HRA 107085
Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
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Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-12-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- VISION 118. Konservierungs- und Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Hamburg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 67c IN 174/09 · Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 174/09
- Wirksam am
- 25.03.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 107085
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 107085 eingetragenen Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG, Ruwoldtweg 12 (vormals: Schnackenburgallee 47-51), 22309 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 105987 eingetragene Noske-Kaeser Service Verwaltungs GmbH, Ruwoldtweg 12, 22309 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Walter Matthes,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 24.163.483,15 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 6.474.865,00 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67c IN 174/09
Amtsgericht Hamburg, 25.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67c IN 174/09 · Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 174/09
- Wirksam am
- 19.02.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 107085
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 107085 eingetragenen Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG, Ruwoldtweg 12 (vormals: Schnackenburgallee 47-51), 22309 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 105987 eingetragene Noske-Kaeser Service Verwaltungs GmbH, Ruwoldtweg 12, 22309 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Walter Matthes,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 18.929.905,33 EUR zugrunde gelegt. 560,54 % des Regelsatzes Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 18.09.2024.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, , Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67c IN 174/09
Amtsgericht Hamburg, 18.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67c IN 174/09 · Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 174/09
- Wirksam am
- 12.02.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 107085
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 107085 eingetragenen Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG, Ruwoldtweg 12 (vormals: Schnackenburgallee 47-51), 22309 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 105987 eingetragene Noske-Kaeser Service Verwaltungs GmbH, Ruwoldtweg 12, 22309 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Walter Matthes,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Jan H. Wilhelm, Albert-Einstein-Ring 11, 22761 Hamburg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Wilhelm Groteloh, Am Brünschendiek 33, 22559 Hamburg wie folgt festgesetzt.
Endbetrag EUR
Auf die Vergütung ist der bereits festgesetzte Vorschuss anzurechnen.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag angemessen ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67c IN 174/09
Amtsgericht Hamburg, 04.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67c IN 174/09 · Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 174/09
- Wirksam am
- 29.01.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 107085
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 107085 eingetragenen Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG, Ruwoldtweg 12 (vormals: Schnackenburgallee 47-51), 22309 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 105987 eingetragene Noske-Kaeser Service Verwaltungs GmbH, Ruwoldtweg 12, 22309 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Walter Matthes,
sind die Vergütung und Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67c IN 174/09
Amtsgericht Hamburg, 28.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67c IN 174/09 · Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 174/09
- Wirksam am
- 18.09.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 107085
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 107085 eingetragenen Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG, Ruwoldtweg 12 (vormals: Schnackenburgallee 47-51), 22309 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 105987 eingetragene Noske-Kaeser Service Verwaltungs GmbH, Ruwoldtweg 12, 22309 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Walter Matthes,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67c IN 174/09
Amtsgericht Hamburg, 17.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67c IN 174/09 · Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 174/09
- Wirksam am
- 16.11.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 107085
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 107085 eingetragenen Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG, Ruwoldtweg 12 (vormals: Schnackenburgallee 47-51), 22309 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 105987 eingetragene Noske-Kaeser Service Verwaltungs GmbH, Ruwoldtweg 12, 22309 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Walter Matthes,
wird der bisherige Sonderinsolvenzverwalter Hendrik Rogge auf eigenen Antrag aus dem Amt entlassen und der Rechtsanwalt Michael Kuleisa, Gertrudenstrasse 3, 20095 Hamburg zum neuen Sonderinsolvenzverwalter zur Prüfung der unter lfd. Nrn. 303 und 323 der Insolvenztabelle eingetragenen Forderung bestimmt.
67c IN 174/09
Amtsgericht Hamburg, 16.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67c IN 174/09 · Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 174/09
- Wirksam am
- 16.10.2019
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 107085
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 107085 eingetragenen
Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG, Ruwoldtweg 12 (vormals: Schnackenburgallee
47-51), 22309 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB
105987 eingetragene Noske-Kaeser Service Verwaltungs GmbH, Ruwoldtweg 12, 22309
Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Walter Matthes,
Sootbörn 18 o, 22453 Hamburg
wird Rechtsanwalt Hendrik Rogge, Semperstraße 26, 22303 Hamburg zum
Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst Prüfung der
unter lfd. Nrn. 303 und 323 angemeldeten Forderungen. In diesem Bereich hat
allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
67c IN 174/09
Amtsgericht Hamburg, 14.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67c IN 174/09 · Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 174/09
- Wirksam am
- 29.08.2019
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 107085
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 107085 eingetragenen
Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG, Ruwoldtweg 12 (vormals: Schnackenburgallee
47-51), 22309 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB
105987 eingetragene Noske-Kaeser Service Verwaltungs GmbH, Ruwoldtweg 12, 22309
Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Walter Matthes
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 02.10.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Hamburg, Zimmer B 413 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel
angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, Zimmer Nr. B 413
eingesehen werden.
67c IN 174/09
Amtsgericht Hamburg, 28.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67c IN 174/09 · Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 174/09
- Wirksam am
- 11.07.2019
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 107085
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 107085 eingetragenen
Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG, Ruwoldtweg 12 (vormals: Schnackenburgallee
47-51), 22309 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB
105987 eingetragene Noske-Kaeser Service Verwaltungs GmbH, Ruwoldtweg 12, 22309
Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Walter Matthes
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Jan H. Wilhelm, Albert-Einstein-Ring 11/15,
22761 Hamburg
wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters folgender zweiter Vorschuss
bewilligt:
Vergütung
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR
Vorschuss
Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der
endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe:
Der Verwalter übt sein Amt seit dem 01.07.2009 aus. Nach Abschluss der
Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf
Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen
Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§
9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit
Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.
Gegenwärtiger Wert der Masse: 9.355.892,60 EUR
Regelsatz: 214.867,85 EUR
Angemessener Vergütungsvorschuss: EUR
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs.
2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht
Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR
übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der
Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der
Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit
beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem
Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei
Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in
deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der
Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren
Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere
Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 413 eingesehen werden.
67c IN 174/09
Amtsgericht Hamburg, 08.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67c IN 174/09 · Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 174/09
- Wirksam am
- 26.10.2017
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 107085
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 107085 eingetragenen
Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG, Ruwoldtweg 12 (vormals: Schnackenburgallee
47-51), 22309 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB
105987 eingetragene Noske-Kaeser Service Verwaltungs GmbH, Ruwoldtweg 12, 22309
Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Walter Matthes,
Sootbörn 18 o, 22453 Hamburg
ist auf die bei Beendigung des Amtes endgültig festzusetzende Vergütung der
Mitglieder des Gläubigerausschusses ein Vorschuss festgesetzt worden. Die
vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Hamburg, Zimmer Nr. B 413 eingesehen werden.
67c IN 174/09
Amtsgericht Hamburg, 25.10.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 107085 HRA 107085: Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG, Hamburg, Schnackenburgallee 47-51, 22525 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Ruwoldtweg 12, 22309 Hamburg.
Insolvenzbekanntmachung 67c IN 174/09 · Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 174/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 107085
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 107085 Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG, Hamburg, (Schnackenburgallee 47-51, 22525 Hamburg).Prokura erloschen Kraack, Michael, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67c IN 174/09) vom 01…
Insolvenzbekanntmachung 67c IN 174/09 · Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 174/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 107085
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67c IN 174/09 · Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 174/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 107085
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 107085 VISION 118. Konservierungs- und Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Hamburg (Schnackenburgallee 47-51, 22525 Hamburg, Gegenstand nunmehr:Die Planung, Herstellung, Montage, Wartung und Reparatur von Anlagen u…
HRA 107085 VISION 118. Konservierungs- und Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Hamburg (Haferweg 24, 22769 Hamburg, Halten und Verwalten von Beteiligungen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschaf…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.