HRB 215842

NEXUSTEC GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 22 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Unterföhring

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Registerdaten

Sitz
Unterföhring
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. NEXUSTEC GmbH München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

22
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1508 IN 2717/25 · NEXUSTEC GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 2717/25
Wirksam am
07.10.2025
Registerbezug
München, HRB 215842
1508 IN 2717/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NEXUSTEC GmbH, Stefan-George-Ring 2, 81929 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kaltenecker Maximilian
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 215842
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart

hat der Insolvenzverwalter am 01.10.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 07.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1508 IN 2717/25 · NEXUSTEC GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 2717/25
Wirksam am
01.10.2025
Registerbezug
München, HRB 215842
1508 IN 2717/25

In dem Verfahren über den Antrag d.

NEXUSTEC GmbH, Stefan-George-Ring 2, 81929 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kaltenecker Maximilian
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 215842
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart
Geschäftszweig/Beschäftigung: Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Protokoll- und Navigationssystemen für sicherheitsrelevante Arbeitsabläufe
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2025 um 10.40 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Pechartscheck Ulf
Nymphenburger Straße 5, 80335 München
Telefon: +49(89)30905860
Telefax: +49(89)309058610
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 16.10.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 20.11.2025, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 20.11.2025, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 25.07.2025 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1508 IN 2717/25 · NEXUSTEC GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 2717/25
Wirksam am
31.07.2025
Registerbezug
München, HRB 215842
1508 IN 2717/25

In dem Verfahren über den Antrag d.

NEXUSTEC GmbH, Stefan-George-Ring 2, 81929 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kaltenecker Maximilian
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 215842
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 31.07.2025 um 12:50 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Ulf Pechartscheck, Nymphenburger Straße 5, 80335 München, Telefon: +49(89)30905860, Telefax: +49(89)309058610.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 31.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 215842 HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, Unterföhring, Landkreis München, Feringastraße 11 a, 85774 Unterföhring. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Biedermann, Hermann, Anzing, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Kalten…
HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, Unterföhring, Landkreis München, Feringastraße 11 a, 85774 Unterföhring. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Biedermann, Hermann, Anzing, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Kaltenecker, Maximilian, Fürth, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 215842 HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, Unterföhring, Landkreis München, Feringastraße 11 a, 85774 Unterföhring. Auf Grund der von den Gesellschafterversammlungen vom 20.12.2016, 28.12.2018 und 17.05.2021 erteilten Ermäc…
HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, Unterföhring, Landkreis München, Feringastraße 11 a, 85774 Unterföhring. Auf Grund der von den Gesellschafterversammlungen vom 20.12.2016, 28.12.2018 und 17.05.2021 erteilten Ermächtigungen ist die Erhöhung des Stammkapitals um 142.376,00 EUR auf 553.132,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der Geschäftsführung vom 15.06.2021 ist die Satzung in §§ 5(Stammkapital) und 5c (Genehmigtes Kapital) geändert. §§ 5a (Genehmigtes Kapital) und 5b (Genehmigtes Kapital) der Satzung wurden ersatzlos aufgehoben. Neues Stammkapital: 553.132,00 EUR. Die Genehmigten Kapitalia vom 20.12.2016 und 28.12.2018 (Genehmigtes Kapital 2016/I und Genehmigtes Kapital 2018/I) sind damit ausgeschöpft. Das Genehmigte Kapital vom 17.05.2021 (Genehmigtes Kapital 2021/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 58.381,00 EUR.
Veränderungen
HRB 215842 HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München. Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 174.013,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Sitz) und …
HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München. Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 174.013,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 5 (Stammkapital, Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Unterföhring, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Feringastraße 11 a, 85774 Unterföhring. Neues Stammkapital: 410.756,00 EUR. Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.05.2021 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 08.05.2026 durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 160.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/I).
Veränderungen
HRB 215842 HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München. Auf Grund der von der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2016 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 3.250,00 EU…
HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München. Auf Grund der von der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2016 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 3.250,00 EUR auf 236.743,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der Geschäftsführung vom 19.05.2020 ist die Satzung in § 5 (Stammkapital) und 5 a (Genehmigtes Kapital) geändert. Neues Stammkapital: 236.743,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 20.12.2016 (Genehmigtes Kapital 2016/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 5.757,00 EUR.
Veränderungen
HRB 215842 HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Prinzregentenplatz 7 c/o ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, 81675 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München.
HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Prinzregentenplatz 7 c/o ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, 81675 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München.
Veränderungen
HRB 215842 HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Prinzregentenplatz 7 c/o ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, 81675 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kaltenbacher, Stefan, Starnberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Prinzregentenplatz 7 c/o ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, 81675 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kaltenbacher, Stefan, Starnberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 215842 HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Prinzregentenplatz 7 c/o ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, 81675 München. Bestellt: Geschäftsführer: Biedermann, Hermann, Anzing, *XX.XX.XXXX.
HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Prinzregentenplatz 7 c/o ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, 81675 München. Bestellt: Geschäftsführer: Biedermann, Hermann, Anzing, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 215842 HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Prinzregentenplatz 7 c/o ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, 81675 München. Auf Grund der von der Gesellschafterversammlung vom 28.12.2018 erteilten Ermächtigu…
HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Prinzregentenplatz 7 c/o ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, 81675 München. Auf Grund der von der Gesellschafterversammlung vom 28.12.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 40.000,00 EUR auf 233.493,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der Geschäftsführung vom 24.02.2019 mit Nachtrag vom 20.03.2019 ist die Satzung in §§ 5 (Stammkapital) und 5b Genehmigtes Kapital) geändert. Neues Stammkapital: 233.493,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 28.12.2018 (Genehmigtes Kapital 2018/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 35.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 215842 HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Prinzregentenplatz 7 c/o ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, 81675 München. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um …
HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Prinzregentenplatz 7 c/o ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, 81675 München. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 193.493,00 EUR. Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.12.2018 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2023 durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 75.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I).
Veränderungen
HRB 215842 HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Prinzregentenplatz 7 c/o ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, 81675 München. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um …
HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Prinzregentenplatz 7 c/o ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, 81675 München. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 143.493,00 EUR.
Veränderungen
HRB 215842 HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Prinzregentenplatz 7 c/o ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, 81675 München. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um …
HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Prinzregentenplatz 7 c/o ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, 81675 München. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 93.493,00 EUR.
Veränderungen
HRB 215842 HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Prinzregentenplatz 7 c/o ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, 81675 München. Auf Grund der von der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2016 erteilten Ermächtigu…
HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Prinzregentenplatz 7 c/o ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, 81675 München. Auf Grund der von der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2016 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 5.877,00 EUR auf 43.493,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der Geschäftsführung vom 04.06.2018 mit Nachtrag vom 21.06.2018 ist die Satzung in §§ 5 (Stammkapital) und 5a (Genehmigtes Kapital) geändert. Neues Stammkapital: 43.493,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 20.12.2016 (Genehmigtes Kapital 2016/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 9.007,00 EUR.
Veränderungen
HRB 215842 HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Fürstenriederstr. 279/1.OG, 81377 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Prinzregentenplatz 7 c/o ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, 81675 München. Ausge…
HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Fürstenriederstr. 279/1.OG, 81377 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Prinzregentenplatz 7 c/o ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, 81675 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Baumgartner, Armin, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Kaltenbacher, Stefan, Starnberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 215842 HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Fürstenriederstr. 279/1.OG, 81377 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kaltenbacher, Stefan, Starnberg, *XX.XX.XXXX; Rath, Jörg, Pullach i.Isartal, *XX.XX.XXXX. Bestel…
HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Fürstenriederstr. 279/1.OG, 81377 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kaltenbacher, Stefan, Starnberg, *XX.XX.XXXX; Rath, Jörg, Pullach i.Isartal, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Baumgartner, Armin, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 215842 HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Fürstenriederstr. 279/1.OG, 81377 München. Auf Grund der von der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2016 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 2.61…
HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Fürstenriederstr. 279/1.OG, 81377 München. Auf Grund der von der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2016 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 2.616,00 EUR auf 37.616,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der Geschäftsführung vom 12.12.2017 ist die Satzung in §§ 5 (Stammkapital) und 5a (Genehmigtes Kapital) geändert. Neues Stammkapital: 37.616,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 20.12.2016 (Genehmigtes Kapital 2016/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 14.884,00 EUR.
Veränderungen
HRB 215842 HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Fürstenriederstr. 279/1.OG, 81377 München. Bestellt: Geschäftsführer: Kaltenbacher, Stefan, Starnberg, *XX.XX.XXXX. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Rath, Jör…
HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Fürstenriederstr. 279/1.OG, 81377 München. Bestellt: Geschäftsführer: Kaltenbacher, Stefan, Starnberg, *XX.XX.XXXX. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Rath, Jörg, Pullach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 215842 HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Fürstenriederstr. 279/1.OG, 81377 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Baumgartner, Armin, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Fürstenriederstr. 279/1.OG, 81377 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Baumgartner, Armin, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 215842 HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Fürstenriederstr. 279/1.OG, 81377 München. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung …
HRB 215842: NEXUSTEC GmbH, München, Fürstenriederstr. 279/1.OG, 81377 München. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital und Schaffung eines genehmigten Kapitals. Neues Stammkapital: 35.000,00 EUR. Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2016 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 30.11.2021 durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlage um insgesamt bis zu 17.500,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I).
Neueintragungen
HRB 215842 HRB 215842:NEXUSTEC GmbH, München, Fürstenriederstr. 279/1.OG, 81377 München.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2014. Geschäftsanschrift: Fürstenriederstr. 279/1.OG, 81377 …
HRB 215842:NEXUSTEC GmbH, München, Fürstenriederstr. 279/1.OG, 81377 München.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2014. Geschäftsanschrift: Fürstenriederstr. 279/1.OG, 81377 München. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Protokoll- und Navigationssystemen für sicherheitsrelevante Arbeitsabläufe. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Baumgartner, Armin, München, *XX.XX.XXXX; Rath, Jörg, München, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.