VR 200134

Niedernberger Seengemeinschaft e.V.

Amtsgericht Aschaffenburg · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Niedernberg

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Registerdaten

Sitz
Niedernberg
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
20.05.2024
Datenstand
2025-09-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Mario Hopfer

Sulzbach a. Main

Vorstand

Vadim Hoffmann

Sulzbach a. Main

Vorstand

Viktor Holzmann

Kleinwallstadt

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Verein wird durch den 1. Vorsitzende allein oder zwei weitere Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
VR 200134 Niedernberger Seengemeinschaft e.V., Niedernberg (Hauptstr. 9, 63843 Niedernberg). Entstanden durch Verschmelzung der Seegemeinschaft Niedernberg-Sulzbach e.V. mit Sitz in Niedernberg (AG Aschaffenburg VR 20…
Niedernberger Seengemeinschaft e.V., Niedernberg (Hauptstr. 9, 63843 Niedernberg). Entstanden durch Verschmelzung der Seegemeinschaft Niedernberg-Sulzbach e.V. mit Sitz in Niedernberg (AG Aschaffenburg VR 20310) mit dem Angelsportverein Niedernberg e.V. mit Sitz in Niedernberg (AG Aschaffenburg VR 20074) aufgrund Verschmelzungsvertrag vom 19.02.2008 und Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 09.11.2007 und 18.01.2008. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.