HRB 8851 FL

NORTH-TEC Consult GmbH

Amtsgericht Flensburg · Schleswig-Holstein

aktuell 18 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bredstedt
Rechtsform
GmbH
Letzte Eintragung
09.10.2020
Datenstand
2025-10-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-19

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. 2G Station GmbH Bredstedt

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung im Bereich der erneuerbaren Energien, die Projektierung, Erstellung und Planung von Biogasanlagen oder anderen Anlagen im Bereich der Erneuerbaren Energien, die Erstellung, Emittierung, Auflage und der Vertrieb von geschlossenen Fonds oder ähnlichen Finanzinstrumenten für sich selbst oder andere, sofern hier keine besonderen Genehmigungen erforderlich sind, die Vergabe von Franchiserechten oder ähnlichem, die Errichtung von Auslandsniederlassungen, der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen aller Art sowie der Erwerb und die Verwaltung von Grundstücken sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die dem Unternehmenszweck dienlich sind.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

18
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 23/20 · NORTH-TEC Consult GmbH · Insolvenzgericht Husum
Insolvenzgericht
Husum
Aktenzeichen
10 IN 23/20
Wirksam am
23.03.2026
Registerbezug
Flensburg, HRB 8851
10 IN 23/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NORTH-TEC Consult GmbH, Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt, vertreten durch den Geschäftsführer Ole Hering, dieser vertreten durch den Vertreter Matthias Lindgen, FA. WIRTSCHAFTSRAT RECHT, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 8851
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 16 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 16 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 14.01.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 91.394,89 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 45 % (+50 % Zuschlag - 5 % Abschlag).
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 14.01.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 45 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 16 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 16 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Husum
Theodor-Storm-Straße 5
25813 Husum

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Husum
Theodor-Storm-Straße 5
25813 Husum

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Husum - Insolvenzgericht - 19.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 23/20 · NORTH-TEC Consult GmbH · Insolvenzgericht Husum
Insolvenzgericht
Husum
Aktenzeichen
10 IN 23/20
Wirksam am
03.09.2024
Registerbezug
Flensburg, HRB 8851
10 IN 23/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NORTH-TEC Consult GmbH, Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt, vertreten durch den Geschäftsführer Ole Hering, dieser vertreten durch den Vertreter Matthias Lindgen, FA. WIRTSCHAFTSRAT RECHT, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 8851
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 20.08.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Husum - Insolvenzgericht - 03.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 23/20 · NORTH-TEC Consult GmbH · Insolvenzgericht Husum
Insolvenzgericht
Husum
Aktenzeichen
10 IN 23/20
Wirksam am
25.06.2024
Registerbezug
Flensburg, HRB 8851
10 IN 23/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NORTH-TEC Consult GmbH, Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt, vertreten durch den Geschäftsführer Ole Hering, dieser vertreten durch den Vertreter Matthias Lindgen, FA. WIRTSCHAFTSRAT RECHT, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 8851
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 24.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 39-41 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 05.08.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Husum - Insolvenzgericht - 24.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 23/20 · NORTH-TEC Consult GmbH · Insolvenzgericht Husum
Insolvenzgericht
Husum
Aktenzeichen
10 IN 23/20
Wirksam am
08.02.2021
Registerbezug
Flensburg, HRB 8851
10 IN 23/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NORTH-TEC Consult GmbH, Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt, vertreten durch den
Geschäftsführer Ole Hering, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit:
deutsch, Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt, dieser vertreten durch den Vertreter
Matthias Lindgen, FA. WIRTSCHAFTSRAT RECHT, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 8851
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 01.02.2021 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Husum - Insolvenzgericht - 08.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 23/20 · NORTH-TEC Consult GmbH · Insolvenzgericht Husum
Insolvenzgericht
Husum
Aktenzeichen
10 IN 23/20
Wirksam am
08.01.2021
Registerbezug
Flensburg, HRB 8851
10 IN 23/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NORTH-TEC Consult GmbH, Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt, vertreten durch den
Geschäftsführer Ole Hering, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit:
deutsch, Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt, dieser vertreten durch den Vertreter
Matthias Lindgen, FA. WIRTSCHAFTSRAT RECHT, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 8851
- Schuldnerin -

Der mit Beschluss vom 04.01.2021 auf den 01.02.2021 anberaumte Termin zur
Fortsetzung der Gläubigerversammlung über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses und die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gem. § 160 InsO insbesondere, wenn das
Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher
Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen
Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem
Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte
veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die
Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll)- hier soll insbesondere eine Beschlussfassung über die Zustimmung zur
Veräußerung der Geschäftsanteile der Schuldnerin an der NTC GAJ d.o.o. und der
Aktien an der NTC Clean Energy AG getroffen werden -
wird verlegt auf
Montag, 01.02.2021, 12:30 Uhr,
Sitzungssaal 4, Etage 1, Theodor-Storm-Straße 5, 25813 Husum, 25813 Husum

Hinweis:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Husum
Theodor-Storm-Straße 5
25813 Husum

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Husum - Insolvenzgericht - 07.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 23/20 · NORTH-TEC Consult GmbH · Insolvenzgericht Husum
Insolvenzgericht
Husum
Aktenzeichen
10 IN 23/20
Wirksam am
05.01.2021
Registerbezug
Flensburg, HRB 8851
10 IN 23/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NORTH-TEC Consult GmbH, Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt, vertreten durch den
Geschäftsführer Ole Hering, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit:
deutsch, Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt, dieser vertreten durch den Vertreter
Matthias Lindgen, FA. WIRTSCHAFTSRAT RECHT, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 8851
- Schuldnerin -

Der mit Beschluss vom 07.12.2020 auf den 11.01.2021 anberaumte Termin zur
Fortsetzung der Gläubigerversammlung über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses und die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gem. § 160 InsO insbesondere, wenn das
Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher
Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen
Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem
Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte
veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die
Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll)- hier soll insbesondere eine Beschlussfassung über die Zustimmung zur
Veräußerung der Geschäftsanteile der Schuldnerin an der NTC GAJ d.o.o. und der
Aktien an der NTC Clean Energy AG getroffen werden -
wird verlegt auf
Montag, 01.02.2021, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 4, Etage 1, Theodor-Storm-Straße 5, 25813 Husum, 25813 Husum

Hinweis:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Husum
Theodor-Storm-Straße 5
25813 Husum

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Husum - Insolvenzgericht - 04.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 23/20 · NORTH-TEC Consult GmbH · Insolvenzgericht Husum
Insolvenzgericht
Husum
Aktenzeichen
10 IN 23/20
Wirksam am
05.11.2020
Registerbezug
Flensburg, HRB 8851
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NORTH-TEC Consult GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ole Hering, geboren
am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 8851
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Husum am 03.11.2020 durch die Rechtspflegerin Hinrichs
beschlossen:
Der auf Montag den 09.11.2020 um 11.00 Uhr anberaumte Berichtstermin sowie
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und Prüfungstermin wird
verlegt auf
Montag, 07.12.2020 um 14.00 Uhr
Sitzungsaal 4, Etage 1, Theodor-Storm-Straße 5, Amtsgericht Husum

Dur
Gründe:

Die Entscheidung beruht auf § 227 ZPO. Demnach kann ein Termin verlegt werden,
wenn ein erheblicher Grund besteht.
Nach den derzeitigen Bestimmungen (einsehbar unter https://
www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/AGHusum/aghusum_node.html) ist Personen,
die keine Justizbediensteten sind (einschließlich Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälten) der Zutritt zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu
untersagen, wenn sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem internationalen
Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland
entsprechend der Festlegung durch das Robert Koch-Institut waren.
Aktuell sind Österreich und Kroatien seit 1. November zum Risikogebiet erklärt
worden.
Laut Insolvenztabelle kommt ein Teil der Insolvenzgläubiger aus den
vorgenannten Risikogebieten. Ihnen wäre der Zutritt in das Amtsgericht Husum
und damit die Teilnahme an der Gläubigerversammlung am 9.11.2020 zu verwehren.
Folglich wären von diesen Gläubigern innerhalb kurzer Zeit Vorkehrungen zur
Vorbereitungen des Termins etwa durch Bestimmung eines Terminsvertreters nach
der Vorschrift des § 79 ZPO vorzunehmen. Dies hält das Gericht in der Kürze der
Zeit nicht für zumutbar und sieht darin einen erheblichen Grund, um den Termin
wie geschehen zu verlegen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Husum
Theodor-Storm-Straße 5
25813 Husum

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

- Amtsgericht Husum - 10 IN 23/20 - 04.11.2020 -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 23/20 · NORTH-TEC Consult GmbH · Insolvenzgericht Husum
Insolvenzgericht
Husum
Aktenzeichen
10 IN 23/20
Wirksam am
04.11.2020
Registerbezug
Flensburg, HRB 8851
10 IN 23/20

Amtsgericht Husum

Beschluss

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NORTH-TEC Consult GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ole Hering, geboren
am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 8851
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Husum am 03.11.2020 durch die Rechtspflegerin Hinrichs
beschlossen:
Der auf Montag den 09.11.2020 um 11.00 Uhr anberaumte Berichtstermin sowie
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und Prüfungstermin wird
verlegt auf
Montag, 07.12.2020 um 14.00 Uhr
Sitzungsaal 4, Etage 1, Theodor-Storm-Straße 5, Amtsgericht Husum

Dur
Gründe:

Die Entscheidung beruht auf § 227 ZPO. Demnach kann ein Termin verlegt werden,
wenn ein erheblicher Grund besteht.
Nach den derzeitigen Bestimmungen (einsehbar unter https://
www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/AGHusum/aghusum_node.html) ist Personen,
die keine Justizbediensteten sind (einschließlich Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälten) der Zutritt zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu
untersagen, wenn sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem internationalen
Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland
entsprechend der Festlegung durch das Robert Koch-Institut waren.
Aktuell sind Österreich und Kroatien seit 1. November zum Risikogebiet erklärt
worden.
Laut Insolvenztabelle kommt ein Teil der Insolvenzgläubiger aus den
vorgenannten Risikogebieten. Ihnen wäre der Zutritt in das Amtsgericht Husum
und damit die Teilnahme an der Gläubigerversammlung am 9.11.2020 zu verwehren.
Folglich wären von diesen Gläubigern innerhalb kurzer Zeit Vorkehrungen zur
Vorbereitungen des Termins etwa durch Bestimmung eines Terminsvertreters nach
der Vorschrift des § 79 ZPO vorzunehmen. Dies hält das Gericht in der Kürze der
Zeit nicht für zumutbar und sieht darin einen erheblichen Grund, um den Termin
wie geschehen zu verlegen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Husum
Theodor-Storm-Straße 5
25813 Husum

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

- Amtsgericht Husum - 10 IN 23/20 - 03.11.2020 -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8851 FL HRB 8851 FL: NORTH-TEC Consult GmbH, Bredstedt, Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
HRB 8851 FL: NORTH-TEC Consult GmbH, Bredstedt, Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Veränderungen
HRB 8851 FL HRB 8851 FL: NORTH-TEC Consult GmbH, Bredstedt, Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Hering, Ole.
HRB 8851 FL: NORTH-TEC Consult GmbH, Bredstedt, Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Hering, Ole.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 23/20 · NORTH-TEC Consult GmbH · Insolvenzgericht Husum
Insolvenzgericht
Husum
Aktenzeichen
10 IN 23/20
Wirksam am
05.10.2020
Registerbezug
Flensburg, HRB 8851
10 IN 23/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

NORTH-TEC Consult GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Ole Hering,
Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 8851
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2020 um 09.35 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Telefon: 040 432080-0
Telefax: 040 432080-400
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 22.10.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
28.10.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) - hier soll
insbesondere eine Beschlussfassung über die Zustimmung zur Veräußerung der
Geschäftsanteile der Schuldnerin an der NTC GAJ d.o.o. und der Aktien an der
NTC Clean Energy AG getroffen werden - 162 (Betriebsveräußerung an besonders
Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung
Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung
einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 09.11.2020, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 4, Etage 1, Theodor-Storm-Straße 5, Amtsgericht Husum

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 09.11.2020, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 4, Etage 1, Theodor-Storm-Straße 5, Amtsgericht Husum

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Husum
Theodor-Storm-Straße 5
25813 Husum

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Husum - Insolvenzgericht - 02.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8851 FL HRB 8851 FL: NORTH-TEC Consult GmbH, Bredstedt, Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Becker, Marcel
HRB 8851 FL: NORTH-TEC Consult GmbH, Bredstedt, Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Becker, Marcel
Veränderungen
HRB 8851 FL HRB 8851 FL: NORTH-TEC Consult GmbH, Bredstedt, Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt. Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Hering, Ole; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsges…
HRB 8851 FL: NORTH-TEC Consult GmbH, Bredstedt, Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt. Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Hering, Ole; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Becker, Marcel, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 23/20 · NORTH-TEC Consult GmbH · Insolvenzgericht Husum
Insolvenzgericht
Husum
Aktenzeichen
10 IN 23/20
Wirksam am
09.07.2020
Registerbezug
Flensburg, HRB 8851
10 IN 23/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Across Financial Services, s. r. o.,
Zochova 3, 81103 Bratislava
- antragstellende Gläubigerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Marc Müller, Palác Myslbek, Ovocny trh 8, 11000 Praha 1 (CZ), Gz.:
CZ-200085
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
NORTH-TEC Consult GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ole Hering,
Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt

- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 08.07.2020 um 08:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Peter-Alexander
Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, Telefon: 040 432080-0, Telefax: 040
432080-400.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin gemäß § 21 Abs.
2 Nr. 3 InsO, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt
und einstweilen eingestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Husum
Theodor-Storm-Straße 5
25813 Husum

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Husum - Insolvenzgericht - 08.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8851 FL HRB 8851 FL: NORTH-TEC Consult GmbH, Bredstedt, Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt. Neue Geschäftsanschrift: Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt.
HRB 8851 FL: NORTH-TEC Consult GmbH, Bredstedt, Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt. Neue Geschäftsanschrift: Sandkuhle 8, 25821 Bredstedt.
Veränderungen
HRB 8851 FL HRB 8851 FL: Firma vormals: 2G Station GmbH, Bredstedt, Oldenhörn 1, 25821 Bredstedt. Name der Firma: NORTH-TEC Consult GmbH; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist…
HRB 8851 FL: Firma vormals: 2G Station GmbH, Bredstedt, Oldenhörn 1, 25821 Bredstedt. Name der Firma: NORTH-TEC Consult GmbH; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 13.01.2015 und 13.02.2015 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst worden, unter Änderung insbesondere von § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4 (Vertretung).
Veränderungen
HRB 8851 FL HRB 8851 FL: Firma vormals: 2G Station GmbH, Bredstedt, Oldenhörn 1, 25821 Bredstedt. Firma geändert in: North-Tec Consult GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung im Bereich der erneuerbaren Energ…
HRB 8851 FL: Firma vormals: 2G Station GmbH, Bredstedt, Oldenhörn 1, 25821 Bredstedt. Firma geändert in: North-Tec Consult GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung im Bereich der erneuerbaren Energien, die Projektierung, Erstellung und Planung von Biogasanlagen oder anderen Anlagen im Bereich der Erneuerbaren Energien, die Erstellung, Emittierung, Auflage und der Vertrieb von geschlossenen Fonds oder ähnlichen Finanzinstrumenten für sich selbst oder andere, sofern hier keine besonderen Genehmigungen erforderlich sind, die Vergabe von Franchiserechten oder ähnlichem, die Errichtung von Auslandsniederlassungen, der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen aller Art sowie der Erwerb und die Verwaltung von Grundstücken sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die dem Unternehmenszweck dienlich sind. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.03.2014 ist der Gesellschaftsvertrag u.a. in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand) geändert worden.
Neueintragungen
HRB 8851 FL 2G Station GmbH, Bredstedt, Oldenhörn 1, 25821 Bredstedt. Geschäftsanschrift: Oldenhörn 1, 25821 Bredstedt. Gegenstand des Unternehmens ist Handel, Installation und Service an und mit Aggregaten zur Energiee…
2G Station GmbH, Bredstedt, Oldenhörn 1, 25821 Bredstedt. Geschäftsanschrift: Oldenhörn 1, 25821 Bredstedt. Gegenstand des Unternehmens ist Handel, Installation und Service an und mit Aggregaten zur Energieerzeugung. Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Geschäftsführer: 1. Hering, Ole, *XX.XX.XXXX, West-Bordelum, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 08.04.2011..

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.