VR 4394

Nordmetall Verband der Metall- und Elektroindustrie e.V.

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-12-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-18

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. NORDMETALL Verband der Metall- und Elektro-Industrie e.V. Hamburg
  2. Nordetall e.V. Hamburg
  3. Nordmetall e.V. Hamburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 4394 NORDMETALL Verband der Metall- und Elektro-Industrie e.V., Hamburg (Kapstadtring 10, 22297 Hamburg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2007 sowi…
NORDMETALL Verband der Metall- und Elektro-Industrie e.V., Hamburg (Kapstadtring 10, 22297 Hamburg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 01.06.2007 und der Mitgliederversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 05.06.2007 und 06.06.2007 mit dem Verein METALL UNTERWESER Verband der Metall- und Elektro-Industrie e.V., Bremen, (Amtsgericht Bremen, VR 2365 HB) und dem Verein Verband der Metallindustriellen des Nordwestlichen Niedersachsens e.V., Wilhelmshaven (Amtsgericht Oldenburg, NZS VR 130072) verschmolzen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.