HRA 202452

Nova Projektgesellschaft mbH & Co. KG

Amtsgericht Hildesheim · Niedersachsen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Peine

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Registerdaten

Sitz
Peine
Datenstand
2024-05-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-05-20

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 35 IN 102/26 · Nova Projektgesellschaft mbH & Co. KG · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 102/26
Wirksam am
27.08.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRA 202452
35 IN 102/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nova Projektgesellschaft mbH & Co. KG, Hopfenstraße 13, 31224 Peine (AG Hildesheim, HRA 202452), vertr. d.: 1. Taurus GmbH vertr. d. d. GF, Hopfenstraße 13, 31224 Peine, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Reinhard Kellner, (Geschäftsführer), 1.2. Jens Segler, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Gifhorn eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Gifhorn an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Gifhorn, 26.08.2026

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 202452 HRA 202452: Nova Projektgesellschaft mbH & Co. KG, Peine, Hopfenstraße 13, 31224 Peine. (die Projektierung, Erwerb und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Bebauung von Grundstücken, Sanieru…
HRA 202452: Nova Projektgesellschaft mbH & Co. KG, Peine, Hopfenstraße 13, 31224 Peine. (die Projektierung, Erwerb und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Bebauung von Grundstücken, Sanierung von Immobilien sowie deren Vertrieb). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hopfenstraße 13, 31224 Peine. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Taurus GmbH, Peine (Amtsgericht Hildesheim HRB 207117), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Nova Projektgesellschaft mbH, Peine (Amtsgericht Hildesheim, HRB 205846) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.