HRB 20074
NGENA GmbH
aktuell 29 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Hahnstraße 40, 60528 FrankfurtGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bonn
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 20.07.2023
- Datenstand
- 2025-09-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Bart Wessel de Graaff
Bad Homburg
Marcus Hacke
Kronberg
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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- Minerva Telekommunikationdienste GmbH Bonn
Gegenstand des Unternehmens
die Bereitstellung und der Betrieb einer globalen Service-Plattform zur Lieferung von Netzwerktransportleistungen, Netzwerkservices und Mehrwertdiensten für Dienstleister der Telekommunikations- und IT-Industrie weltweit.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 810 IN 457/23 N-4-5 · NGENA GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 457/23 N-4-5
- Wirksam am
- 30.07.2026
- Registerbezug
- Bonn, HRB 20074
vertreten durch:
1. Dr. Marcus Hacke, Oberhöchstädter Straße 40a, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer),
2. Bart Wessel de Graaff, 117 Klack Rd, Breckenridge, CO 80424 , VEREINIGTE STAATEN, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 12.10.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 26.10.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 29.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 457/23 N-13-5 · NGENA GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 457/23 N-13-5
- Wirksam am
- 24.07.2025
- Registerbezug
- Bonn, HRB 20074
vertreten durch:
1. Dr. Marcus Hacke, Oberhöchstädter Straße 40a, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer),
2. Bart Wessel de Graaff, 117 Klack Rd, Breckenridge, CO 80424 , VEREINIGTE STAATEN, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter unter Abänderung der bisherigen Festsetzung festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Die mit Beschluss vom 21.07.2023 und 14.08.2024 festgesetzten Vergütungen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind auf den obigen Betrag anzurechnen.
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 23.502.278,14 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der Betriebsfortführung, der komplexen Konzernstruktur, dem vielfältigen Auslandsbezug inklusive Auslandsbeteilungen an anderen Gesellschaften, der umfangreichen internationalen Investorensuche und der arbeitsaufwendigen Sicherung des Vermögens die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 165 % auf insgesamt 190%. Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend. Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 24.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 457/23 N-13-5 · NGENA GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 457/23 N-13-5
- Wirksam am
- 06.03.2025
- Registerbezug
- Bonn, HRB 20074
vertreten durch:
1. Dr. Marcus Hacke, Oberhöchstädter Straße 40a, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer),
2. Bart Wessel de Graaff, 117 Klack Rd, Breckenridge, CO 80424 , VEREINIGTE STAATEN, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 28.04.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 12.05.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 04.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 810 IN 457/23 N-13-5 · NGENA GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 457/23 N-13-5
- Wirksam am
- 28.02.2025
- Registerbezug
- Bonn, HRB 20074
vertreten durch:
1. Dr. Marcus Hacke, Oberhöchstädter Straße 40a, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer),
2. Bart Wessel de Graaff, 117 Klack Rd, Breckenridge,
CO 80424, VEREINIGTE STAATEN, (Geschäftsführer),
ist Termin zur Erörterung und Abstimmung über den vom Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplan bestimmt auf
Dienstag, 25.03.2025, 11:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Gemäß § 235 Abs. 3 InsO werden hiermit die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Insolvenzverwalter sowie die Schuldnerin geladen.
Hinweis gem. § 240 InsO:
Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können. Über den geänderten Plan kann noch im selben Termin abgestimmt werden.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO:
Die Gläubiger und die Schuldnerin werden darauf hingewiesen, dass das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 1-3 InsO gegen eine gerichtliche Planbestätigung (§ 248 InsO) nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.02.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 457/23 N-13-5 · NGENA GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 457/23 N-13-5
- Wirksam am
- 15.08.2024
- Registerbezug
- Bonn, HRB 20074
vertreten durch:
1. Dr. Marcus Hacke, Oberhöchstädter Straße 40a, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer),
2. Bart Wessel de Graaff, 117 Klack Rd, Breckenridge, CO 80424 , VEREINIGTE STAATEN, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 10.920.030,61 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der Betriebsfortführung, der komplexen Konzernstruktur, dem vielfältigen Auslandsbezug inklusive Auslandsbeteilungen an anderen Gesellschaften, der umfangreichen internationalen Investorensuche und der arbeitsaufwendigen Sicherung des Vermögens die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 165 % auf insgesamt 190%.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 14.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 457/23 N-13-5 · NGENA GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 457/23 N-13-5
- Wirksam am
- 09.10.2023
- Registerbezug
- Bonn, HRB 20074
Amtsgericht Frankfurt am Main , 02.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 810 IN 457/23 N-13-5 · NGENA GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 457/23 N-13-5
- Wirksam am
- 24.07.2023
- Registerbezug
- Bonn, HRB 20074
vertreten durch:
1. Dr. Marcus Hacke, Oberhöchstädter Straße 40a, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer),
2. Bart Wessel de Graaff, 117 Klack Rd, Breckenridge, CO 80424 , VEREINIGTE STAATEN, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 21.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 457/23 N-13-5 · NGENA GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 457/23 N-13-5
- Wirksam am
- 12.07.2023
- Registerbezug
- Bonn, HRB 20074
vertreten durch:
1. Dr. Marcus Hacke, (Geschäftsführer),
2. Bart Wessel de Graaff, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Wellensiek Rechtsanwälte, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@wellensiek.de, Internet: www.wellensiek.com
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis 24.07.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, den 08.08.2023, 09:00 Uhr, Saal 202, Gebäude A eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt abgehalten:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet, § 5 Abs. 2 InsO.
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum Termin am 08.08.2023 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Gebäude F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen.
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 07.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 457/23 N-13-5 · NGENA GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 457/23 N-13-5
- Wirksam am
- 04.07.2023
- Registerbezug
- Bonn, HRB 20074
Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 457/23 N-13-5 · NGENA GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 457/23 N-13-5
- Wirksam am
- 30.06.2023
- Registerbezug
- Bonn, HRB 20074
Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 457/23 N-13-5 · NGENA GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 457/23 N-13-5
- Wirksam am
- 27.06.2023
- Registerbezug
- Bonn, HRB 20074
Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 457/23 N-13-5 · NGENA GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 457/23 N-13-5
- Wirksam am
- 08.05.2023
- Registerbezug
- Bonn, HRB 20074
Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 457/23 N-13-5 · NGENA GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 457/23 N-13-5
- Wirksam am
- 28.04.2023
- Registerbezug
- Bonn, HRB 20074
Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.04.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 20074 HRB 20074: NGENA GmbH, Bonn, Hahnstraße 40, 60528 Frankfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stamm…
HRB 20074 HRB 20074: NGENA GmbH, Bonn, Hahnstraße 40, 60528 Frankfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stamm…
HRB 20074 HRB 20074: NGENA GmbH, Bonn, Hahnstraße 40, 60528 Frankfurt. Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.02.2021 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 28.02.2023 gegen Geld- …
HRB 20074 HRB 20074: NGENA GmbH, Bonn, Hahnstraße 40, 60528 Frankfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammk…
HRB 20074 HRB 20074: NGENA GmbH, Bonn, Hahnstraße 40, 60528 Frankfurt. Prokura erloschen: Möller, Thomas, Eschborn, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Grätz, Maja, Köln, *XX.XX.XXXX. Gesam…
HRB 20074 HRB 20074: NGENA GmbH, Bonn, Hahnstraße 40, 60528 Frankfurt. Personendaten geändert: Geschäftsführer: de Graaff, Bart Wessel, Bad Homburg, *XX.XX.XXXX. Personendaten geändert: Gesamtprokura gemeinsam mit ein…
HRB 20074 HRB 20074: NGENA GmbH, Bonn, Hahnstraße 40, 60528 Frankfurt. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 20074 HRB 20074: NGENA GmbH, Bonn, Hahnstraße 40, 60528 Frankfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Aufsichtsrat) beschlossen. Weiter wurde der Ges…
HRB 20074 HRB 20074: NGENA GmbH, Bonn, Hahnstraße 40, 60528 Frankfurt. Nicht mehr Geschäftsführer: Adriani, Alessandro, Singapur, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: de Graaff, Bart Wessel, Utrecht / Niederland…
HRB 20074 HRB 20074: NGENA GmbH, Bonn, Hahnstraße 40, 60528 Frankfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 20074 HRB 20074: NGENA GmbH, Bonn, Hahnstraße 40, 60528 Frankfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammk…
HRB 20074 HRB 20074: NGENA GmbH, Bonn, Hahnstraße 40, 60528 Frankfurt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Hübner, Oliver, Köln, *XX.XX.XXXX; Möller, Thomas, Eschborn, *XX.XX.XXXX.
HRB 20074 HRB 20074: NGENA GmbH, Bonn, Hahnstraße 40, 60528 Frankfurt. Bestellt zum Geschäftsführer: Adriani, Alessandro, Singapur, *XX.XX.XXXX.
HRB 20074 HRB 20074: NGENA GmbH, Bonn, Alfred-Herrhausen-Allee 7, 65760 Eschborn. Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung…
HRB 20074 HRB 20074: Minerva Telekommunikationdienste GmbH, Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) Z…
HRB 20074 Minerva Telekommunikationdienste GmbH, Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.04.2013. Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 140, …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.