VR 14531

Norderstedter SV e.V.

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-12-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-18

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. NORD - SPORT e.V. Hamburg
  2. NORD-SPORT-VEREINE e.V. .Hamburg.Norderstedt. Hamburg
  3. Norderstredter SV e.V. Hamburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
VR 14531 VR 14531: Norderstedter SV e.V., Hamburg (Forstweg 11 a, 22850 Norderstedt
VR 14531: Norderstedter SV e.V., Hamburg (Forstweg 11 a, 22850 Norderstedt
Veränderungen
VR 14531 VR 14531: Norderstedter SV e.V., Hamburg (Forstweg 11 a, 22850 Norderstedt). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlü…
VR 14531: Norderstedter SV e.V., Hamburg (Forstweg 11 a, 22850 Norderstedt). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 06.06.2020 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.06.2020 mit dem FFC Nordlichter Norderstedt e.V. mit Sitz in Norderstedt (Amtsgericht Kiel, VR 319 NO) verschmolzen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.