HRB 220798

Nowa GmbH

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Bremerstraße 29A, 30827 Garbsen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Garbsen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
06.10.2022
Datenstand
2025-10-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.

Handelsregister

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Gegenstand des Unternehmens

Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Gebäudereinigung, Hausmeisterdienste, Winterdienste und Kurierfahrten sowie Dienstleistungen, die keiner besonderen Genehmigung bedürfen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 903 IN 229/21 - 0 - · Nowa GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
903 IN 229/21 - 0 -
Wirksam am
09.10.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 220798
903 IN 229/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nowa GmbH, Bremerstraße 29 a, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 220798), vertr. d.: 1. Dragoljub Mikulovic, Akazienweg 28, 88069 Tettnang, (Geschäftsführer), 2. Deny Jovan Golling, Hauptstr. 27, 31559 Haste, zz. unbekannten Aufenthalts, (Gesellschafter), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 07.12.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 08.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 903 IN 229/21 - 0 - · Nowa GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
903 IN 229/21 - 0 -
Wirksam am
09.10.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 220798
903 IN 229/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nowa GmbH, Bremerstraße 29 a, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 220798), vertr. d.: 1. Dragoljub Mikulovic, Akazienweg 28, 88069 Tettnang, (Geschäftsführer), 2. Deny Jovan Golling, Fecampring 28 Stw/App: 03.3, 79618 Rheinfelden, zz. unbekannten Aufenthalts, (Gesellschafter), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nermin Sahin festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 40 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 20.08.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 27.720,45 EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Die Schuldnerin verfügte über werthaltige Geschäftsbeziehungen und einen Kundenstamm. Im Rahmen der Verwertung der Insolvenzmasse veräußerte die Insolvenzverwalterin mit Kaufvertrag vom 29.07.2021 das gesamte Geschäftsinventar, den Kundenstamm, den Firmenwert sowie die seinerzeit bestehenden und übertragbaren Aufträge an die MZ-Service GmbH.
Die Käuferin kam ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen jedoch trotz mehrfacher Aufforderungen und Mahnungen nicht nach. Zur Durchsetzung der fälligen Kaufpreisforderungen war daher die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens erforderlich.
Da die titulierte Forderung weiterhin nicht beglichen wurde, waren darüber hinaus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen. Die bisherigen Vollstreckungsbemühungen verliefen fruchtlos.
Der im Rahmen des vorliegenden Insolvenzverfahrens geführte Prozess wurde von der Insolvenzverwalterin durchgeführt. Die Angelegenheit war zeit- und arbeitsintensiv. Honorare für diese Tätigkeiten nach dem RVG wurden aus der Insolvenzmasse nicht entnommen. Auf die Beauftragung sogenannter "Externer" wurde ebenfalls verzichtet.
Für die durchgeführten Rechtsstreitigkeiten wurde ein Zuschlag in Höhe von 40 % beantragt und festgesetzt.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 14,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 4 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 03.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 903 IN 229/21 - 0 - · Nowa GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
903 IN 229/21 - 0 -
Wirksam am
09.10.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 220798
903 IN 229/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nowa GmbH, Bremerstraße 29 a, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 220798), vertr. d.: 1. Dragoljub Mikulovic, Akazienweg 28, 88069 Tettnang, (Geschäftsführer), 2. Deny Jovan Golling, Fecampring 28 Stw/App: 03.3, 79618 Rheinfelden, zz. unbekannten Aufenthalts, (Gesellschafter), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nermin Sahin, Theaterstr. 6, 30159 Hannover, Tel.: 0511 35771030, Fax: 0511 35771059 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 23.852,49 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 360.730,56 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Hannover, 03.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 903 IN 229/21 - 0 - · Nowa GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
903 IN 229/21 - 0 -
Wirksam am
07.09.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 220798
903 IN 229/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nowa GmbH, Bremerstraße 29 a, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 220798), vertr. d.: 1. Dragoljub Mikulovic, Akazienweg 28, 88069 Tettnang, (Geschäftsführer), 2. Deny Jovan Golling, Fecampring 28 Stw/App: 03.3, 79618 Rheinfelden, zz. unbekannten Aufenthalts, (Gesellschafter), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Hannover, 07.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 903 IN 229/21 - 0 - · Nowa GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
903 IN 229/21 - 0 -
Wirksam am
04.02.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 220798
903 IN 229/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nowa GmbH, Bremerstraße 29 a, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 220798), vertr. d.: 1. Dragoljub Mikulovic, Akazienweg 28, 88069 Tettnang, (Geschäftsführer), 2. Deny Jovan Golling, Fecampring 28 Stw/App: 03.3, 79618 Rheinfelden, zz. unbekannten Aufenthalts, (Gesellschafter), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.03.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 03.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 220798 HRB 220798: Nowa GmbH, Garbsen, Bremerstraße 29A, 30827 Garbsen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 220798: Nowa GmbH, Garbsen, Bremerstraße 29A, 30827 Garbsen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 903 IN 229/21 - 0 - · Nowa GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
903 IN 229/21 - 0 -
Wirksam am
29.07.2021
Registerbezug
Hannover, HRB 220798
903 IN 229/21 - 0 -: Über das Vermögen der Nowa GmbH, Bremerstraße 29 a, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 220798), vertr. d.: Toma Stanojevic, (Geschäftsführer), ist am 22.07.2021 um 18:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Nermin Sahin, Theaterstr. 6, 30159 Hannover, Tel.: 0511 35771030, Fax: 0511 35771059.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Hannover ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.09.2021 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 14.10.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (22.09.2021) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (14.10.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 27.07.2021

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 220798 HRB 220798: Nowa GmbH, Garbsen, Bremerstraße 29A, 30827 Garbsen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2018 mit Änderung vom 10.10.2018. Die Gesellschafterversammlung vom 09.1…
HRB 220798: Nowa GmbH, Garbsen, Bremerstraße 29A, 30827 Garbsen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2018 mit Änderung vom 10.10.2018. Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma/Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Haste (bisher Amtsgericht Stadthagen HRB 201575) nach Garbsen beschlossen. Geschäftsanschrift: Bremerstraße 29A, 30827 Garbsen. Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Gebäudereinigung, Hausmeisterdienste, Winterdienste und Kurierfahrten sowie Dienstleistungen, die keiner besonderen Genehmigung bedürfen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Stanojevic, Toma, Haste, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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