HRB 50167
noa factoring Aktiengesellschaft
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Niederkasseler Lohweg 185, 40547 DüsseldorfGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Düsseldorf
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft (AG)
- Letzte Eintragung
- 05.11.2010
- Datenstand
- 2025-10-29
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Frédéric Lodewyk
Beaufays/Belgien
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft wird durch den oder die Vorstandsmitglieder vertreten. Der Aufsichtsrat kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis oder die Befugnis zur Vertretung mit einem Prokuristen erteilen. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, die Gesellschaft und Dritte bei Rechtsgeschäften untereinander gleichzeitig zu vertreten ( Befreiung von § 181 2. Alt. BGB).
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Quorum Aktiengesellschaft Düsseldorf
Gegenstand des Unternehmens
Unternehmensberatung und Factoring.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 503 IN 290/10 · noa factoring AG · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 290/10
- Wirksam am
- 17.03.2023
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 50167
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 50167 eingetragenen noa factoring AG, Niederkasseler Lohweg 185, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Frederic Lodewyk, Rue Corix Michel 5, 452 Baufys, Belgien
ist auf die bei Beendigung des Amtes endgültig festzusetzende Vergütung
-in Abänderung des Beschlusses vom 22.02.2023- dem Mitglied des Gläubigerausschusses Oliver Liebig-Erstling auf die bei Beendigung des Amtes endgültig festzusetzende Vergütung und Auslagen folgender Vorschuss festgesetzt:
Vorschuss
Hiervon 75% mit
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Nach allgemeinen Ansicht kann ihnen schon während der Dauer des Verfahrens ein Vorschuss festgesetzt werden. Gemäß § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 35,00 EUR und 95,00 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Auf den Beschluss vom 22.02.2023 und dessen Begründung wird verwiesen.
Ein Stundensatz von 190,00 EUR wird vorliegend für angemessen gehalten.
Bei Abfassung des Beschlusses ist das Gericht aber fälschlicherweise von einer Stundenanzahl von 192 ausgegangen. Der Antragsteller hat jedoch geleistete Stunden im Umfang von 321 glaubhaft gemacht.
Der Beschluss war daher entsprechend abzuändern.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation als Vorschuss ein Stundensatz von 190,00 EUR angemessen ist. Für 321 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
503 IN 290/10
Amtsgericht Düsseldorf, 16.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 503 IN 290/10 · noa factoring AG · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 290/10
- Wirksam am
- 08.03.2023
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 50167
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 50167 eingetragenen noa factoring AG, Niederkasseler Lohweg 185, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Frederic Lodewyk, Rue Corix Michel 5, 452 Baufys, Belgien
wird dem Mitglied des Gläubigerausschusses Oliver Liebig-Erstling, Kattenburg 1, 50667 Köln auf die bei Beendigung des Amtes endgültig festzusetzende Vergütung und Auslagen folgender Vorschuss festgesetzt:
Vorschuss
Hiervon 75 % mit
Der darüber hinausgehende Antrag wird zurückgewiesen.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Nach allgemeinen Ansicht kann ihnen schon während der Dauer des Verfahrens ein Vorschuss festgesetzt werden.
Gemäß § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung a.F. beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 35,00 EUR und 95,00 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen. Da es sich vorliegend bezüglich des Umfangs und der Schwierigkeit der Tätigkeit der Gläubigerausschussmitglieder nicht um ein reguläres Verfahren handelt, kann ein höherer Stundensatz angesetzt werden.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation als Vorschuss ein Stundensatz von 190,00 EUR angemessen ist. Dies entspricht dem doppelten Stundensatz, der vom Gesetz für ein reguläres Verfahren nach altem Recht als Höchstsatz vorgesehen ist. Er trägt auch der Qualifikation des Antragstellers als Unternehmensberater ausreichend Rechnung. Ein darüber hinausgehender Anspruch wird nicht gesehen.Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 290/10
Amtsgericht Düsseldorf, 22.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 503 IN 290/10 · noa factoring AG · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 290/10
- Wirksam am
- 01.02.2017
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 50167
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 50167
eingetragenen noa factoring AG, Niederkasseler Lohweg 185, 40547 Düsseldorf,
gesetzlich vertreten durch den Vorstand Dr. Frederic Lodewyk
soll eine Abschlagverteilung stattfinden.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der
Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 73.983.695,89 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 5.996.649,69 EUR zur
Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis sowie die Zustimmungserklärungen sämtlicher
Gläubigerausschussmitglieder zur Abschlagsverteilung sind auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227
Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.335 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
503 IN 290/10
Amtsgericht Düsseldorf, 31.01.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 503 IN 290/10 · noa factoring AG · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 290/10
- Wirksam am
- 28.09.2016
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 50167
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 50167
eingetragenen noa factoring AG, Niederkasseler Lohweg 185, 40547 Düsseldorf,
gesetzlich vertreten durch den Vorstand Dr. Frederic Lodewyk
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 29.11.2016. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.335 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel
angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227
Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.335 eingesehen werden.
503 IN 290/10
Amtsgericht Düsseldorf, 27.09.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 503 IN 290/10 · noa factoring AG · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 290/10
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 50167
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 50167 noa factoring Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Niederkasseler Lohweg 185, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen kraft Gesetzes aufgelölöst. Von Amt…
Insolvenzbekanntmachung 503 IN 290/10 · noa factoring AG · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 290/10
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 50167
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 503 IN 290/10 · noa factoring AG · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 290/10
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 50167
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 50167 Quorum Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Niederkasseler Lohweg 185, 40547 Düsseldorf.Die Hauptversammlung vom 15.01.2010 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschloss…
HRB 50167 Quorum Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Niederkasseler Lohweg 185, 40547 Düsseldorf.Geschäftsanschrift: Niederkasseler Lohweg 185, 40547 Düsseldorf. Einzelprokura: Revermann, Ansgar, Voltlage, *XX.XX.XXXX. Pr…
HRB 50167 Quorum Aktiengesellschaft, Düsseldorf (Niederkasseler Lohweg 185, 40547 Düsseldorf). Prokura erloschen: Beuttenmüller, Jens, Uhingen, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Ahlers, Michael, Berlin, *XX.XX.XXXX; Langron…
HRB 50167 Quorum Aktiengesellschaft, Düsseldorf (Niederkasseler Lohweg 185, 40547 Düsseldorf). Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 50167 Quorum Aktiengesellschaft, Düsseldorf (Niederkasseler Lohweg 185, 40547 Düsseldorf). Einzelprokura: Beuttenmüller, Jens, Uhingen, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.