HRB 6703 FL

Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH

Amtsgericht Flensburg · Schleswig-Holstein

aktuell 18 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wees

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Registerdaten

Sitz
Wees
Datenstand
2024-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. NT 179. Vermögens-Verwaltungs GmbH Flensburg
  2. Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH Flensburg
  3. Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH Schleswig
  4. Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH Handewitt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

18
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 56 IN 133/25 · Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH · Insolvenzgericht Flensburg
Insolvenzgericht
Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 133/25
Wirksam am
01.08.2025
Registerbezug
Flensburg, HRB 6703
56 IN 133/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Birkenbogen 8, 24999 Wees, vertreten durch die Geschäftsführerin Melfke König
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 6703 FL
- Schuldnerin -

1. Die Verfahren 56 IN 133/25 und 56 IN 194/25 werden verbunden. Das Verfahren 56 IN 133/25 führt.
2. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2025 um 12.00 Uhr eröffnet.
3. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Telefon: 040 432080-0
Telefax: 040 432080-400
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.09.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 26.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 19.09.2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 0, Südergraben 22, 24937 Flensburg, 24937 Flensburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 15.10.2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 0, Südergraben 22, 24937 Flensburg, 24937 Flensburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 01.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 56 IN 133/25 · Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH · Insolvenzgericht Flensburg
Insolvenzgericht
Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 133/25
Wirksam am
04.06.2025
Registerbezug
Flensburg, HRB 6703
56 IN 133/25

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Birkenbogen 8, 24999 Wees, vertreten durch die Geschäftsführerin Melfke König
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 6703 FL
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 02.06.2025 um 09:15 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, Telefon: 040 432080-0, Telefax: 040 432080-400.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 02.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6703 FL HRB 6703 FL: Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Wees, Birkenbogen 8, 24999 Wees. Nicht mehr Geschäftsführer: 7. Kehrer, Claus-Henning; Geschäftsführer: 8. Mortensen, Karsten Sonne, *XX.XX.XXXX, Harrislee
HRB 6703 FL: Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Wees, Birkenbogen 8, 24999 Wees. Nicht mehr Geschäftsführer: 7. Kehrer, Claus-Henning; Geschäftsführer: 8. Mortensen, Karsten Sonne, *XX.XX.XXXX, Harrislee
Veränderungen
HRB 6703 FL HRB 6703 FL: Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Wees, Birkenbogen 8, 24999 Wees. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.03.2021 ist der Sitz der Gesellschaft unter entsprechender Änderung von § …
HRB 6703 FL: Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Wees, Birkenbogen 8, 24999 Wees. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.03.2021 ist der Sitz der Gesellschaft unter entsprechender Änderung von § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages von Handewitt nach Wees verlegt worden.
Veränderungen
HRB 6703 FL HRB 6703 FL: Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Handewitt, Birkenbogen 8, 24999 Wees. Neue Geschäftsanschrift eingetragen.
HRB 6703 FL: Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Handewitt, Birkenbogen 8, 24999 Wees. Neue Geschäftsanschrift eingetragen.
Veränderungen
HRB 6703 FL HRB 6703 FL: Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Handewitt, Alter Kirchenweg 87, 24983 Handewitt. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.11.2019 wurde der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
HRB 6703 FL: Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Handewitt, Alter Kirchenweg 87, 24983 Handewitt. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.11.2019 wurde der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
Veränderungen
HRB 6703 FL HRB 6703 FL: Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Handewitt, Alter Kirchenweg 87, 24983 Handewitt. Vorstand: Änderung zu Nr. 5: Geschäftsführer: König, Melfke; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertre…
HRB 6703 FL: Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Handewitt, Alter Kirchenweg 87, 24983 Handewitt. Vorstand: Änderung zu Nr. 5: Geschäftsführer: König, Melfke; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten;
Geschäftsführer: 7. Kehrer, Claus-Henning, *XX.XX.XXXX, Weesby
Veränderungen
HRB 6703 FL HRB 6703 FL: Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Handewitt, Alter Kirchenweg 87, 24983 Handewitt. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.02.2017 ist die Gesellschaft fortgesetzt.
HRB 6703 FL: Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Handewitt, Alter Kirchenweg 87, 24983 Handewitt. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.02.2017 ist die Gesellschaft fortgesetzt.
Veränderungen
HRB 6703 FL HRB 6703 FL: Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Handewitt, Alter Kirchenweg 87, 24983 Handewitt. Nicht mehr Geschäftsführer: 6. von Buchwaldt, Justus.
HRB 6703 FL: Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Handewitt, Alter Kirchenweg 87, 24983 Handewitt. Nicht mehr Geschäftsführer: 6. von Buchwaldt, Justus.
Veränderungen
HRB 6703 FL HRB 6703 FL: Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Handewitt, Alter Kirchenweg 87, 24983 Handewitt. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 6703 FL: Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Handewitt, Alter Kirchenweg 87, 24983 Handewitt. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Veränderungen
HRB 6703 FL HRB 6703 FL: Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Handewitt, Alter Kirchenweg 87, 24983 Handewitt. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Kempfert, Bert.
HRB 6703 FL: Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Handewitt, Alter Kirchenweg 87, 24983 Handewitt. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Kempfert, Bert.
Veränderungen
HRB 6703 FL HRB 6703 FL: Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Sitz vormals: Schleswig, Alter Kirchenweg 87, 24983 Handewitt. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.01.2013 ist der Sitz der Gesellschaft unter …
HRB 6703 FL: Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Sitz vormals: Schleswig, Alter Kirchenweg 87, 24983 Handewitt. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.01.2013 ist der Sitz der Gesellschaft unter entsprechender Änderung von § 1 (Firma und Sitz) des Gesellschaftsvertrages von Schleswig nach Handewitt verlegt worden. Geschäftsanschrift geändert.
Veränderungen
HRB 6703 FL Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Schleswig, Ilensee 7, 24837 Schleswig. Geschäftsanschrift geändert..
Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Schleswig, Ilensee 7, 24837 Schleswig. Geschäftsanschrift geändert..
Veränderungen
HRB 6703 FL Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, SchleswigStadtweg 20, 24837 Schleswig. Nicht mehr Geschäftsführer: Wirl, Frank. Jetzt Geschäftsführer: Kempfert, Bert, *XX.XX.XXXX, Glücksburg; mit der Befugnis die Gesellsc…
Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, SchleswigStadtweg 20, 24837 Schleswig. Nicht mehr Geschäftsführer: Wirl, Frank. Jetzt Geschäftsführer: Kempfert, Bert, *XX.XX.XXXX, Glücksburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten..
Veränderungen
HRB 6703 FL Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, SchleswigStadtweg 20, 24837 Schleswig. Geschäftsanschrift geändert. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.04.2009 ist § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Ge…
Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, SchleswigStadtweg 20, 24837 Schleswig. Geschäftsanschrift geändert. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.04.2009 ist § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages ergänzt worden. Gegenstand ist jetzt: Die Bewachung aller Art wie Bundeswehr, Firmen, Bestreifung von Objekten, Bauwachen, Bewachung von Veranstaltungen (Ordnerdienste), Detektei, Vertrieb und Installation von Alarmanlagen, Personenschutz, Alarmverfolgung, Pförtner- und Empfangsdienste, Notrufzentrale sowie Gebäudereinigung nach Hausfrauenart..
Veränderungen
HRB 6703 FL Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Flensburg(Kaserne auf der Freiheit 1, 24837 Schleswig). Nicht mehr Geschäftsführer: Böhnke, Arno Walter; jetzt Geschäftsführer: Wirl, Frank, *XX.XX.XXXX, Schafflund; mit der…
Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH, Flensburg(Kaserne auf der Freiheit 1, 24837 Schleswig). Nicht mehr Geschäftsführer: Böhnke, Arno Walter; jetzt Geschäftsführer: Wirl, Frank, *XX.XX.XXXX, Schafflund; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.03.2008 ist der Sitz der Gesellschaft unter entsprechender Änderung von § 1 der Satzung von Flensburg nach Schleswig verlegt..
Veränderungen
HRB 6703 FL NT 179. Vermögens-Verwaltungs GmbH, Flensburg(Batteriestr. 31, 24939 Flensburg). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.01.2008 sind § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und …
NT 179. Vermögens-Verwaltungs GmbH, Flensburg(Batteriestr. 31, 24939 Flensburg). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.01.2008 sind § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4 (Stammkapital) der Satzung geändert worden. Die Firma lautet jetzt: Nordwacht Sicherheitsdienst GmbH. Gegenstand ist jetzt: Die Bewachung aller Art wie Bundeswehr, Firmen, Bestreifung von Objekten, Bauwachen, Bewachung von Veranstaltungen (Ordnerdienste), Detektei, Vertrieb und Installation von Alarmanlagen, Personenschutz, Alarmverfolgung, Pförtner- und Empfangsdienste, Notrufzentrale. Nicht mehr Geschäftsführer: Luszczak, Helga. Jetzt Geschäftsführer: Böhnke, Arno Walter, *XX.XX.XXXX, Hollingstedt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten..
Neueintragungen
HRB 6703 FL NT 179. Vermögens-Verwaltungs GmbH, Flensburg(Rathausplatz 15, 24937 Flensburg). Gegenstand: Die Vermögensverwaltung sowie die Beratung in Vermögensangelegenheiten. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die der Erla…
NT 179. Vermögens-Verwaltungs GmbH, Flensburg(Rathausplatz 15, 24937 Flensburg). Gegenstand: Die Vermögensverwaltung sowie die Beratung in Vermögensangelegenheiten. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die der Erlaubnispflicht nach dem Rechtsberatungsgesetz unterliegen. Kapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer: 1. Luszczak, Helga, *XX.XX.XXXX, Stoltebüll; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten. Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 09.10.2007. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im elektronischen Bundesanzeiger..

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.