VR 200134
Niedernberger Seengemeinschaft e.V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Niedernberg
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Niedernberg
- Rechtsform
- eingetragener Verein (e.V.)
- Letzte Eintragung
- 20.05.2024
- Datenstand
- 2025-09-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Mario Hopfer
Sulzbach a. Main
Vadim Hoffmann
Sulzbach a. Main
Viktor Holzmann
Kleinwallstadt
Allgemeine Vertretungsregelung
- Der Verein wird durch den 1. Vorsitzende allein oder zwei weitere Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-19 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-21 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 200134 Niedernberger Seengemeinschaft e.V., Niedernberg (Hauptstr. 9, 63843 Niedernberg). Entstanden durch Verschmelzung der Seegemeinschaft Niedernberg-Sulzbach e.V. mit Sitz in Niedernberg (AG Aschaffenburg VR 20…
Niedernberger Seengemeinschaft e.V., Niedernberg (Hauptstr. 9, 63843 Niedernberg). Entstanden durch Verschmelzung der Seegemeinschaft Niedernberg-Sulzbach e.V. mit Sitz in Niedernberg (AG Aschaffenburg VR 20310) mit dem Angelsportverein Niedernberg e.V. mit Sitz in Niedernberg (AG Aschaffenburg VR 20074) aufgrund Verschmelzungsvertrag vom 19.02.2008 und Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 09.11.2007 und 18.01.2008. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.