HRA 41054

North Channel Bank GmbH & Co. KG

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mainz

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Mainz
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-28 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

6 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 280 IN 11/23 · North Channel Bank GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 11/23
Wirksam am
26.03.2026
Registerbezug
Mainz, HRA 41054
280 IN 11/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Channel Bank GmbH & Co. KG, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz (AG Mainz, HRA 41054), vertr. d.: 1. North Channel GmbH, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Resinghoff, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (Geschäftsführer), 1.2. Harald Zenke, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.04.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Mainz, 24.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 11/23 · North Channel Bank GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 11/23
Wirksam am
20.03.2026
Registerbezug
Mainz, HRA 41054
280 IN 11/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Channel Bank GmbH & Co. KG, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz (AG Mainz, HRA 41054), vertr. d.: 1. North Channel GmbH, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Resinghoff, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (Geschäftsführer), 1.2. Harald Zenke, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Matthias Frütel festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Mainz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 01.10.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Matthias Frütel die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 19.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 11/23 · North Channel Bank GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 11/23
Wirksam am
31.10.2025
Registerbezug
Mainz, HRA 41054
280 IN 11/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Channel Bank GmbH & Co. KG, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz (AG Mainz, HRA 41054), vertr. d.: 1. North Channel GmbH, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Resinghoff, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (Geschäftsführer), 1.2. Harald Zenke, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 01.10.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Mainz, 29.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 280 IN 11/23 · North Channel Bank GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 11/23
Wirksam am
25.06.2024
Registerbezug
Mainz, HRA 41054
280 IN 11/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Channel Bank GmbH & Co. KG, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz (AG Mainz, HRA 41054), vertr. d.: 1. North Channel GmbH, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Resinghoff, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (Geschäftsführer), 1.2. Harald Zenke, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.08.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Mainz, 24.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 280 IN 11/23 · North Channel Bank GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 11/23
Wirksam am
15.08.2023
Registerbezug
Mainz, HRA 41054
280 IN 11/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Channel Bank GmbH & Co. KG, Bonifaziusturm B, Erthalstraße 1, 55118 Mainz (AG Mainz, HRA 41054), vertr. d.: 1. North Channel GmbH, Bonifaziusturm B, Erthalstraße 1, 55118 Mainz, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Resinghoff, Bonifaziusturm B, Erthalstraße 1, 55118 Mainz, (Geschäftsführer), 1.2. Harald Zenke, Bonifaziusturm B, Erthalstraße 1, 55118 Mainz, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Mainz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 35 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 14.06.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Für den erhöhten Schwierigkeitsgrad und den Mehraufwand im Zusammenhang mit der Bankenregulierung wurde unter Berücksichtigung der Dauer des vorläufigen Insolvenzverfahrens ein Zuschlag von 25% beantragt.

Für den erhöhten Schwierigkeitsgrad und den Mehraufwand im Zusammenhang mit der Mitarbeitersituation wurde unter Berücksichtigung der Dauer des vorläufigen Insolvenzverfahrens ein Zuschlag von10 % begehrt.

Für den erhöhten Schwierigkeitsgrad und den Mehraufwand im Zusammenhang mit den Auslandsberührungen und den gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen wird unter Berücksichtigung der Dauer des vorläufigen Insolvenzverfahrens ein Zuschlag von mindestens 35 % beantragt.

Für den Mehraufwand im Zusammenhang mit der Pressearbeit / Öffentlichkeitsarbeit
wird unter Berücksichtigung der Dauer des vorläufigen Insolvenzverfahrens ein Zuschlag von 5 % begehrt.

Insgesamt begeht der vorläufige Insolvenzverwalter Zuschläge in Höhe von 75 %.

Für die kurze Verfahrensdauer wird ein Abschlag von 15 % angesetzt.
Auf Grund von Überschneidungen und im Rahmen einer angemessen Gesamtwürdigung setzt der vorläufige Insolvenzverwalter einen weiteren Abschlag in von 25 % an.
Somit wird ein Gesamtabschlag von 40 % berücksichtigt.

Im Übrigen wird auf den Vergütungsantrag vom 14.06.2023 verwiesen.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 24.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 280 IN 11/23 · North Channel Bank GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 11/23
Wirksam am
29.06.2023
Registerbezug
Mainz, HRA 41054
280 IN 11/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Channel Bank GmbH & Co. KG, Bonifaziusturm B, Erthalstraße 1, 55118 Mainz (AG Mainz, HRA 41054), vertr. d.: 1. North Channel GmbH, Bonifaziusturm B, Erthalstraße 1, 55118 Mainz, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Resinghoff, Bonifaziusturm B, Erthalstraße 1, 55118 Mainz, (Geschäftsführer), 1.2. Harald Zenke, Bonifaziusturm B, Erthalstraße 1, 55118 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Mainz, 22.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 280 IN 11/23 · North Channel Bank GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 11/23
Wirksam am
25.01.2023
Registerbezug
Mainz, HRA 41054
280 IN 11/23: Über das Vermögen der North Channel Bank GmbH & Co. KG, Bonifaziusturm B, Erthalstraße 1, 55118 Mainz (AG Mainz, HRA 41054), vertr. d.: 1. North Channel GmbH, Bonifaziusturm B, Erthalstraße 1, 55118 Mainz, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Resinghoff, Bonifaziusturm B, Erthalstraße 1, 55118 Mainz, (Geschäftsführer), 1.2. Gunnar Volkers, Bonifaziusturm B, Erthalstraße 1, 55118 Mainz, (Geschäftsführer), 1.3. Harald Zenke, Bonifaziusturm B, Erthalstraße 1, 55118 Mainz, (Geschäftsführer), ist am 25.01.2023 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart, Tel.: 0711/238890, Fax: 0711/23889200, E-Mail: Dietmar.Haffa@schultze-braun.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.03.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 30.03.2023, 14:00 Uhr, Saal 16, Gebäude A, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 25.01.2023

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmz.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 11/23 · North Channel Bank GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 11/23
Wirksam am
23.01.2023
Registerbezug
Mainz, HRA 41054
280 IN 11/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der North Channel Bank GmbH & Co. KG, Bonifaziusturm B, Erthalstraße 1, 55118 Mainz (AG Mainz, HRA 41054), vertr. d.: 1. North Channel GmbH, Bonifaziusturm B, Erthalstraße 1, 55118 Mainz, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Resinghoff, Bonifaziusturm B, Erthalstraße 1, 55118 Mainz, (Geschäftsführer), 1.2. Gunnar Volkers, Bonifaziusturm B, Erthalstraße 1, 55118 Mainz, (Geschäftsführer), 1.3. Harald Zenke, Bonifaziusturm B, Erthalstraße 1, 55118 Mainz, (Geschäftsführer), ist am 20.01.2023 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart, Tel.: 0711/238890, Fax: 0711/23889200, Dietmar.Haffa@schultze-braun.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 20.01.2023

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmz.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 41054 North Channel Bank GmbH & Co. KG, Mainz, Erthalstraße 1, 55118 Mainz.Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Erthalstraße 1, 55118 Mainz. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellsc…
North Channel Bank GmbH & Co. KG, Mainz, Erthalstraße 1, 55118 Mainz.Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Erthalstraße 1, 55118 Mainz. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: North Channel GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 42622). Der Sitz ist von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), HRA 10255 B) nach Mainz verlegt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.