HRB 244931

Nill-Tech GmbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Holzgerlingen

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Holzgerlingen
Datenstand
2024-03-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-24 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

3 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Veränderungen
HRB 244931 HRB 244931: Nill-Tech GmbH, Holzgerlingen, Tübinger Straße 126, 71088 Holzgerlingen. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 9 IN 63/18) aufgelö…
HRB 244931: Nill-Tech GmbH, Holzgerlingen, Tübinger Straße 126, 71088 Holzgerlingen. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 9 IN 63/18) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 175/18 · Nill-Tech GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
9 IN 175/18
Wirksam am
07.03.2018
Registerbezug
Stuttgart, HRB 244931
9 IN 175/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

Nill-Tech GmbH, Tübinger Str. 126, 71088 Holzgerlingen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 244931
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 05.03.2018 um 12:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Frank Raff
Olgastraße 33, 70182 Stuttgart
Telefon: 0711 34211900, Fax: 0711 34211950

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 05.03.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 244931 HRB 244931: Nill-Tech GmbH, Holzgerlingen, Max-Eyth-Str. 23, 71088 Holzgerlingen. Neue Geschäftsanschrift: Tübinger Straße 126, 71088 Holzgerlingen.
HRB 244931: Nill-Tech GmbH, Holzgerlingen, Max-Eyth-Str. 23, 71088 Holzgerlingen. Neue Geschäftsanschrift: Tübinger Straße 126, 71088 Holzgerlingen.
Veränderungen
HRB 244931 HRB 244931:Nill-Tech GmbH, Holzgerlingen, Max-Eyth-Str. 23, 71088 Holzgerlingen.Stammkapital nun:32.000,00EURAllgemeine Vertretungsregelung geändert;nun:Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritter allei…
HRB 244931:Nill-Tech GmbH, Holzgerlingen, Max-Eyth-Str. 23, 71088 Holzgerlingen.Stammkapital nun:32.000,00EURAllgemeine Vertretungsregelung geändert;nun:Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritter allein. Sind mehrere Geschäftsführerbestellt, vertreten zwei gemeinsam oderein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.Vertretungsbefugnis geändert beiGeschäftsführer:Nill, Wolf Eberhard, Stuttgart, *XX.XX.XXXXeinzelvertretungsberechtigt.Einzelprokura:Müller, Martin, Eningen u.A., *XX.XX.XXXXDurch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom17.11.2014 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt.Das Stammkapital ist durch Beschluss derGesellschafterversammlung vom gleichen Tagum 1.322,49 EUR auf 32.000,00 EURerhöht und § 3 des Gesellschaftsvertrages(Stammkapital) entsprechend geändert.Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2014 hatdie Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5(Übertragung von Geschäftsanteilen), § 6(Vorkaufsrecht), § 7 (jetzt: Austritt,Gesellschafterausschluss und Einziehung vonGeschäftsanteilen), § 8 (Entgelt bei Ausscheideneines Gesellschafters), § 9 (Verpfändung vonGeschäftsanteilen), § 11 (Vertretung undGeschäftsführung der Gesellschaft), § 12 (Bestellungund Abberufung der Geschäftsführer), § 13(Gesellschafterversammlung, Beschlussfassung), §14 (Aufstellung des Jahresabschlusses,Gewinnverwendung), § 15 (jetzt: Kapitalerhöhungen),§ 18 (Tod eines Gesellschafters) und § 19(Bekanntmachungen) beschlossen.§ 16 (Verdeckte Gewinnausschüttungen) wurdeaufgehoben.
Veränderungen
HRB 244931 Nill-Tech GmbH, Holzgerlingen, Robert-Bosch-Str. 11, 71088 Holzgerlingen. Neue Geschäftsanschrift:Max-Eyth-Str. 23, 71088 Holzgerlingen
Nill-Tech GmbH, Holzgerlingen, Robert-Bosch-Str. 11, 71088 Holzgerlingen. Neue Geschäftsanschrift:Max-Eyth-Str. 23, 71088 Holzgerlingen

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.