HRB 208360

NOR Verwaltungs GmbH

Amtsgericht Hildesheim · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Sarstedt

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Registerdaten

Sitz
Sarstedt
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-23

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Wert-Investition II. Verwaltungs GmbH Sarstedt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 132 IN 50/25 · NOR Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
132 IN 50/25
Wirksam am
17.04.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRB 208360
132 IN 50/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NOR Verwaltungs GmbH, vorm. Wert-Investition II, Verwaltungs GmbH, Käthe-Paulus-Str. 2A, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 208360), vertr. d.: Werner Ströer, Gerhard-Hauptmann-Str. 10, 31137 Hildesheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hildesheim eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 16.04.2026

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Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.