HRB 31829
NORIAS Capital GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Plauen
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Registerdaten
- Sitz
- Plauen
- Datenstand
- 2024-04-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 31829 HRB 31829: NORIAS Capital GmbH, Plauen, Wilhelm-Goette-Straße 16, 08529 Plauen. Von Amts wegen eingetragen: Gelöscht nach § 395 FamFG: Geschäftsführer: Krall, Alexander, Plauen, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung 1511 IN 1737/18 · NORIAS Capital GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1511 IN 1737/18
- Wirksam am
- 22.11.2018
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 31829
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NORIAS Capital GmbH, Wilhelm-Goette-Straße 16, 08529 Plauen, vertreten durch
den Geschäftsführer Krall Alexander, geboren am XX.XX.XXXX, als GF. d. NORIAS
Capital GmbH, 08529 Plauen
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz Register-Nr.: HRB 31829
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 21.11.2018 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 31829 HRB 31829: NORIAS Capital GmbH, Plauen, Wilhelm-Goette-Straße 16, 08529 Plauen. Durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 24.10.2018, AZ: 1511 IN 1737/18, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der …
Insolvenzplan 1511 IN 1737/18 · NORIAS Capital GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1511 IN 1737/18
- Wirksam am
- 26.10.2018
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 31829
In dem Verfahren über die Anträge d.
1) Freistaat Bayern vert.d.d. Finanzamt München, Winzererstr. 47 a, 80797
München,
- antragstellende Gläubigerin zu 1 -
2) Ehrhardt Axel, als Zwangsverwalter "Möhlstraße 9, 81675 München", Landshuter
Allee 8/III Stock, 80637 München,
- Antragstellender Gläubiger zu 2 -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
NORIAS Capital GmbH, Wilhelm-Goette-Straße 16, 08529 Plauen, vertreten durch
den Geschäftsführer Krall Alexander, geboren am XX.XX.XXXX, als GF. d. NORIAS
Capital GmbH, 08529 Plauen
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz Register-Nr.: HRB 31829
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Verwaltung eigenen Vermögens, Beteiligung an anderen
Unternehmen und Übernahme der persönlichen Haftung als Komplementärin,
insbesondere an der NORIAS Distressed Asset GmbH & Co. KG mit Sitz in
Stuttgart, welche den Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen
Unternehmen, insbesondere an Kapitalgesellschaften als Unternehmensgegenstand
hat; Entwicklung von Fondskonzepten, Erarbeitung wirtschaftlicher Konzeptionen
sowie Erstellung von Vermögensanlageverkaufsprojekten, Anbieten von
Unternehmensanteilen an den konzipierten Fondsgesellschaften und Übernahme -
soweit zulässig - der Anleger- und Fondsverwaltung
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 24.10.2018 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld
Unterer Anger 3, 80331 München
Telefon: +49(89)5480330
Telefax: +49(89)548033111
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 07.12.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.01.2019 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters),
162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 21.01.2019,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 02.07.2018 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 31829 HRB 31829: NORIAS Capital GmbH, Plauen, Wilhelm-Goette-Straße 16, 08529 Plauen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.02.2012 zuletzt geändert am 04.10.2012. Die Gesellschafterve…
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