksbank eG betreibt neben der Zwangsverwaltung (AG Meldorf, 33 L 1/24, eingetragen am 11.04.2024) auch die Zwangsversteigerung (AG Meldorf, 33 K 12/24, eingetragen am 11.04.2024).
- Amtsgericht Meldorf, Grundbuch von Heide, Blatt 1178, Flurstücke 7/55, 7/57 und 7/62. (drei Verkehrsflächen in Königsberger und Tilsiterstraße, Heide mit gesamt 3.803 Quadratmeter)
Zu Gunsten der Kieler Volksbank eG besteht eine Grundschuld über 2.350.000,00 € zzgl. 15 % Zinsen und 5 % Nebenleistungen. Die Kieler Volksbank eG betreibt neben der Zwangsverwaltung (AG Meldorf, 33 L 2/24, eingetragen im Grundbuch am 11.04.2024) auch die Zwangsversteigerung (AG Meldorf 33 K 13/24, eingetragen im Grundbuch am 10.04.2024.
- Amtsgericht Husum, Grundbuch von Friedrichstadt, Blatt 8, Flurstücke 148 und 154, Gebäude und Freifreifläche (Gebäude und Freifläche, Brückenstraße 19, Friedichstadt (3179 Quadratmeter) und Gebäude und Freifläche, Brückenstraße (109 Quadratmeter)
Zu Gunsten der Kieler Volksbank eG besteht eine Grundschuld über 1.400.000,00 € zzgl. 15 % Zinsen und 5 % Nebenleistungen. Die Kieler Volksbank eG betreibt neben der Zwangsverwaltung (AG Husum, 6 L 1/24, eingetragen im Grundbuch am 16.04.2024) auch die Zwangsversteigerung (AG Husum 6 K 5/24, eingetragen im Grundbuch am 17.04.2024)

In der anberaumten Gläubigerversammlung am 04. Juni.2025 um 10.30 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
ist über folgenden Tagesordnungspunkt abzustimmen:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Verkauf des gesamten im Eigentum der Schuldnerin stehenden Immobilienvermögens zu einem Gesamtkaufpreis von 2.790.000,00 €, davon ein Gesamtmassekostenanteil von brutto 3 % des der Bank zufließenden Betrages.

Im Einzelnen:

- Amtsgericht Meldorf, Grundbuch von Marne-Land, Blatt 1365, Flurstück 31. (Gebäude und Freifläche, Goethestr. 23, Marne, mit insgesamt 2.208 Quadratmeter)

Zu Gunsten der Kieler Volksbank eG besteht eine Grundschuld über 750.000,00 € zzgl. 15 % Zinsen und 5 % Nebenleistungen. Die Kieler Volksbank betreibt neben der Zwangsverwaltung auch die Zwangsversteigerung.

- Amtsgericht Meldorf, Grundbuch von Heide, Blatt 1819, Flurstücke 3/36 und 7/63. (zwei Einheiten Gebäude und Freifläche, Stettiner Str. 27 mit insgesamt 2.748 Quadratmeter)
Zu Gunsten der Kieler Volksbank eG ist eine Grundschuld über 2.350.000,00 € zzgl. 15 % Zinsen und 5 % Nebenleistungen eingetragen. Die Kieler Volksbank eG betreibt neben der Zwangsverwaltung (AG Meldorf , 33 L 1/24, eingetragen am 11.04.2024) auch die Zwangsversteigerung (AG Meldorf, 33 K 12/24, eingetragen am 11.04.2024).

- Amtsgericht Meldorf, Grundbuch von Heide, Blatt 1178, Flurstücke 7/55, 7/57 und 7/62. (drei Verkehrsflächen in Königsberger und Tilsiterstraße, Heide mit gesamt 3.803 Quadratmeter)
Zu Gunsten der Kieler Volksbank eG besteht eine Grundschuld über 2.350.000,00 € zzgl. 15 % Zinsen und 5 % Nebenleistungen. Die Kieler Volksbank eG betreibt neben der Zwangsverwaltung (AG Meldorf, 33 L 2/24, eingetragen im Grundbuch am 11.04.2024) auch die Zwangsversteigerung (AG Meldorf 33 K 13/24, eingetragen im Grundbuch am 10.04.2024.

- Amtsgericht Husum, Grundbuch von Friedrichstadt, Blatt 8, Flurstücke 148 und 154, Gebäude und Freifreifläche (Gebäude und Freifläche, Brückenstraße 19, Friedichstadt (3179 Quadratmeter) und Gebäude und Freifläche, Brückenstraße (109 Quadratmeter)
Zu Gunsten der Kieler Volksbank eG besteht eine Grundschuld über 1.400.000,00 € zzgl. 15 % Zinsen und 5 % Nebenleistungen. Die Kieler Volksbank eG betreibt neben der Zwangsverwaltung (AG Husum, 6 L 1/24, eingetragen im Grundbuch am 16.04.2024) auch die Zwangsversteigerung (AG Husum 6 K 5/24, eingetragen im Grundbuch am 17.04.2024)

wird bestimmt auf
Mittwoch, 04.06.2025, 10:30 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:

Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1542 IN 10451/24 · NRK Real Estate 99 GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 10451/24
Wirksam am
06.03.2025
Registerbezug
München, HRB 266694
1542 IN 10451/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

NRK Real Estate 99 GmbH, Tisinstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 266694
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 05.03.2025 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Manuela Pietzsch
Dachauer Straße 140, 80637 München
Telefon: +49(89)31 86 86 88
Email: inso@ra-pietzsch.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 23.04.2025 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; die Insolvenzverwalterin kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 04.06.2025, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 04.06.2025, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 11.07.2024 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 05.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 10451/24 · NRK Real Estate 99 GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 10451/24
Wirksam am
24.10.2024
Registerbezug
München, HRB 266694
Amtsgericht München
Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen

Az.: 1542 IN 10451/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

NRK Real Estate 99 GmbH, Tisinstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 266694
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

erlässt das Amtsgericht München am 23.10.2024 folgenden
Beschluss

Der Beschluss vom 21.11.2024 wird insoweit ergänzt, dass die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt wird, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.10.2024 -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 10451/24 · NRK Real Estate 99 GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 10451/24
Wirksam am
21.10.2024
Registerbezug
München, HRB 266694
Az.: 1542 IN 10451/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

NRK Real Estate 99 GmbH, Tisinstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 266694
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 21.10.2024 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Manuela Pietzsch, Dachauer Straße 140, 80637 München, Telefon: +49(89)31 86 86 88, Email: inso@ra-pietzsch.de.

|wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
|werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt und einstweilen eingestellt.
|die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen der Insolvenzschuldnerin auf ein von ihr zu errichtendes Treuhandkonto einzuziehen. Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn, diese stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 266694 HRB 266694: NRK Real Estate 99 GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.04.2021. Geschäftsanschrift:…
HRB 266694: NRK Real Estate 99 GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.04.2021. Geschäftsanschrift: Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald. Gegenstand des Unternehmens: Ankauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reinhold, Ralph, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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