HRB 15798

NOW SPORTS GYM ERSTE GmbH

Amtsgericht Fürth · Bayern

aktuell 19 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Fürth
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
02.06.2020
Datenstand
2025-02-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Jörn Kräker

Merzig

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-23

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Betrieb von Fitnessstudios.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

19
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin IN 166/20 · NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 166/20
Wirksam am
09.01.2026
Registerbezug
Fürth, HRB 15798
IN 166/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Kräker Jörn
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15798
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eisenbeis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken, Gz.: 268/20 JE08

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n am 09.01.2026.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 09.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 166/20 · NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 166/20
Wirksam am
17.12.2024
Registerbezug
Fürth, HRB 15798
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 166/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Kräker Jörn
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15798
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eisenbeis Rechtsanwälte, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken, Gz.: 268/20 JE08

Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wurden weiter festgesetzt.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 09.12.2024. Die Berechnungsmasse hat sich nach weiterem Massezufluss durch Umsatzsteuererstattung erhöht.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 11.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis IN 166/20 · NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 166/20
Wirksam am
20.09.2024
Registerbezug
Fürth, HRB 15798
IN 166/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Kräker Jörn
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15798
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eisenbeis Rechtsanwälte, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken, Gz.: 268/20 JE08

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 41.992,35 EUR steht ein Betrag von 41.992,35 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 20.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 166/20 · NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 166/20
Wirksam am
11.09.2024
Registerbezug
Fürth, HRB 15798
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 166/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Kräker Jörn
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15798
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eisenbeis Rechtsanwälte, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken, Gz.: 268/20 JE08

Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt auf x EUR.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 19.06.2023.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 224.190,68 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) x EUR (Regelvergütung).
Der Insolvenzverwalter beantragt hiervon einen Zuschlag von x%.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Der Insolvenzverwalter hatte in diesem Verfahren zu vergütenden Mehraufwand wegen der aufwendigen und arbeitsintensiven Aufarbeitung der schuldnerischen Finanz- und Debitorenbuchhaltung.

An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Es wurden besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV berücksichtigt; hierbei handelt es sich um die Auslagen, die dem Insolvenzverwalter für die Zustellungen im Auftrag des Gerichts gem. § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 11.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 166/20 · NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 166/20
Wirksam am
29.07.2024
Registerbezug
Fürth, HRB 15798
IN 166/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Kräker Jörn
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15798
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eisenbeis Rechtsanwälte, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken, Gz.: 268/20 JE08

Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 19.06.2023 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb von 3 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 29.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 166/20 · NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 166/20
Wirksam am
28.08.2023
Registerbezug
Fürth, HRB 15798
IN 166/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Kräker Jörn
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15798
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eisenbeis Rechtsanwälte, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken, Gz.: 268/20 JE08

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderung (§ 39 InsO) Tabellenblattnummer 3 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.09.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 28.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 166/20 · NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 166/20
Wirksam am
04.07.2023
Registerbezug
Fürth, HRB 15798
IN 166/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Kräker Jörn, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15798
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eisenbeis Rechtsanwälte, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken, Gz.: 268/20 JE08

Beschluss:

1. In dem am 29.05.2020 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 01.08.2023 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg
Telefon: +49(911)7660080
Telefax: +49(911)7660081400
Email: nuernberg@schwartz.in
anzumelden.

Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.

2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit bis 12.09.2023, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 04.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 166/20 · NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 166/20
Wirksam am
17.08.2021
Registerbezug
Fürth, HRB 15798
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 166/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Kräker Jörn, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15798
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eisenbeis Rechtsanwälte, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken, Gz.: 268/20 JE08

Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 22.07.2021.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 189.553,02 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) x EUR (Regelvergütung). Der Insolvenzverwalter beantragt hiervon 25%, § 63 Abs. 3 S. 2 InsO.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Bäumenstr. 32
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 17.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 166/20 · NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 166/20
Wirksam am
08.07.2021
Registerbezug
Fürth, HRB 15798
IN 166/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Kräker Jörn, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15798
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eisenbeis Rechtsanwälte, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken, Gz.: 268/20 JE08

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Vergleich mit der Vermieterin der Schuldnerin, der WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbH über die Mietanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage aufgrund der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie gemäß Schreiben vom 22.02.2021/11.06.2021
wird bestimmt auf

Dienstag, 17.08.2021, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 216, 2. OG, Bäumenstr. 28, 90762 Fürth

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 08.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 166/20 · NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 166/20
Wirksam am
09.06.2020
Registerbezug
Fürth, HRB 15798
IN 166/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth, vertreten
durch den Geschäftsführer Kräker Jörn, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15798
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eisenbeis Rechtsanwälte, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115
Saarbrücken, Gz.: 268/20 JE08

hat der Insolvenzverwalter am 05.06.2020 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 09.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 15798 HRB 15798: NOW SPORTS GYM ERSTE GmbH, Fürth, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 29.05.2020 (Az. IN 166/20) das Insolv…
HRB 15798: NOW SPORTS GYM ERSTE GmbH, Fürth, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 29.05.2020 (Az. IN 166/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan IN 166/20 · NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 166/20
Wirksam am
29.05.2020
Registerbezug
Fürth, HRB 15798
IN 166/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH, vertreten durch den Geschäftsführer Kräker Jörn,
geboren am XX.XX.XXXX, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15798
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eisenbeis Rechtsanwälte, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115
Saarbrücken, Gz.: 268/20 JE08
Geschäftszweig: Betrieb von Fitnessstudios

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
drohender Zahlungsunfähigkeit am 29.05.2020 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg
Telefon: +49(911)7660080
Telefax: +49(911)7660081400
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 30.06.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.08.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 14.07.2020,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 20.04.2020 beim Insolvenzgericht Fürth eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Bäumenstr. 32
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 29.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 166/20 · NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 166/20
Wirksam am
25.05.2020
Registerbezug
Fürth, HRB 15798
IN 166/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH, vertreten durch den Geschäftsführer Kräker Jörn,
geboren am XX.XX.XXXX, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15798
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eisenbeis Rechtsanwälte, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115
Saarbrücken, Gz.: 268/20 JE08

Beschluss:

Der Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 24.04.2020 wird
im Rubrum wie folgt berichtigt:
HRB 15798

Gründe:

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 04.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 166/20 · NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 166/20
Wirksam am
24.04.2020
Registerbezug
Fürth, HRB 15798
Az.: IN 166/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
NOW SPORTS GYM ERSTE GMBH, vertreten durch den Geschäftsführer Kräker Jörn,
geboren am XX.XX.XXXX, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 15798
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eisenbeis Rechtsanwälte, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115
Saarbrücken, Gz.: 268/20 JE08

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 24.04.2020 um 13:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Jochen
Zaremba, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, Telefon: +49(911)7660080, Telefax:
+49(911)7660081400.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Bäumenstr. 32
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 24.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 15798 HRB 15798: NOW SPORTS GYM ERSTE GmbH, Fürth, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gregorowitsch, Sventje, Trier, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Kräker, Jörn, Me…
HRB 15798: NOW SPORTS GYM ERSTE GmbH, Fürth, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gregorowitsch, Sventje, Trier, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Kräker, Jörn, Merzig, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 15798 HRB 15798: NOW SPORTS GYM ERSTE GmbH, Fürth, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Seibel, Andrea, Grevenmacher / Luxemburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Grego…
HRB 15798: NOW SPORTS GYM ERSTE GmbH, Fürth, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Seibel, Andrea, Grevenmacher / Luxemburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Gregorowitsch, Sventje, Trier, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 15798 HRB 15798: NOW SPORTS GYM ERSTE GmbH, Fürth, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Maier, Frank, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 15798: NOW SPORTS GYM ERSTE GmbH, Fürth, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Maier, Frank, Berlin, *XX.XX.XXXX.
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HRB 15798 HRB 15798: NOW SPORTS GYM ERSTE GmbH, Fürth, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth. Bestellt: Geschäftsführer: Seibel, Andrea, Grevenmacher / Luxemburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der …
HRB 15798: NOW SPORTS GYM ERSTE GmbH, Fürth, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth. Bestellt: Geschäftsführer: Seibel, Andrea, Grevenmacher / Luxemburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 15798 HRB 15798: NOW SPORTS GYM ERSTE GmbH, Fürth, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2016. Geschäftsanschrift: Rudolf-Breitscheid-Stra…
HRB 15798: NOW SPORTS GYM ERSTE GmbH, Fürth, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2016. Geschäftsanschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 90762 Fürth. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Fitnessstudios. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Maier, Frank, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.