HRB 207817

NMB Bodescu GmbH

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Papenburg

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Registerdaten

Sitz
Papenburg
Datenstand
2024-03-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-21

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 9 IN 10/24 · NMB Bodescu GmbH · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 10/24
Wirksam am
06.06.2024
Registerbezug
Osnabrück, HRB 207817
9 IN 10/24: Über das Vermögen der NMB Bodescu GmbH, Russellstraße 36, 26871 Papenburg (AG Osnabrück, HRB 207817), vertr. d.: Nicolae Marius Bodescu, Russellstraße 36, 26871 Papenburg, (Geschäftsführer), ist am 03.06.2024 um 18:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. (FH) Leonhard Wehlage, Hügelweg 11, 49809 Lingen (Ems), Tel.: 0591/90010000, Fax: 0591/90010001, E-Mail: kontakt@wk-legal.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.07.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 05.06.2024

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Neueintragungen
HRB 207817 NMB Bodescu GmbH, Papenburg, Russellstraße 36, 26871 Papenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2008, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2013 hat…
NMB Bodescu GmbH, Papenburg, Russellstraße 36, 26871 Papenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2008, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Rhauderfehn (bisher Amtsgericht Aurich HRB 201532) nach Papenburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Russellstraße 36, 26871 Papenburg. Gegenstand: Durchführung von Lohnschweißarbeiten, Einbau von genormten Baufertigteilen, Reinigungsarbeiten und Montage sowie der Import und Export von Waren aller Art, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Lohnschweißarbeiten, Einbau von genormten Baufertigteilen, Reinigungsarbeiten und Montage stehen, darüber hinaus der Import und Export von Haushaltswaren und Autozubehör. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Bodescu, Nicolae Marius, Aschendorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

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