HRA 117731
Novellas MT "St. Michaelis" GmbH & Co. KG
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
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Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-12-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 515 IN 16/18 · Novellas MT "St. Michaelis" GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 515 IN 16/18
- Wirksam am
- 03.02.2021
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 117731
01.02.2021
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 515 IN 16/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Novellas MT "St. Michaelis" GmbH & Co. KG, Domstr. 17, 20095 Hamburg (AG
Hamburg, HRA 117731),
vertreten durch:
1. Verwaltung Novellas Maritime N GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen,
(persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Novellas Maritime N Holding GmbH & Co. KG, (persönlich haftende
Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1.1. Verwaltung Novellas Union GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1.1.1. Novellas Union GmbH & Co. KG, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1.1.1.1. ALBUE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, (persönlich haftende
Gesellschafterin),
diese vertreten durch die Geschäftsführer
Carlo Heck und
Thomas Bindseil, Eppendorfer Baum 44, WNr.: 4, 20249 Hamburg
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr.
Sven-Holger Undritz festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der
vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert
der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse
einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten
Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in
erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern
die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines
Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v.
€ 6.700.000,00. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (=
Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € ***
(Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des
Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV
zusätzlich Zuschläge von insgesamt 25 % geltend gemacht, die für angemessen
erachtet werden, und zwar für die Betriebsfortführung, die Sanierungsbemühungen
sowie die Vielzahl an Auslandsberührungen.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8
Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz
von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je
angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen
wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer
(§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem
Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der
Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31,
28195 Bremen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 515 IN 16/18 · Novellas MT "St. Michaelis" GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 515 IN 16/18
- Wirksam am
- 23.12.2020
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 117731
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Novellas MT "St. Michaelis"
GmbH & Co. KG, Domstr. 17, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRA 117731), vertr. d.:
1. Verwaltung Novellas Maritime N GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Novellas Maritime N
Holding GmbH & Co. KG, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.:
1.1.1. Verwaltung Novellas Union GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertr. d.: 1.1.1.1. Novellas Union GmbH & Co. KG, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.1.1.1. ALBUE Vermögensverwaltungsgesellschaft
mbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist von dem Insolvenzverwalter ein
Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren
gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit
angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird
hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 4 Wochen nach
Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 22.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 117731 HRA 117731: Novellas MT "St. Michaelis" GmbH & Co. KG, Hamburg, Domstraße 17, 20095 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen (515 IN 16/18) vom 04.10.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das I…
Forderungsprüfung 515 IN 16/18 · Novellas MT "St. Michaelis" GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 515 IN 16/18
- Wirksam am
- 04.10.2019
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 117731
"St. Michaelis" GmbH & Co. KG, Domstr. 17, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRA
117731), vertr. d.: 1. Verwaltung Novellas Maritime N GmbH, Herdentorswallstr.
93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Daniel Koch, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr.
Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, Tel.: 040 350050, Fax:
040 350051 11, E-Mail: shundritz@whitecase.com. Insolvenzforderungen sind bis
zum 03.12.2019 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 19.12.2019, 11:30 Uhr, Saal 115,
Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen ein Berichtstermin zur
Durchführung einer Gläubigerversammlung abgehalten. Es wird darauf hingewiesen,
dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist
deshalb zwingend erforderlich. Tagesordnung:
Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit
(§ 35 Abs. 2 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO)
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme
eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme,
Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§
162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO)
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100 InsO)
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung
Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren am
16.01.2020 geprüft. Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem
Termin vorliegen.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem
Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin
keine Widersprüche erhoben werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen bei Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.
Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das
Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von
jedem Gläubiger eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 515 IN 16/18 · Novellas MT "St. Michaelis" GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 515 IN 16/18
- Wirksam am
- 02.04.2019
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 117731
MT "St. Michaelis" GmbH & Co. KG, Domstr. 17, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRA
117731), vertr. d.: 1. Verwaltung Novellas Maritime N GmbH, Herdentorswallstr.
93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Daniel Koch, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), wird der
Beschluss vom 01.11.2018 wegen offenbarer Unrichtigkeit gem. §§ 4 InsO, 319 ZPO
dahingehend berichtigt, dass der Name des Schiffes richtigerweise "PORT MOODY"
lautet. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bremen, 02.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 515 IN 16/18 · Novellas MT "St. Michaelis" GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 515 IN 16/18
- Wirksam am
- 01.11.2018
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 117731
MT "St. Michaelis" GmbH & Co. KG, Domstr. 17, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRA
117731), vertr. d.: 1. Verwaltung Novellas Maritime N GmbH, Herdentorswallstr.
93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Daniel Koch, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), hat das
Amtsgericht Bremen am 01.11.2018 beschlossen:
Der Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 30.10.2018 - Aktenzeichen 515 IN 13/
18 - wird zu Ziff. 3 - klarstellend - dahingehend ergänzt, dass zu den gemäß §
21 Abs. 2 Ziff. 3 InsO untersagten Maßnahmen der Zwangsvollstreckung auch die
Arrestierung von Betriebsvermögen der Antragstellerin und somit auch des
Seeschiffs "Novellas MT St. Michaelis'" - eingetragen im Seeschiffsregister
des Amtsgerichts Hamburg - Deutschland - Blatt 21268 zu verstehen ist.
Amtsgericht Bremen, 01.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 515 IN 16/18 · Novellas MT "St. Michaelis" GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 515 IN 16/18
- Wirksam am
- 30.10.2018
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 117731
MT "St. Michaelis" GmbH & Co. KG, Domstr. 17, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRA
117731), vertr. d.: 1. Verwaltung Novellas Maritime N GmbH, Herdentorswallstr.
93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Daniel Koch, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist am
30.10.2018 um 13:39 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin
angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, Tel.:
040 350050, Fax: 040 350051 11, E-Mail: shundritz@whitecase.com bestellt
worden.
Amtsgericht Bremen, 30.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 117731 HRA 117731:Novellas MT "St. Michaelis" GmbH & Co. KG, Hamburg, Eppendorfer Baum 44, 20249 Hamburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Domstraße 17, 20095 Hamburg.
HRA 117731 HRA 117731:Novellas MT "St. Michaelis" GmbH & Co. KG, Hamburg, Eppendorfer Baum 44, 20249 Hamburg.(Erwerb und der Betrieb eines Seeschiffes, insbesondere durch Eigentum und Vercharterung des Seeschiffes sowi…
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