HRB 175669

NiS Gebäudereinigung GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-03-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-17

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 1506 IN 1736/18 · NiS Gebäudereinigung GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1506 IN 1736/18
Wirksam am
20.02.2023
Registerbezug
München, HRB 175669
Veröffentlichung gem. § 188 InsO
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NiS Gebäudereinigung GmbH, Schäufeleinstraße 1, 80687 München, findet eine Abschlagszahlung in Höhe von 15 % statt. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 5.790.679,68 EUR. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München - Insolvenzgericht - Geschäftsnummer 1506 IN 1736/18 niedergelegt.
Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1506 IN 1736/18 · NiS Gebäudereinigung GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1506 IN 1736/18
Wirksam am
11.08.2022
Registerbezug
München, HRB 175669
1506 IN 1736/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NiS Gebäudereinigung GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Schäufeleinstraße 1, 80687 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 175669
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schwarzer Andreas, Nymphenburger Straße 20, 80335 München, Gz.: 141-18/sch

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 27-76 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.09.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1506 IN 1736/18 · NiS Gebäudereinigung GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1506 IN 1736/18
Wirksam am
17.05.2022
Registerbezug
München, HRB 175669
1506 IN 1736/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NiS Gebäudereinigung GmbH, Schäufeleinstraße 1, 80687 München, derzeit führungslos, Gesellschafter: Margareta Vrabac und Nikola Vrabac
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 175669
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schwarzer Andreas, Nymphenburger Straße 20, 80335 München, Gz.: 141-18/sch

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Oliver Schartl, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 06.04.2022 (Blatt 240/254 d. A.).
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen. Zur Zusammensetzung der Berechnungsgrundlage wird auf den Vergütungsantrag vom 06.04.2022 (Blatt 242/245 d. A.) verwiesen.Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 InsVV erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % der Vergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV bezogen auf das Vermögen, auf welches sich seine Tätigkeit während des Insolvenzverfahrens erstreckt.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um insgesamt 80 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 06.04.2022 (Blatt 246/251 d. A.) wird Bezug genommen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um insgesamt 80 % gerechtfertigt.
Im einzelnen sind folgende Erhöhungstatbestände angefallen:
> Sachverhaltsaufklärung in Bezug auf Vermögenswerte/obstruktive Schuldnerin (60 %):
Zur Begründung wird auf den Vergütungsantrag vom 06.04.2022 (Blatt 246/250 d. A.) verwiesen.
Die Ermittlung und Sicherung der Vermögenswerte durch den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgte für diesen mit erheblichen Schwierigkeiten, da die Geschäftsleitung der Schuldnerin ihre Mitwirkung vollständig verweigerte.
Trotz vielfacher Aufforderungen wurden dem vorläufigen Insolvenzverwalter durch die Geschäftsführerin der Schuldnerin nahezu keine Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt. Soweit Angaben gemacht wurden, erwiesen sich diese überwiegend als unvollständig beziehungsweise unzutreffend.
Ein Zuschlag in Höhe von 60 % erschien dem Gericht angemessen.
> Vorbereitung der Geltendmachung von Haftungs- und Anfechtungsansprüchen (20 %):
Zur Begründung wird auf den Vergütungsantrag vom 06.04.2022 (Blatt 250/251 d. A.) verwiesen.
Zur Ermittlung der etwaigen Haftungs- und Anfechtungsansprüche mussten durch den vorläufigen Insolvenzverwalter Gerichtsakten beigezogen, der für den Sitz der Schuldnerin zuständige Gerichtsvollzieher sowie das Hauptzollamt angeschrieben und um Erteilung von Auskünften gebeten werden.
Nach Auswertung dieser umfangreichen Unterlagen konnte die Geltendmachung von Insolvenzanfechtungsansprüchen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter vorbereitet und mit der Durchsetzung unmittelbar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begonnen werden.
Für diesen Mehraufwand ist ein Übersteigen des Regelsatzes um 20 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 175669 HRB 175669: NiS Gebäudereinigung GmbH, München, Schäufeleinstraße 1, 80687 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 08.10.2018 (Az. 1509 IN 1736/18) das In…
HRB 175669: NiS Gebäudereinigung GmbH, München, Schäufeleinstraße 1, 80687 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 08.10.2018 (Az. 1509 IN 1736/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1506 IN 1736/18 · NiS Gebäudereinigung GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1506 IN 1736/18
Wirksam am
10.10.2018
Registerbezug
München, HRB 175669
1506 IN 1736/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NiS Gebäudereinigung GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, 80687 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 175669
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schwarzer Andreas, Nymphenburger Straße 20, 80335 München,

hat der Insolvenzverwalter am 08.10.2018 angezeigt, dass voraussichtlich
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Löschungen von Amts wegen
HRB 175669 HRB 175669: NiS Gebäudereinigung GmbH, München, Schäufeleinstraße 1, 80687 München. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Vrabac, Margareta, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 175669: NiS Gebäudereinigung GmbH, München, Schäufeleinstraße 1, 80687 München. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Vrabac, Margareta, München, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1506 IN 1736/18 · NiS Gebäudereinigung GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1506 IN 1736/18
Wirksam am
20.08.2018
Registerbezug
München, HRB 175669
Az.: 1506 IN 1736/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

Freistaat Bayern vert.d.d. Finanzamt München, Winzererstr. 47 a, 80797 München,
Gz.: 143/166/80659-VOX40-1124/18 Ins
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
NiS Gebäudereinigung GmbH, Schäufeleinstraße 1, 80687 München, vertreten durch
die Geschäftsführerin Vrabac Margareta,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 175669
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schwarzer Andreas, Nymphenburger Straße 20, 80335 München, Gz.:
141-18/sch
Geschäftszweig: Gebäudereinigung

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 20.08.2018 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Oliver Schartl,
Schwanthalerstraße 32, 80336 München, Telefondurchwahl: +49(89)54511121,
Telefon: +49(89)545110, Telefax: +49(89)54511444, Email:
oliver.schartl@mhbk.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.08.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 175669 NiS Gebäudereinigung GmbH, München, Schäufeleinstraße 1, 80687 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nikola, Vrabac, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Vrabac, Margareta, München, *XX.XX.XXX…
NiS Gebäudereinigung GmbH, München, Schäufeleinstraße 1, 80687 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nikola, Vrabac, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Vrabac, Margareta, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 175669 NiS Gebäudereinigung GmbH, München, Schäufeleinstraße 1, 80687 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Vrabac, Margareta, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Nikola, Vrabac, München, *XX.XX.XXX…
NiS Gebäudereinigung GmbH, München, Schäufeleinstraße 1, 80687 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Vrabac, Margareta, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Nikola, Vrabac, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 175669 NiS Gebäudereinigung GmbH, München (Schäufeleinstraße 1, 80687 München). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.10.2007 mit Nachtrag vom 06.10.2008. Gegenstand des Unternehmens: B…
NiS Gebäudereinigung GmbH, München (Schäufeleinstraße 1, 80687 München). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.10.2007 mit Nachtrag vom 06.10.2008. Gegenstand des Unternehmens: Baufeinreinigung, Baugrobreinigung, Glasreinigung, Unterhaltsreinigung und Fassadenreinigung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Vrabac, Margareta, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.