HRA 8001
Newag, Maschinen-, Apparate- und Gerätebau, technische Handelsgesellschaft Ingenieur Carl Kohl GmbH & Co. KG.
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Oberhausen
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Registerdaten
- Sitz
- Oberhausen
- Datenstand
- 2024-12-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 61 IN 89/18 · Newag, Maschinen-, Apparate- und Gerätebau, technische Handelsgesellschaft Ingenieur Carl Kohl GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 61 IN 89/18
- Wirksam am
- 07.05.2026
- Registerbezug
- Duisburg, HRA 8001
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 8001 eingetragenen Newag, Maschinen-, Apparate- und Gerätebau, technische Handelsgesellschaft Ingenieur Carl Kohl GmbH & Co. KG, Ripshorster Straße 321, 46117 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Eisenbahn- und Industriebedarf Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ripshorster Straße 321, 46117 Oberhausen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Kohl, Menzinger Straße 70c, 80992 München, und Herrn Christian Kohl, Menzinger Straße 70 c, 80992 München
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 2.393.064,74 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 425 % des Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 14.04.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die der Insolvenzverwalterin die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 eingesehen werden.
61 IN 89/18
Amtsgericht Duisburg, 06.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 61 IN 89/18 · Newag, Maschinen-, Apparate- und Gerätebau, technische Handelsgesellschaft Ingenieur Carl Kohl GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 61 IN 89/18
- Wirksam am
- 05.09.2023
- Registerbezug
- Duisburg, HRA 8001
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 8001 eingetragenen Newag, Maschinen-, Apparate- und Gerätebau, technische Handelsgesellschaft Ingenieur Carl Kohl GmbH & Co. KG, Ripshorster Straße 321, 46117 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Christian Kohl, Menzinger Straße 70 c, 80992 München und, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 811 eingetragene Eisenbahn- und Industriebedarf Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ripshorster Straße 321, 46117 Oberhausen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Christian Kohl, Menzinger Straße 70c, 80992 München
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 3.591.735,51 EUR
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 430.457,10 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
61 IN 89/18
Amtsgericht Duisburg, 05.09.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 61 IN 89/18 · Newag, Maschinen-, Apparate- und Gerätebau, technische Handelsgesellschaft Ingenieur Carl Kohl GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 61 IN 89/18
- Wirksam am
- 04.09.2023
- Registerbezug
- Duisburg, HRA 8001
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 8001 eingetragenen Newag, Maschinen-, Apparate- und Gerätebau, technische Handelsgesellschaft Ingenieur Carl Kohl GmbH & Co. KG, Ripshorster Straße 321, 46117 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Christian Kohl, Menzinger Straße 70 c, 80992 München und, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 811 eingetragene Eisenbahn- und Industriebedarf Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ripshorster Straße 321, 46117 Oberhausen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Christian Kohl, Menzinger Straße 70c, 80992 München
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Bulga, Essener Straße 99, 46047 Oberhausen
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Böhmer Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG, Annenstraße 79, 58453 Witten wie folgt festgesetzt.
Vergütung XXXXEUR
Auslagen XXXXEUR
Zwischensumme XXXX EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag XXXX EUR
Der festgesetzte Betrag ist dem Mitglied des Gläubigerausschusses aus der Insolvenzmasse zu erstatten.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig XXXX EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von XXXX EUR angemessen ist. Für 16 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf XXXX EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 eingesehen werden.
61 IN 89/18
Amtsgericht Duisburg, 01.09.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 61 IN 89/18 · Newag, Maschinen-, Apparate- und Gerätebau, technische Handelsgesellschaft Ingenieur Carl Kohl GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 61 IN 89/18
- Wirksam am
- 31.08.2023
- Registerbezug
- Duisburg, HRA 8001
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 8001 eingetragenen Newag, Maschinen-, Apparate- und Gerätebau, technische Handelsgesellschaft Ingenieur Carl Kohl GmbH & Co. KG, Ripshorster Straße 321, 46117 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Christian Kohl, Menzinger Straße 70 c, 80992 München und, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 811 eingetragene Eisenbahn- und Industriebedarf Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ripshorster Straße 321, 46117 Oberhausen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Christian Kohl, Menzinger Straße 70c, 80992 München
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer im Rahmen des § 93 InsO festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 51.359,38 EUR zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 31.10.2020.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 eingesehen werden.
61 IN 89/18
Amtsgericht Duisburg, 30.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 8001 HRA 8001: Newag, Maschinen-, Apparate- und Gerätebau, technische Handelsgesellschaft Ingenieur Carl Kohl GmbH & Co. KG., Oberhausen, Ripshorster Straße 321, 46117 Oberhausen. Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen…
HRA 8001 Newag, Maschinen-, Apparate- und Gerätebau, technische Handelsgesellschaft Ingenieur Carl Kohl GmbH & Co. KG., Oberhausen, Ripshorster Straße 321, 46117 Oberhausen.Geschäftsanschrift: Ripshorster Straße 321,…
HRA 8001 Newag, Maschinen-, Apparate- und Gerätebau, technische Handelsgesellschaft Ingenieur Carl Kohl GmbH & Co. KG., Oberhausen (Ripshorster Straße 321, 46117 Oberhausen). Einzelprokura: Feldmann, Hedda, Castrop-R…
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