HRB 5755

Nölling Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung

Amtsgericht Hagen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hagener Straße 2, 58339 Breckerfeld

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Breckerfeld
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
08.08.2011
Datenstand
2025-02-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Bernd Nölling

Breckerfeld

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Jürgen Nölling

Köln

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-26

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Fortführung des Betriebs der im Handelsregister des Amtsgerichts Schwelm unter HRA 1148 eingetragenen offenen Handelsgesellschaft Gebr. Nölling in Breckerfeld, nämlich des Betriebs einer Passondreherei. Die Gesellschaft ist berechtigt, Dienstleistungen jeder Art auszuführen. Sie ist ferner berechtigt, sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen, solche Unternehmen zu erwerben oder neu zu gründen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 100 IN 48/11 · Nölling Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
100 IN 48/11
Wirksam am
17.08.2026
Registerbezug
Hagen, HRB 5755
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 48/11

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 5755 eingetragenen Nölling Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hagener Str. 2, 58339 Breckerfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Nölling, Alte Schützenstr. 6, 58339 Breckerfeld und Jürgen Nölling, Brüder-Grimm-Str. 44, 50997 Köln

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 800.983,73 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 406.000,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

100 IN 48/11
Amtsgericht Hagen, 17.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 100 IN 48/11 · Nölling Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
100 IN 48/11
Wirksam am
10.08.2026
Registerbezug
Hagen, HRB 5755
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 48/11

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 5755 eingetragenen Nölling Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hagener Str. 2, 58339 Breckerfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Nölling, Alte Schützenstr. 6, 58339 Breckerfeld und Jürgen Nölling, Brüder-Grimm-Str. 44, 50997 Köln

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schunck, Ritzenhoff & Kollegen, Bahnhofstr. 30, 58095 Hagen

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thomas Neumann, Altenaer Str. 31, 58507 Lüdenscheid

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx €
Endbetrag xxx€

Auf die Vergütung ist ein Vorschuss i.H.v. xxxEuro anzurechnen.

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 03.08.2011 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse xxx €.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx€ (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 79 Gläubigern auf 2.600,00 €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf xxxund damit auf den Betrag von xxx € gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 19.03.2026 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 eingesehen werden.

100 IN 48/11
Amtsgericht Hagen, 07.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 100 IN 48/11 · Nölling Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
100 IN 48/11
Wirksam am
10.08.2026
Registerbezug
Hagen, HRB 5755
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 48/11

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 5755 eingetragenen Nölling Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hagener Str. 2, 58339 Breckerfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Nölling, Alte Schützenstr. 6, 58339 Breckerfeld und Jürgen Nölling, Brüder-Grimm-Str. 44, 50997 Köln

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schunck, Ritzenhoff & Kollegen, Bahnhofstr. 30, 58095 Hagen

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
09.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

100 IN 48/11
Amtsgericht Hagen, 07.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 100 IN 48/11 · Nölling Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
100 IN 48/11
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Hagen, HRB 5755

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 100 IN 48/11 · Nölling Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
100 IN 48/11
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Hagen, HRB 5755

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5755 Nölling Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Breckerfeld, Hagener Straße 2, 58339 Breckerfeld. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (100 IN 48/11) vom 03.08.2011 ist über das Vermögen der Gesells…
Nölling Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Breckerfeld, Hagener Straße 2, 58339 Breckerfeld. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (100 IN 48/11) vom 03.08.2011 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 100 IN 48/11 · Nölling Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
100 IN 48/11
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Hagen, HRB 5755

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5755 Nölling Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Breckerfeld (Hagener Straße 2, 58339 Breckerfeld). Nicht mehr Geschäftsführer: Nölling, Dieter, Kaufmann, Breckerfeld. Bestellt zum Geschäftsführer: Nöl…
Nölling Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Breckerfeld (Hagener Straße 2, 58339 Breckerfeld). Nicht mehr Geschäftsführer: Nölling, Dieter, Kaufmann, Breckerfeld. Bestellt zum Geschäftsführer: Nölling, Bernd, Breckerfeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Nölling, Bernd, Breckerfeld, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5755 Nölling Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Breckerfeld (Hagener Straße 2, 58339 Breckerfeld). Prokura erloschen: Tobies, Heinz-Günter, Breckerfeld, *XX.XX.XXXX.
Nölling Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Breckerfeld (Hagener Straße 2, 58339 Breckerfeld). Prokura erloschen: Tobies, Heinz-Günter, Breckerfeld, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.